- Kleiderordnung
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Kleiderordnung bezeichnet Regeln und Vorschriften zur gewünschten Kleidung im privaten, gesellschaftlichen, kulturellen und geschäftlichen Umfeld.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Mit dem englischen Begriff 'Dress-Code' werden darüber hinaus auch Regeln bezüglich Kleidung bezeichnet, die nicht per Gesetz oder Erlass, sondern aufgrund weicherer Faktoren bestehen: aufgrund von Konvention, aufgrund des Bedürfnisses nach Konformität, aufgrund einer stillschweigenden Übereinkunft, eines gesellschaftlichen Konsens (bzw. eines Konsens in einer gesellschaftlichen Gruppe, siehe Kleidercode) oder einer Erwartungshaltung z. B. eines Veranstalters oder eines Arbeitgebers.
Die Standards der Kleiderordnung können sich je nach Land, Region, Religion, ethnischer Gruppierung, Unternehmens-, Zunft- oder Branchenzugehörigkeit usw. unterscheiden. In einigen Regionen ist z. B. das Tragen einer Tracht zu öffentlichen Ereignissen erwünscht, wird außerhalb dieser Regionen jedoch als unpassend empfunden oder ist sogar verpönt. Die Kleiderordnung ist modischen Einflüssen und Zeitgeist (z. B. Zylinder, Gehstock) unterworfen.
Geschichte
Ursprünglich hießen die Erlasse so, die die zulässige Bekleidung und den Schmuck für die einzelnen Stände festlegten. So wurde die gesellschaftliche Hierarchie optisch deutlich gemacht.
Schon im Altertum gab es Kleiderordnungen entsprechend dem sozialen Status. Zu einem ständig wiederkehrenden Bestandteil der allgemeinen Gesetzgebung wurden die Kleiderordnungen erst im 14. Jahrhundert, in Deutschland waren es wohl zuerst die Speyerer und Frankfurter Verordnungen von 1336, sowie Göttingen mit Verfügungen von 1340 und 1342. Aus Italien, Spanien und Frankreich sind gesetzliche Bestimmungen über die Kleidung schon aus dem 13. Jahrhundert bekannt.[1] Kleidungsvorschriften wurden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts von Landesherren, Reichstagen und Stadträten erlassen.
Für Prostituierte und Juden galten spätestens seit dem Mittelalter bestimmte Kleidungsvorschriften. Karl der Große erließ im Jahr 808 ein „Aufwandgesetz“, das vorschrieb, wie viel jeder Stand für seine Kleidung ausgeben durfte. In Speyer und in Straßburg wurde den Frauen 1356 lang herabfallendes und offen getragenes Haar verboten. 1370 folgte in Straßburg ein Verbot von weiblicher Unterkleidung, die die Brüste anhob.
Im 16. Jahrhundert untersagten Spanien, Frankreich, Italien und England ihren Untertanen Gold- und Silberbrokate sowie Gold- und Silberstickereien. Im Krieg der Bauern von Langensalza forderten diese 1524 vergebens, die rote Schaube der Oberschicht tragen zu dürfen. 1530 beschloss der Augsburger Reichstag eine umfassende Neuregelung der Standestrachten, die 1548 erneuert wurde. Im 17. Jahrhundert gab es in Europa zunehmend Luxus-Beschränkungen, auch aus religiösen Gründen – um den Herrgott nicht durch das Zurschaustellen von zu viel Luxus zu erzürnen und Demut zu zeigen. In Spanien und Frankreich wurden Spitzen verboten, vor allem solche aus Belgien. Im 18. Jahrhundert gehörten gepudertes Haar und das Tragen eines Degens zum Privileg der höheren Stände. Durch die Ideen der Aufklärung gerieten diese Standesvorschriften aber zunehmend ins Wanken, und die Französische Revolution erschütterte sie vollends.
Heute bestehen Ansätze von Kleiderordnung im juristischen Sinne in westlichen Gesellschaften nur noch in äußerst marginalem Maße, z. B. in Deutschland in dem Verbot des Tragens verfassungsfeindlicher Symbole. Dresscodes aufgrund von Vereinbarung, Konsens, Konvention etc. treten aber zum Teil an ihre Stelle.
Moderne Kleiderordnungen
Ausdrücklich geforderte Kleiderordnungen
Heute bestehen Kleiderordnungen im Sinne von Vorschriften eher im Rahmen von Veranstaltungen oder im Arbeitsleben.
