- Dienstkleidung
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Dienstkleidung bezeichnet im Gegensatz zur Berufskleidung eine vom Arbeitgeber angeordnete Kleidung, deren Anforderungen über diejenigen einer Berufskleidung hinausgehen (z. B. Vorgaben zu Farbe und Material). Sie wird zumeist unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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