Dipl.-Betriebsw. (FH)

Dipl.-Betriebsw. (FH)
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Der Betriebswirt ist eine höhere kaufmännische Qualifikation. Betriebswirte lösen kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen in Unternehmensbereichen wie Marketing, Personal, Controlling, Rechnungswesen und Steuerwesen.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild

Der Beruf des Betriebswirtes unterscheidet sich vom Kaufmannsgehilfen in seiner Führungskompetenz und betriebsweiten Handlungsweise. Der Betriebswirt soll zu Eigeninitiative in der Lage sein sowie die Durchführung der kaufmännischen Arbeitsvorgänge und der Zielvorgaben planen und überwachen können. Als Manager hat der Betriebswirt zumeist auch Personal- und/oder Budgetverantwortung. Häufig sind gerade Prokuristen oder Geschäftsführer als Betriebswirt ausgebildet. In den letzten Jahren ist im Zuge der Globalisierung von Arbeitsinhalten eine zunehmende Gewichtung der betriebswirtschaftlichen Ausbildung in Bezug auf Kompetenzen im Bereich von Sprachen und bei interkulturellen Fähigkeiten zu beobachten (sog. Schlüsselqualifikationen).

Fachkompetenzen

  • Im Bereich Marketing das Analysieren der Marktsituation, Marktforschung und die Festlegung der Elemente des Marketing-Mix, ggf. die Steuerung des Beschaffungsmarketing. Weiterhin Vertriebsleitung und Mitarbeiterführung im Verkauf, Reklamationssteuerung sowie Qualitätsmanagement im Hinblick auf Kundenbindung und Image.

Studium

Alternativ der Berufsausbildung ist es auch möglich, Betriebswirtschaftslehre an einer Universität oder Fachhochschule zu studieren.

An Fachhochschulen dauert das Diplomstudium der Betriebswirtschaftslehre sieben bis acht Semestern, an der Universität acht bis zehn. Es gliedert sich in zwei Studienabschnitte: Das Grundstudium mit einer Studienzeit von drei bis vier Semestern dient der breiten Wissensvermittlung in den Grundlagenfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Mathematik, Wirtschaftsinformatik und Sprachen. Den Abschluss bildet das Vordiplom, das entweder grundstudiumsbegleitend oder als Abschlussprüfung durch schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen in den Grundlagenfächern erlangt wird und den Beginn des Hauptstudiums ermöglicht.

Das Hauptstudium, welches sich an das Grundstudium anschließt, soll die Grundlagenfächer vertieften und die Möglichkeit bieten, aus einer Auswahl betriebswirtschaftlicher Funktionsfächer wie bspw. Unternehmensführung, Finanzierung, Investition, Marketing, Personal und fachspezifischer spezieller Wirtschaftszweiglehren wie Bankbetriebslehre, Industriebetriebslehre, Immobilienökonomie, betriebswirtschaftliche Steuerlehre oder betriebswirtschaftliche Prüfungslehre eine Spezialisierung vorzunehmen. Das Hauptstudium dauert in der Regel drei bis fünf Semester.

Die Diplomprüfung wird über schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen in den genannten Fächern sowie der Anfertigung einer Diplomarbeit abgeschlossen. Nach Absolvierung weitergehender Berufsprüfungen ist auch die Zulassung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden die Diplomstudiengänge durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt. Daneben existiert das weiterbildende MBA-Studium, das nicht auf den Inhalten eines vorangehenden Bachelors aufbaut und sich an Absolventen anderer Fachrichtungen wie Ingenieure, Natur- und Geisteswissenschaftler, Juristen und Mediziner richtet, die sich auf Managementpositionen vorbereiten wollen und eine Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium suchen. Es können sich jedoch auch Wirtschaftswissenschaftler durch ein MBA-Studium spezialisieren.

Fortbildungen

Unterschiede ergeben sich im Wesentlichen bzgl. des zeitlichen Umfanges und der Art des Lehrganges (Vollzeit oder berufsbegleitend), der Zugangsvoraussetzungen sowie der Art des Abschlusses (z. B. Staatsexamen oder Kammerprüfungen). Im Vergleich zu Hochschulabschlüssen bauen diese Lehrgänge auf einer Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrungen auf und sind stärker praxisbezogen konzipiert.

Diplom-Betriebswirt (BA)

Der Diplom-Betriebswirt (BA) wird von Berufsakademien nach dem Abschluss eines sechssemestrigen Ausbildungsganges[1] der Betriebswirtschaftslehre als staatlicher Abschluss vergeben. Er ist in einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin) ein Ausbildungsabschluss im tertiären Bildungsbereich.[2] Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.[3]

Das Studium an einer Berufsakademie soll sich durch einen soliden Praxisbezug ausweisen, da es zusammen mit einer betrieblichen Ausbildung absolviert wird. Im Unterschied zu einem Studium an einer Hochschule ist das Fächerspektrum auf ein bestimmtes Fachgebiet/Berufsfeld wie z. B. Steuern und Prüfungswesen oder Dienstleistungsmarketing ausgelegt.