- Im Bereich von Veranstaltungen wird versucht, durch Dress-Codes eine bestimmte Atmosphäre zu erzeugen. Dazu wird mitunter auf Einladungen die gewünschte Kleiderordnung angegeben, oftmals wird die Einhaltung der passenden Kleiderordnung jedoch auch stillschweigend vorausgesetzt. So existiert in Casinos häufig eine Kleiderordnung für männliche Besucher, die ein Jackett und eine Krawatte zwingend vorschreiben und in Ermangelung ausleihbar sind.[2]
- Im Arbeitsleben wird die Kleidung der Mitarbeiter über Vorschriften von Arbeitgeberseite dem angestrebten Image, der angestrebten Unternehmenskultur oder der Corporate Identity eines Unternehmens angepasst. Was dabei vorgeschrieben ist, kann sehr unterschiedlich sein: von der geforderten Farbwahl über einen bestimmten Stil oder bestimmten Standard-Kleidungsstücken bis hin zur kompletten, standardisierten Uniform liegt alles im Bereich des Üblichen.
Sport
Auch bei vielen Sportarten, insbesondere bei Mannschaftssportarten, existieren Kleiderordnungen. Hier steht die Funktion und die Sicherheit der Athleten im Vordergrund.
- Im Bereich des Mannschaftssports sind die Mannschaften durch die Kleidung, meistens die Trikotfarbe gekennzeichnet. Entweder werden jeweils vor dem Spiel oder Wettkampf Vereinbarungen über die Art der Kleidung getroffen, um die Mannschaften unterscheiden zu können, oder die Mannschaften tragen jeweils charakteristische Trikotfarben. Beim Hockey-Sport überprüft der Schiedsrichter vor dem Anpfiff die Vollständigkeit und Richtigkeit der Spielerkleidung. Gemäß der Tradition tragen Männer kurze Hosen und Frauen kurze Röcke. Der oft (auch kritisch) bemerkte Umstand, dass hockeyspielende Frauen Röcke tragen, rührt daher, dass Hockey eine der ältesten Sportarten ist, die auch für Frauen überhaupt zugänglich war. Sie spielten schon um 1900 Hockey, damals freilich in knöchellangen Röcken.[3][4] Auch im Fußball herrscht eine strikte Kleiderordnung. Zum Beispiel heißt es in Regel 4 der DFB-Statuten („Ausrüstung der Spieler“): „Werden Unterziehhosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der Hosen übereinstimmen.“ Im Jahr 2010 musste deshalb der Spieler des FC Bayern München, Arjen Robben, seine graue Unterziehhose gegen eine zum Trikot passende rote austauschen.[5]
- Im Bereich des Tanzsportes regelt eine Kleiderordnung sehr genau, ab welcher Startklasse (Leistungsstärke), sowie Startgruppe (Alterseinteilung) bestimmte Kleidungsstücke getragen werden dürfen. Hier geht es weniger um eine einheitliche Kleidung sondern mehr darum nicht durch effektvolle oder aufreizende Kleidung von den eigenen tänzerischen Schwächen abzulenken. Auch sind Schnittformen für Kleider, Absatzhöhen und Make-Up in den Startgruppen der Kinder und Jugendlichen genau regelmentiert.
- Bei Turnieren im Reitsport und Fahrsport gilt die Kleiderordnung gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.
- Bis zur Regeländerung beim ISU-Kongress im Juni 2004 waren Damen im Eiskunstlauf verpflichtet, im Wettbewerbsprogramm einen Rock zu tragen, seitdem sind Rock, Hose oder Trikot erlaubt.[6] Männliche Eiskunstläufer müssen Hosen tragen. Accessoires wie Hüte, Stolas, Stöcke etc. sind ausschließlich beim Schaulaufen gestattet.[7][8]
- Bei den Wimbledon Championships hat sich aus Traditionsgründen eine alte Regelung erhalten, wonach die Kleidung der Tennisspieler zu 90% weiß sein soll.
- Bei den Highland Games in Schottland besteht für die teilnehmenden Männer die Pflicht, einen Rock zu tragen, den Kilt.[9]
Beispiele für übliche Kleiderordnung
Geschäftlich
Anmerkung: Die meisten Regeln beziehen sich vor allem auf Männer. Für Frauen schwanken die Regeln nur in Details.
- smart casual – Hemd oder Pullover, nahezu beliebige lange Hose, zumeist geschlossene Schuhe, bevorzugt dezente Farben. Krawatte völlig unüblich.
- Bürokleidung/Business Casual – stark schwankende Definition, die nahezu alles zwischen voller Business-Kleidung und smart casual meinen können. An der US-Westküste können hiermit teilweise sogar kurze Hosen, hochwertige Sandalen und T-Shirts gemeint sein; in Europa teilweise hingegen nur das zeitweise (wenn keine Kunden in "Sichtweite" sind) Recht zum Verzicht auf Krawatte und Anzugjacke.
