Diplom-Verwaltungswirtin

Diplom-Verwaltungswirtin

Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirtin (FH) (Dipl.-Verwaltungsw. (FH)) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung verliehen wird. In der Regel tragen ihn Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst. Bei der Polizei wird in einigen Bundesländern der Zusatz „Fachrichtung Polizei“ angefügt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife oder Abitur und die Zulassung durch die zuständige Ausbildungsbehörde; durch diese muss das Dienstverhältnis begründet werden.

Das Studium dauert, je nach Bundesland, drei bis vier Jahre. Theoriephasen an der Fachhochschule und Praxisphasen bei der Ausbildungsbehörde wechseln einander ab. Die Praxisphasen können je nach Bundesland/Bund einen Anteil von bis zu 50 % der Studienzeit ausmachen.

Schwerpunkte des Hauptstudiums können, je nach künftigem Einsatzgebiet, Rechtswissenschaften (Kommunal-, Staats- und Privatrecht), Wirtschaftswissenschaften (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre), verschiedene sozialwissenschaftliche Fächer (z. B. Psychologie) oder Mischformen (z. B. bei Bundesbank oder Polizei) sein.

Zusätzlich wurde in den 1990er Jahren erstmals der Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft (VBWL) eingeführt, der die Modernisierung der Verwaltung durch gezielte Anwendung privatwirtschaftlicher Konzepte fördern soll. Hier ist vor allem die Umstellung von der kameralen auf die doppische Buchführung in einigen Bundesländern zu erwähnen. Studienabschluss ist entweder „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.

Während des Studiums ist der Studierende in der Regel Inspektoranwärter, d. h. er steht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge seines Dienstherrn. Diese betragen ca. 50 % der späteren Eingangsbesoldung. Hiervon können sich die Beamten privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Ausgenommen von der Krankenversicherung sind Polizeivollzugsbeamte, da sie die sog. freie Heilsfürsorge genießen, d. h. Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf unentgeltliche polizeiärztliche Behandlung und Versorgung.

Eingangsamt ist ein Amt der Besoldungsgruppe A 9. Während der laufbahnrechtlichen Probezeit führt der Beamte die Dienstbezeichnung (nicht Amtsbezeichnung, da ein Amt erst nach Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit verliehen wird) Inspektor zur Anstellung (abgekürzt z.A.), zumeist mit einem den Dienstherrn oder die Behörde beschreibenden Zusatz wie z. B. Verwaltungsinspektor z.A., Stadtinspektor z.A., Regierungsinspektor z.A. oder Polizeikommissar z.A.. Seitdem am 01.04.2009 das neue Beamtenstatusgesetz in Kraft getreten ist, entfällt das Instrument der Anstellung und somit auch der Zusatz "z.A.". Nach Ablegung der Anstellungsprüfung wird der Beamte sofort (im Eingangsamt) angestellt, beispielsweise als Verwaltungsinspektor.

Diplom-Verwaltungswirte (FH) nehmen Aufgaben in der mittleren Führungsebene der Verwaltung wahr.

Für Beamte des mittleren Dienstes besteht die Möglichkeit, nach einer Wartezeit von mindestens vier Jahren als sog. „Aufstiegsbeamte“ den Aufstieg in den gehobenen Dienst anzutreten. Während des Aufstieges sind die Beamten den Anwärtern gleichgestellt (Absolvierung der Fachhochschule, Einsatz in Ausbildungsabschnitten), jedoch bei gleichbleibenden Bezügen. Sie können in dieser „Anwärter“-Zeit bis in die Endstufe mittlerer Dienst (Amtsinspektor) befördert werden. Für ältere Beamte (ab 45) gibt es in manchen Bundesländern die Möglichkeit des „prüfungserleichterten Aufstiegs“. Der Unterschied zum normalen Aufstieg ist, dass dieses Verfahren kürzer ist, in der Regel an einem Studieninstitut stattfindet und keine Ausbildungsabschnitte abzulegen sind. Es entfällt dabei jedoch die Bezeichnung Diplom-Verwaltungswirt. Auch beim Bund ist dieses Verfahren vorgesehen.

Insofern bleibt festzustellen, dass nicht jeder Beamte des gehobenen Dienstes gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirt ist.

Der akademische Grad des Diplom-Verwaltungswirtes (FH) im Zuge des Bologna-Prozesses

Vor dem Hintergrund einer Europäisierung, und einer damit verbundenen Standardisierung, der Studiengänge im Bereich der Verwaltungswissenschaften, hat die Diskussion um den Bologna-Prozess auch die deutschen Hochschulen erreicht. Hinter dem Bologna-Prozess steckt im Kern die Teilung des Gesamtstudiengangs in den Bachelor- und Masterstudiengang.

Anreize für die Überlegung einer solchen Novellierung der hiesigen Studiengänge waren vor allem die Angst um den Verlust des Anschlusses an die Spitze der internationalen Akademiesphäre und der Aspekt der immer stärker zunehmenden Zahl von internationalen Unternehmen, wie z. B. eine internationale Polizeimission oder die Zusammenarbeit der Justizministerien der Europäischen Union. Zudem findet der renommierte deutsche Begriff des ‚Diploms‘ in der englischen Sprache kein gleiches Qualitätsanmut. Im englischen bedeutet ‚diploma‘ schlichtweg ‚Abschluss‘, ohne jegliche Qualitätszusage. Somit sollte durch den Bologna-Prozess ein europäischer Hochschulrahmen bis 2010 geschaffen werden. Hierbei sollen vor allem zweistufige Studiengänge (Bachelor/Master) eingeführt werden.

Der Beschluss der Innen- und Kultusministerkonferenz vom 17. April 2002 einigte sich auf folgenden Punkte:

  • Bachelorabsolventen können, unabhängig davon an welcher Hochschule (Universität, Fachhochschule) sie den Grad erworben haben, in den gehobenen Dienst eingestellt werden.
  • Die Absolventen von Masterstudiengängen an Universitäten können in den höheren Dienst eingestellt werden.
  • Die Absolventen von Masterstudiengängen an Fachhochschulen können dann in den höheren Dienst eingestellt werden, wenn der jeweilige Studiengang in einem Zusatzakkreditierungsverfahren, in der das zuständige Innenministerium ein Vetorecht hat, als Zugangsberechtigung für den höheren Dienst anerkannt worden ist. Der Masterstudiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“ des Fachbereichs Allgemeine und Innere Verwaltung der FH Bund ist beispielsweise bereits zusatzakkreditiert.

Der bisherige Diplom-Verwaltungswirt (FH) wäre mit seinem ersten Studiengang zunächst Bachelor of Public Administration. Mit dem Aufstieg zum höheren Dienst, und dem damit verbundenen weiteren zweiten Studiengang, würde er dann den akademischen Grad des Master of Public Administration verliehen bekommen. Bisher verliehene Diplomabschlüsse sind jedoch äquivalent zum „Bachelor with honours“ (B.Sc. (Hons)), da die Studiumsaufteilung in Trimester und die hohe Wochenstundenzahl einem 8-semestrigen Studium an einer regulären Fachhochschule entspricht. Dieser Abschluss nimmt (abgesehen von der allgemeinbildenden Komponente, die in Deutschland bereits in der Oberstufe absolviert wird) im angloamerikanischen den Platz zwischen Bachelor und Master ein.

Literatur

  • Centrum für Hochschulentwicklung – CHE (2003a). Argumente für eine rasche und konsequente Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen. Positionspapier 1. April 2003.
  • Bologna-Prozess Berlin (2003). Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen. Kommunique der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und –minister am 19. September 2003 in Berlin.

Weblinks


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