- Dopingliste
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Eine Dopingliste beinhaltet Stoffe, Stoffgruppen und Methoden, welche zur Leistungssteigerung beitragen können und deshalb deren Einnahme bzw. Verwendung bei sportlichen Wettkämpfen oder zu Trainingszwecken untersagt sind (siehe auch Doping).
Die Dopingliste des IOC wird von dem meisten Sportverbänden anerkannt und teilweise mit kleineren Änderungen übernommen. Eine andere Organisation, welche eine Dopingliste führt, ist die WADA (World Anti Doping Agency). Bei bestimmten Erkrankungen und Verletzungen der Sportler können diese bei ihren Verbänden in Einzelfällen für Wettkämpfe und Trainings Ausnahmen vor einer eventuellen Einnahme beantragen. Die Liste des IOC ist für Sportler und Vereine, welche an deren Veranstaltungen teilnehmen wollen (z. B. Olympische Spiele) als Mindeststandard verbindlich. Die kontrollierte und unkontrollierte Einnahme dieser Substanzen (oft Medikamentenmissbrauch) kann gesundheitsschädlich sein.
Je nach Verband können die Sanktionen sehr unterschiedlich sein. Diese können von einer kurzzeitigen bis hin zu einer lebenslangen Sperre reichen. Gewonnene Preise und/oder Medaillen müssen zurückgegeben werden. Bei einigen Mitteln können weitere Strafen wie Gefängnisstrafe wegen Verletzung von Gesetzen (z. B. Betäubungsmittelgesetz) drohen.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist seit dem 1. Januar 2004 für die weltweite Harmonisierung der Dopingbekämpfung zuständig. Mit der Einführung eines Anti-Doping Programmes (bestehend aus dem Code, vier technischen Standards und Modellen bester Praxis) ist die Dopingliste weltweit gültig. Die Dopingliste wird in der Regel jährlich geändert und tritt jeweils auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft.[1]
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