Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirtin (FH) (Dipl.-Verwaltungsw. (FH)) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung nach Abschluss eines dualen Studiums (Studium plus integrierte Praxisblöcke in einer Behörde) verliehen wurde und heute nur noch vereinzelt verliehen wird. In der Regel tragen ihn daher ausschließlich Laufbahnbeamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes. Der akademische Grad wird zum Teil auch als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz '(FH)' als staatliche Bezeichnung geführt. In einigen Bundesländern ist der Titel mit Angabe der Studienrichtung versehen, beispielsweise der Zusatz „Fachrichtung Polizei“. Ursprünglich wurde für Bundesbeamte der akademische Grad als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz '(FH)' an der Fachhochschule des Bundes (FHB) gemäß dem damaligen Hochschulrecht in NRW verliehen.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen und Inhalt

Voraussetzung für die Zulassung zum dualen Studium an der FHöV (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) ist das Zeugnis der Fachhochschulreife oder das Abitur und ein Dienstverhältnis als Beamter auf Widerruf, z.B. Inspektor-/ Kommissaranwärter beziehungsweise die Zulassung durch die entsprechende Ausbildungsbehörde.

Das duale Studium dauert, je nach Fachrichtung, zumeist drei bis vier Jahre. Dabei wechseln sich Theoriephasen an der FHöV und Praxisphasen bei der Ausbildungsbehörde einander ab. Die Praxisphasen können je nach Bundesland/Bund einen Anteil von bis zu 50 % der Studienzeit ausmachen.

Schwerpunkte des Hauptstudiums sind rechtswissenschaftliche (Kommunal-, Staats- und Privatrecht), wirtschaftswissenschaftliche (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre) oder sozialwissenschaftliche Fächer (z. B. Psychologie) oder Mischformen (z. B. für den Bundesbank- oder Polizeidienst).

Zusätzlich wurde in den 1990er Jahren erstmals der Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft (VBWL) eingeführt, der die Modernisierung der Verwaltung durch gezielte Anwendung privatwirtschaftlicher Konzepte fördern soll, vor allem die Umstellung von der kameralen auf die doppische Buchführung. Der akademische Grad für diese Studienabsolventen lautet entweder „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.

Während des Studiums ist der Studierende in der Regel Inspektoranwärter, d. h. er steht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge seines Dienstherrn. Diese betragen ca. 50 % der späteren Eingangsbesoldung.

Tätigkeit

Eingangsamt ist ein Amt der Besoldungsgruppe A 9, sofern er als Beamter nach Studienabschluss übernommen wird. Als Angestellter wird der Diplom-Verwaltungswirt als Berufsanfänger in die vergleichbare Entgeltgruppe 9 des TVöD eingestuft. Diplom-Verwaltungswirte (FH) nehmen Aufgaben als Sachbearbeiter wahr und sind in der mittleren Führungsebene der öffentlichen Verwaltung tätig.

Beamte des mittleren Dienstes können in den gehobenen Dienst als so genannte „Aufstiegsbeamte“ übernommen werden, nach einer Berufstätigkeit von mindestens vier Jahren im mittleren Dienst und einer überdurchschnittlichen Dienstbeurteilung. Sie müssen mindestens ein Zeugnis der mittleren Reife besitzen und oftmals einen so genannten Fachhochschulreifelehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Während des Aufstieges sind die Beamten den Anwärtern gleichgestellt (Absolvierung der Fachhochschule, Einsatz in Ausbildungsabschnitten), jedoch bei gleichbleibenden Bezügen. Sie können in dieser „Anwärter“-Zeit bis in die Endstufe mittlerer Dienst (Amtsinspektor) befördert werden. Für ältere Beamte (ab 45) gibt es in manchen Bundesländern die Möglichkeit des „prüfungserleichterten Aufstiegs“ an einem Studieninstitut. Der Unterschied zum normalen Aufstieg ist, dass dieses Verfahren kürzer ist, in der Regel an einem Studieninstitut stattfindet und keine Ausbildungsabschnitte abzulegen sind. Es entfällt dabei jedoch die Bezeichnung Diplom-Verwaltungswirt. Auch beim Bund ist dieses Verfahren vorgesehen.

Insofern bleibt festzustellen, dass nicht jeder Beamte des gehobenen Dienstes gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirt ist.

Der akademische Grad des Diplom-Verwaltungswirtes (FH) im Zuge des Bologna-Prozesses

Vor dem Hintergrund einer Europäisierung und einer damit verbundenen Standardisierung der Studiengänge im Bereich der Verwaltungswissenschaften hat die Diskussion um den Bologna-Prozess auch die deutschen Hochschulen erreicht. Hinter dem Bologna-Prozess steckt im Kern die Teilung des Gesamtstudiengangs in den Bachelor- und Masterstudiengang.

Anreize, eine solche Novellierung der hiesigen Studiengänge zu erwägen, waren vor allem die Angst, den Anschluss an die Spitze der internationalen Akademiesphäre zu verlieren, und der Aspekt der zunehmenden Zahl von internationalen Unternehmen, wie z. B. eine internationale Polizeimission oder die Zusammenarbeit der Justizministerien der Europäischen Union. Zudem findet der renommierte deutsche Begriff des Diploms in der englischen Sprache kein gleiches Qualitätsanmut. Im englischen bedeutet ‚diploma‘ schlichtweg ‚Abschluss‘, ohne jegliche Qualitätszusage. Somit sollte durch den Bologna-Prozess ein europäischer Hochschulrahmen bis 2010 geschaffen werden. Hierbei sollen vor allem zweistufige Studiengänge (Bachelor/Master) eingeführt werden.

Der Beschluss der Innen- und Kultusministerkonferenz vom 17. April 2002 einigte sich auf folgenden Punkte:

  • Bachelorabsolventen können, unabhängig davon an welcher Hochschule (Universität, Fachhochschule) sie den Grad erworben haben, in den gehobenen Dienst eingestellt werden.
  • Die Absolventen von Masterstudiengängen an Universitäten und akkreditierten Studiengängen an Fachhochschulen können in den höheren Dienst eingestellt werden.
  • Ein Zusatzakkreditierungsverfahren für den höheren Dienst gibt es gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr.[1]

Der Masterstudiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“ des Fachbereichs Allgemeine und Innere Verwaltung der FH Bund ist beispielsweise akkreditiert.

Einige Verwaltungshochschulen verleihen weiterhin den Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH); an anderen schließt das Studium im Rahmen der Bologna-Reform mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) ab. Nicht konsekutive Master-Studiengänge (sog. weiterbildende Masterstudiengänge) können den akademische Grad des Master of Public Administration (Master in öffentlicher Verwaltung) oder Master of Science vermitteln. Bisher verliehene Abschlüsse als Diplom-Verwaltungswirt an der FHöV werden äquivalent zum Bachelorgrad gehandhabt.

Literatur

  • Centrum für Hochschulentwicklung – CHE (2003a): Argumente für eine rasche und konsequente Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen. Positionspapier 1. April 2003
  • Bologna-Prozess: Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen. Kommunique der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und –minister am 19. September 2003 in Berlin, Berlin 2003

Einzelnachweise

  1. Beschluss der Innenministerkonferenz

Weblinks


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