Dombauhütte von Sankt Peter

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Als Römische Kurie (lat./ ital.: Curia Romana) wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls für die römisch-katholische Kirche bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Der Einleitungssatz nennt zwar richtig das 11. Jahrhundert, hier wird gerade einmal Martin V. knapp erwähnt, von allem, was dazwischen gewesen ist, ist nicht die Rede

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Als Vorläufer des Staatssekretariats kann die unter Martin V. gegründete camera secreta angesehen werden. Sie war zunächst für die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zuständig, übernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben.

1542 richtete bereits Paul III. die Inquisition als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmäßigen Treffen entwickelten sich bald ständig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.

1588 schuf Papst Sixtus V. mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behörden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems für Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der römischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veränderungen in der Ämterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche.

Das Dekret Christus Dominus des zweiten Vaticanums sagt zur Institution der Kurie: „Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten.

1967 kam Papst Paul VI. der Aufforderung des Konzils nach und erließ mit der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.

Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen: „Die Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Päpstlichen Sekretariat, dem Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind.

Papst Johannes Paul II. gab der Kurie 1988 in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus ihr heutiges Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben Novo Millennio ineunte (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: „Was die Reform der Römischen Kurie (...) betrifft (...), bleibt sicherlich noch viel zu tun.

Nachdem Papst Benedikt XVI. am 11. März 2006 die Leitung des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs und des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden sowie die Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur zusammengelegt hat, sehen vatikanische Beobachter darin erste Ansätze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch heißt es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen „vorläufig“ seien.

Am 25. Juni 2007 hob Papst Benedikt XVI. die Zusammenlegung der Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur wieder auf. Beide Räte sind nun wieder eigenständig.

Verbindungen mit dem Staat der Vatikanstadt

Regierungspalast im Vatikan

Von der Kurie, die für die Leitung und Verwaltung der Gesamtkirche zuständig ist, muss die Regierung des Staates der Vatikanstadt völkerrechtlich streng unterschieden werden. Dies ist jedoch nicht immer leicht und eindeutig, da gewisse institutionale Verknüpfungen bestehen. Allein die Tatsache, dass der Papst über sechs verschiedene Haushalte verfügt, macht deutlich, wie verschränkt bisweilen die Zuständigkeiten sein können.

Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der völkerrechtlichen Souveränität des Heiligen Stuhls. Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern überlässt dem Hl. Stuhl als Subjekt des Völkerrechts die diplomatische Vertretung. Die Institutionale Verschränkung von Kurie (Hl. Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begründet, dass der Papst gleichzeitig auch Souverän des Staates der Vatikanstadt ist.

Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats beauftragt. Die Regierung liegt jedoch de facto in den Händen einer aus sieben Kurienkardinälen bestehenden päpstlichen Kommission. Sie wird vom Papst jeweils für fünf Jahre ernannt und ist hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig. Den Präsidenten der Kommission (z. Zt. Giovanni Kardinal Lajolo) kann man als eine Art Regierungschef ansehen. Der Kommission ist der Generalsekretär mit dem Governatorato, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstellt.

Die Büroräume der Kurienverwaltung befinden sich nur zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans, die übrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf exterritorialen Flächen, teilweise aber auch auf römischem Stadtgebiet.

Organisation

Die römische Kurie besteht aus folgenden Dikasterien:

Staatssekretariat

Wichtigste politische Einrichtung ist das Staatssekretariat, das vom Kardinalstaatssekretär Tarcisio Kardinal Bertone (SDB) geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Papstes selbst vertritt.

Das Staatssekretariat wird in die Sektion für Allgemeine Angelegenheiten, auch Erste Sektion, („Innenministerium“) und in die Sektion für Beziehungen zu den Staaten, auch Zweite Sektion, („Außenministerium“) unterteilt.

Die Erste Sektion übernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, überwacht und koordiniert die Tätigkeit der übrigen Dikasterien und päpstlichen Behörden, erstellt Statistiken und ist für die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die päpstlichen Vertretungen im Ausland werden von der Ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, darüber hinaus führt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten Diplomaten. Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.

Die Zweite Sektion ist für alle Belange der Beziehungen zu anderen Ländern und internationalen Institutionen zuständig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Ländern selbstständig geregelt werden. Darüber hinaus übernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Ländern, in denen Konkordate bestehen, führt die Zweite Sektion Verhandlungen über Bischofsernennungen. Der größte Teil des päpstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter häufig in die Vertretungen in aller Welt.

Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rängen auch Laien und Frauen, zuzüglich zahlreicher externer Berater.

Kongregationen

Die Kongregationen sind nach Sachgebieten untergliederte Verwaltungsorgane der Kurie. Sie sind kollegial verfasst und werden von einem Kardinalpräfekten und zwei Sekretären geleitet. Die erste ständige Kongregation war die 1542 von Papst Paul III. gebildete Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis (Später kurz Sanctum Officium).

Die Kongregationen im Überblick:

Jede Kongregation verfügt über einen Stab von rund 25 Mitarbeitern. Zwar werden Dekrete der Kongregationen vom jeweiligen Präfekten unterzeichnet, doch wurden die entsprechenden Entscheidungen zuvor von Kardinalsgremien, teilweise unter Zuziehung von Ortsbischöfen und unter dem Vorsitz des Papstes, getroffen.

Gerichtshöfe

Die römische Kurie verfügt über drei Gerichtshöfe:

Päpstliche Räte

Momentan bestehen elf Päpstliche Räte:

Kurialämter

Besondere Ämter

Päpstliche Kommissionen

Päpstliche Komitees

Päpstliche Akademien und Hochschulen

Andere Institutionen, die mit der Römischen Kurie in Verbindung stehen

Siehe auch

  • Portal
     Portal: Vatikan – Überblick über vorhandene Artikel, Möglichkeiten zur Mitarbeit
  • Portal
     Portal: Rom – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rom
  • Themenliste Rom

Weblinks


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