- Disponent
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Ein Disponent ist für die Zuteilung und Überwachung von Diensten und Waren in einer Organisation zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
- In Speditionen oder Kurierunternehmen koordiniert und überwacht er die Touren für die Fahrzeugflotte. Dabei sammelt er gleichzeitig Informationen zur Abrechnung und Qualitätssicherung von erbrachten Leistungen. Im Gegensatz zum Planer hat ein Disponent nicht die Aufgabe, Touren zu planen. In Speditionen werden allerdings häufig die Aufgaben von Disponent und Planer zusammengefasst und als Disponent bezeichnet. Dies führt deshalb zu unterschiedlichen Abgrenzungen des Aufgabenbereichs eines Disponenten in verschiedenen Unternehmen.
- In der Personaldienstleistung koordiniert und betreut er die Einsätze von Zeitarbeitnehmern bei Kundenbetrieben.
- In der Produktion hat er die Aufgabe, die zur Herstellung des Gutes nötigen materiellen Mittel termingerecht bereitzustellen. „Das richtige Material in der richtigen Menge in der richtigen Qualität zur richtigen Zeit am richtigen Ort zum richtigen Preis“ ist das Ideal des Disponenten.
Rechtliche Stellung
Aufgrund von auf bestimmte Unternehmensbereiche beschränkten Vollmachten ist er in der Lage, den ihm zugeteilten Arbeitsbereich weitgehend selbsttätig zu organisieren und zu leiten. Des Weiteren erhält er durch seine Vollmacht ein so genanntes Substitutionsrecht, das heißt er selbst kann ihm untergebenen Angestellten eingeschränkte Vollmachten erteilen.
Andere Arten
- Chefdisponent in einem Theater oder einer Oper; ist verantwortlich für die Erstellung des Spielplans (an welchem Abend ist welches Stück zu sehen) und der Probenzeiträume (Einstudierung neuer Stücke, Wiederaufnahmen usw.). Auch bei großen Orchestern gibt es einen Disponenten mit vergleichbaren Aufgaben.
- Mitarbeiter in Feuerwehr- und Rettungsleitstellen
- Personaldisponenten sind Mitarbeiter von Personaldienstleistungsunternehmen. Unter dieser Berufsbezeichnung werden die Berufsbilder eines Vertriebsmitarbeiters und eines Personalreferenten mit Führungs- und Leitungsaufgaben zusammengefasst.
- Personaldisponenten sind in der Regel für die Arbeitssicherheit verantwortliche Personalentscheidungsträger im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Definition. Viele Firmen übertragen ihren Personaldisponenten begrenzte unternehmerische Verantwortung. Da es sich (noch) um keinen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, sind die Stellenbeschreibungen in der Praxis noch sehr unterschiedlich.
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