Unternehmen, die BA-Studenten betrieblich ausbilden, erwarten in der Regel ein überdurchschnittliches Abitur, insbesondere in den Fächern Mathematik und Deutsch, sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen sowie Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit.

Voraussetzungen:

  • Fach- bzw. Allg. Hochschulreife
  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem kooperierenden Unternehmen

Dauer:

  • 6 Semester im dualen System, d. h. ca. 10 Wochen pro Semester wird an der BA unterrichtet. Die übrige Zeit verbringt der Student zur Erlangung berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Betrieb.
  • 1.800 bis 2.100 Unterrichtsstunden

Art der Abschlussprüfung:

  • staatliche Abschlussprüfung

Staatlich geprüfter Betriebswirt

Der Staatlich geprüfte Betriebswirt (engl. State certified Businesss Manager bzw. Business Economist) ist ein Abschluss, der durch ein zweijähriges Fachschulstudium in Vollzeit (optional vier Jahre Teilzeit) an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft nach mindestens 2.400 Stunden Lehrumfang über eine mit Erfolg abgelegte staatliche Prüfung an der Fachschule erworben werden kann[4]. Die Prüfungsaufgaben werden dabei von den Lehrkräften erstellt und bedürfen der Genehmigung durch die zuständige staatliche Stelle[5], um einen Mindeststandard sicherzustellen[6].

Die Fortbildung gliedert sich dabei in ein betriebswirtschaftliches Grundstudium, welches die ersten beiden Semester umfasst und in ein Schwerpunktstudium im dritten und vierten Semester. Das Grundstudium beinhaltet einen umfangreichen allgemeinbildenden Anteil, der speziell zum Erwerb der Fachhochschulreife dient. Diese kann im Rahmen des Abschlusses unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erworben werden. Im Schwerpunktstudium soll sich der Student darüber hinaus fundiertes Spezialwissen in einem von ihm zu wählenden Schwerpunktfach wie z. B. Marketing, Personalwesen, Finanzwirtschaft, Informatik oder Controlling aneignen.

Zum Abschluss des Schwerpunktstudiums wird eine Projektarbeit (auch Betriebswirtarbeit genannt) angefertigt. Sie besteht aus einer schriftlichen Arbeit, die durch eine Präsentation mit Kolloquium ergänzt wird. Mit dieser Betriebswirtarbeit sollen die Fachschüler zeigen, dass sie komplexere betriebliche Problemstellungen unter Einsatz der bisher erworbenen theoretischen Kenntnisse und ihrer berufspraktischen Erfahrungen analysieren, strukturieren und selbstständig lösen können. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen nachweisen, dass sie im Sinne von Schlüsselqualifikationen an wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen herangeführt wurden sowie befähigt sind, fächerübergreifend zu denken, zu arbeiten und Arbeitsergebnisse angemessen zu präsentieren. Die Projektarbeit bezieht sich in der Regel auf eine konkrete betriebliche Fragestellung und ist fächerübergreifend angelegt. Sie soll sowohl einen betriebswirtschaftlichen als auch branchenbezogenen Schwerpunkt aufweisen.[7] Thema und Bewertung der Projektarbeit werden auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.

Voraussetzungen:

  • Fachoberschulreife
  • kfm. Berufsausbildung
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • mindestens 12 Monate kfm. Berufserfahrung[8]

Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können von den oben angegebenen Regelungen abweichen. Sondergenehmigungen können außerdem erteilt werden.

Dauer:

  • 4 Semester in Vollzeit
  • 8 Semester in Teilzeit
  • 2.400 bis 2.800 Unterrichtsstunden

Art der Abschlussprüfung:

  • staatliche Abschlussprüfung

Weitere Bildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung (Auszug):

  • In einigen Bundesländern berechtigt die erfolgreich abgeschlossene staatliche Abschlussprüfung (Staatlich geprüfter Betriebswirt) zum ordentlichen Studium an einer Universität (Hessen,[9] Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz).
  • Der Fachbereich Sozialökonomie der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in der Universität Hamburg (ehemals Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik) erkennt beim Studium zum Bachelor of Arts in Sozialökonomie vom Abschluss des Staatlich geprüften Betriebswirtes die Noten des Abschlusszeugnisses in einigen Fächern ohne Zusatzprüfung als Klausurnoten an, was ca. 60 Credit Points und damit ein Drittel der insgesamt benötigten Credit Points ausmacht.