- Business-Kleidung – business attire (Kostüm, Anzug, Krawatte)
- Casual Friday – seit den 1950er Jahren in manchen Unternehmen praktizierte Gepflogenheit, dass am Freitag angesichts des sich nähernden Wochenendes legerere oder sportliche Kleidung getragen werden darf.
Privat
In der Übersicht, für Herren (mit ungefähren englischen Äquivalenten):
Formalität (abnehmend) Tagsüber (daywear) Abends (eveningwear) Formal: Großer Gesellschaftsanzug Cutaway (Morning Coat) Frack (White Tie) Halbformal: Kleiner Gesellschaftsanzug Stresemann (Stroller) Smoking (Black Tie) Informal: Abendgarderobe Herrenanzug (Lounge suit) - „white tie“, „cravate blanche“, „großer Gesellschaftsanzug“ – Abendgarderobe formal (seriös und festlich), für Herren Frack und für Damen langes Abendkleid
- Cutaway („morning coat“) als großer oder Stresemann als kleiner Gesellschaftsanzug für formelle und festliche Anlässe am Vormittag oder frühen Nachmittag (besonders Hochzeiten)
- „black tie“, „cravate noire“ oder „Gesellschaftsanzug“ – formal (seriös und festlich), für Herren Smoking (Smoking erst ab 18:00) und für Damen langes Abendkleid, das aber schulterfrei sein darf
- Abendgarderobe - für Herren dunkler Anzug (mit Krawatte!) und für Damen Cocktailkleid
- Bieranzug – Anzughose, Polo-Shirt oder Hemd, Jackett von einem Anzug (nicht unbedingt vom gleichen Stoff, wie die Hose) oder Blazer, Lederschuhe
- leichter Bieranzug – bequeme Hose (auch Jeans), Polo-Shirt oder Hemd, Jackett (möglichst nicht zu einem feinen Anzug gehörend, sondern besser etwas Derberes) – Anstelle des Jacketts geht auch eine wenig gemusterte Strickjacke oder ein wenig gemusterter Wollpullover zum Überziehen, keine Sandalen
- dresscode frivol – freizügiger Nude-Look-Stil im privaten Bereich mit Betonung auf Erotik
- dresscode black/dresscode fetisch – auf Szene-Partys der Lack-Leder-Latex-Gummi-Fetischisten (erotisch). Wer sich nicht dem Dresscode entsprechend kleidet, erhält keinen Einlass; so wird dem Problem begegnet, dass Leute nur zum „Gaffen“, ohne wirkliches Interesse an der Szene, kommen.
Daneben gibt es auch noch Kleiderordnungen, die technisch bedingt sind. Hierzu gehört zum Beispiel, dass Bereiche von lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder anderen Produktionsstätten, in denen hohe Reinlichkeit verlangt wird, nur mit Kopfbedeckungen betreten werden dürfen, damit keine Haare herunterfallen. Andere technisch bedingte Kleidungsvorschriften sind das in manchen Fabriken vorgeschriebene Tragen von Schutzkleidung.
Beispiele für technisch bedingte Kleiderordnungen
- für Soldaten (Uniform, um sie gemäß der Genfer Konventionen als Kombattanten zu kennzeichnen)
- für Astronauten
- in Krankenhäusern
- in Kernkraftwerken und anderen Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird
- in Bergwerken
- in der Metallverarbeitung
- in der Galvanik
- in Halbleiterfabriken
- in Lebensmittelfabriken
- in Laboratorien
- in Chemiefabriken
- in Betrieben, in denen Raumflugkörper gebaut werden
- in Dienstleistungsbetrieben, zum Beispiel Post, Bahn, etc.
- bei der Feuerwehr
Es gibt auch Kleiderordnungen, die sowohl sachlich als auch kulturell bedingt sind. So wird gelegentlich nicht gestattet, Diskotheken mit Turnschuhen zu betreten. Begründet wird es entweder damit, dass sich im Profil der Turnschuhe kleine Steinchen festsetzen, welche die Tanzfläche zerkratzen, oder aber, dass Personen mit Turnschuhen nicht ins gehobenere Erscheinungsbild passen.
Arbeitsrechtlich steht dies auch für den Unterschied zwischen Schutz- und Dienstkleidung. Schutzkleidung wird durch die Unfallversicherung vorgeschrieben und ist vom Arbeitgeber zu stellen (bzw. zu bezahlen; z. B. OP-Kleidung, die vor Kontakt mit Patientenblut schützen soll). Aber Dienstkleidung in diesem engen Sinn dient dagegen nur der „Kleiderordnung“, z. B. wird eine Berufsgruppe dadurch kenntlich gemacht (Pförtner z. B.) und Ähnliches. Diese ist vom Beschäftigten anzuschaffen und zu unterhalten (lfd. Rechtsprechung, z. T. auch Tarifverträge).
