- Doppelstudium
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Die Begriffe Doppelstudium oder Parallelstudium und Mehrfachimmatrikulation bezeichnen in Deutschland das zeitlich parallele Studium zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder zwei unterschiedlichen Universitäten respektive Hochschulen. Es ist von einem Zweitstudium zu unterscheiden, welches nach einem bereits abgeschlossenem Studium begonnen wird. Die Handhabung mit dem Doppelstudium unterscheidet sich jedoch in jedem Bundesland und auch in jeder Hochschule. Die Rahmenbedingungen dafür stehen im Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit an ein und derselben Hochschule in zwei verschiedene Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen zu immatrikulieren.
Das Parallelstudium beziehungsweise die Mehrfachimmatrikulation bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedliche Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen zu immatrikulieren. In einigen Bundesländern ist die Immatrikulation versagt, „wenn er [der Bewerber] bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist“ (Beispiel aus: SächsHSG § 18 Abs. 2 [5]). Im Parallelstudium übt der Student seine Mitgliedschaftsrechte nur an einer Hochschule aus, in dem Studium an der anderen Hochschule gilt er als Zweithörer.
In der Regel müssen Doppelstudium und Parallelstudium beantragt werden. Dieser muss besonders beim Parallelstudium um eine Begründung erweitert werden. Soll das Studium, in das der Student sich als Zweithörer zu immatrikulieren gedenkt, als Fernstudium absolviert werden, entfallen oftmals diese Zugangshürden.
Bei zulassungsfreien Studiengängen kann man in der Regel an jeder Hochschule ein Doppelstudium absolvieren. Handelt es sich um zulassungsbeschränkte Studiengänge, werden von der Hochschule häufig weitere Auflagen verlangt.
An Universitäten und Hochschulen in Österreich ist ein Doppel- bzw. Mehrfachstudium möglich, für das neben den normalen fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen keine weiteren Zugangshürden existieren. Dabei ist die Anzahl der studierten Studiengänge (in österreichischer Terminologie Studien) nicht beschränkt. Anlässlich der Inskription muss der Student einen der Studiengänge als Hauptstudium deklarieren.
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