Beispiele möglicher Tätigkeiten

In Bundesländern wie z. B. Bayern, Hessen, Hamburg berechtigt die Fortbildungsprüfung als Staatlich geprüfter Betriebswirt zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst als Fachlehrerin/Fachlehrer für Schreibtechnik (gehobener Dienst) an beruflichen Schulen. Weitere Voraussetzungen dazu sind ein mittlerer Bildungsabschluss sowie ein Höchstalter von 42 Jahren.

Als Freiberufler nach § 18 EStG – beratender Betriebswirt lt. Bundesfinanzhof.[11] Dies eröffnet dem staatlich geprüften Betriebswirt ein breites Spektrum der selbstständig beratenden Tätigkeit.

Geprüfter Betriebswirt (ehemals Betriebswirt IHK)

Der Geprüfte Betriebswirt ist die höchste erreichbare Aufstiegsfortbildung der Industrie- und Handelskammern. Als gleichgestellte Sonderform gibt es den Geprüften technischen Betriebswirt. Um einen diese Qualifikation zu erlangen muss man sich der entsprechenden Fortbildungsprüfung der zuständigen IHK unterziehen.

Voraussetzungen:

Abweichend von oben genannten Voraussetzungen können die jeweiligen Kammern zur Zulassung Sondergenehmigungen erteilen.

Dauer:

  • Fortbildung zum Fachwirt ca. 600 Std.
  • Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt weitere 750 Std.

Zu bemerken hierbei ist allerdings, dass keine Pflicht besteht, einen vorbereitenden Lehrgang zu besuchen. Die Stundenzahl für einen Lehrgang ist nur eine Empfehlung der IHK, von der abgewichen werden kann. Entsprechende Lehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt.

Nach den schriftlichen Prüfungen wird vom Prüfling die Anfertigung einer Projektarbeit verlangt.


Art der Abschlussprüfung:

  • Handelskammerprüfung

Betriebswirt/-in (VWA)

Der Betriebswirt (VWA) wird von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) angeboten. Es zwei unterschiedliche Varianten:

Abendstudiengang

Der Abendstudiengang richtet sich an kaufmännisch vorgebildete Person mit Berufserfahrung. Das Studium wird hierbei an 3-4 Abenden pro Woche berufsbegleitend durchgeführt und dauert sieben Semester.

Abiturientenstudiengang

Dieser Variante ist ausschließlich Abiturienten vorbehalten, diese müssen zudem einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen haben. Im Regelfall werden die Studiengebühren und eine Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb gezahlt. Das Studium findet im Wechsel statt, den größeren Teil ist der Student in seinem Ausbildungsbetrieb um die praktischen Kenntnisse zu erwerben, für die theoretischen Kenntnisse besucht der Student jeweils in Vollzeitblöcken die Vorlesungen der VWA. Dauer des Studiums ist drei Jahre.

Voraussetzungen:

  • Fachoberschulreife
  • kfm. Berufsausbildung
  • 1 Jahr kfm. Berufserfahrung

Dauer:

  • durchschnittlich 900 Unterrichtsstunden berufsbegleitend

Art der Abschlussprüfung:

  • institutsinterne Abschlussprüfung


Weitere Bildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung (Auszug):

Die VWA bieten verschiedene Aufbaustudiengänge an, so zum Beispiel zum Controller/in (VWA) oder zum Marketing- und Vertriebsmanager/in (VWA).

Andere bekannte Betriebswirte

  • Betriebswirt/-in HWK (Voraussetzung: Handwerksmeister oder Technischer Fachwirt Teil 3),
  • Bankbetriebswirt/-in (Voraussetzung: Bankfachwirt),
  • Versicherungsbetriebswirt/-in (Voraussetzung: Versicherungsfachwirt),
  • Gepr. Technische/r Betriebswirt/-in (Voraussetzung: Fortbildungsprüfung zum Industriemeister oder gleiches Niveau),
  • Technische/r Fachwirt/-in HWK (Voraussetzung: Gewerblich-technische Ausbildung).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004
  2. Kultusministerkonferenz vom 29.09.1995
  3. KMK-Beschluss vom 25.10.2004
  4. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002
  5. z. B. Hessen, Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen in diesem Fall vom 07.05.2007, § 21
  6. Bauer, H. P.: Die Entwicklung der öffentlichen Fachschulen für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, in Hessen und deren Bewertung durch ihre Studierenden, 2001
  7. http://www.fachschule-fuer-betriebswirtschaft.de/
  8. http://www.kmk.org/doc/beschl/rvfachschul.pdf
  9. http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HStK_15/hessen_Internet/med/93c/93c6d1db-033e-111d-5ce7-b44e9169fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
  10. http://www.staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/
  11. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910769.HTM

Weblinks


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