Kleiderordnung aufgrund von Konvention und Übereinkunft
Häufig werden die oben genannten Kleiderordnungen auch stillschweigend erwartet, wenn man sich in eine bestimmte gesellschaftliche Situation begibt, eine bestimmte Art von Veranstaltung besucht oder eine gesellschaftliche Rolle (z. B. eine Funktion in einem Unternehmen) einnimmt.
Gesamtgesellschaftliche und milieuspezifische Kleiderordnungen entstehen auch durch stillschweigende Übereinkunft über Konvention und das Bedürfnis nach Konformität als Ausdruck von Zugehörigkeit infolge sich etablierender Moden. Diese Kleiderordnungen werden oft nicht als solche wahrgenommen, haben aber trotzdem den Charakter stereotypartiger Muster, die in der Außenwahrnehmung und -beschreibung nicht selten zum Klischee stilisiert werden.
Kulturelle, subkulturelle, geistige und politische Gruppierungen entwickeln oft eigene Kleiderordnungen. Diese Kleiderordnungen unterscheiden sich vom allgemeinen Standard jenseits der Gruppe und sollen die Zugehörigkeit zur Gruppe nach außen oder nach innen (u. a. auch durch geheime Kleiderordnungen) kenntlich machen. Die Kleiderordnungen werden von den Gruppenangehörigen häufig als kollektiver ästhetischer Ausdruck ihres jeweils individuellen Lebensgefühls empfunden und zeichnen den einzelnen jenseits der Gruppe doch insofern als Individualist aus, dass er den Mut hat, sich zu einer Minderheit einer selbst gewählten Lebensstilgruppe zu bekennen. Ein Beispiel hierfür sind Studentenverbindungen (siehe: Couleur) und ihre Kleiderordnung sowie die Dress-Codes unterschiedlicher Szenen der Jugendkultur.
In den meisten Religionen gibt es Kleidungsvorschriften für Gotteshäuser. Während der männliche Besucher einer christlichen Kirche den Kopf entblößt, bedeckt er ihn vor dem Betreten der Synagoge, in der Regel mit der Kippa. Eine Moschee betritt man nicht mit Schuhen.
Nichteinhaltung und die Folgen
Die Nichteinhaltung der ausdrücklich oder stillschweigend geforderten Kleiderordnung kann z. B. dazu führen, dass Besucher (auf Veranstaltungen, Festen, Konzerten, bei Audienzen, Spielbanken etc.) nicht eingelassen werden. Bei wichtigen persönlichen Ereignissen, wie z. B. beruflichen Vorstellungsgesprächen, kann unangemessene Kleidung die Erfolgsaussichten deutlich reduzieren.
Die Einhaltung der zur jeweiligen Situation passenden Kleiderordnung dokumentiert nicht nur die gesellschaftliche Kompetenz der eigenen Person, sondern spiegelt auch die Achtung vor dem Einladenden bzw. den übrigen Teilnehmenden und die persönliche Würdigung des Anlasses wider.
Literatur
- Liselotte Constanze Eisenbart: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700. Göttingen 1962 (= Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft, 32)
Siehe auch
- Robe, Berufskleidung, Amtstracht
- Uniform, Dienstkleidung, Schuluniform
- Pfadfinderkluft, Couleur, Collegejacke
- Kleidercode
Weblinks
Wikisource: Der Königl. Stadt Reval Generale Kleider-Ordnung – Quellen und VolltexteWikisource: Eines Ehrb. Rahts der Stadt Hamburg gemachte Kleider-Ordnung – Quellen und VolltexteEinzelnachweise
- ↑ Dr. Eva Nienholdt, Berlin: Pelzwerk in Kleiderordnung. In: Das Pelzgewerbe. Jahrgang XVI Neue Folge, 1965, Heft 2, S. 70–78.
- ↑ http://www.westspiel.de/DUISBURG/Infos/Kleiderordnung/132249,1031,132245,-1.aspx
- ↑ www.hockey.de: Spielerkleidung
- ↑ www.hockey.de: Feldhockeyregeln
- ↑ www.bild.de: Muss Arjen Robben die lange Unterhose ausziehen
- ↑ http://www.bz-berlin.de/archiv/revolution-ohne-rock-article227486.html
- ↑ www.abendblatt.de: Rockpflicht beim Eiskunstlaufen abgeschafft
- ↑ www.news.ch: Keine Rockpflicht mehr für Eiskunstläuferinnen
- ↑ http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/rockpflicht-starken-maenner-305017.html
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