Doppelt verdecktes Begutachtungsverfahren

Doppelt verdecktes Begutachtungsverfahren

Der Begriff doppelt verdecktes Gutachten bezeichnet ein bestimmtes Verfahren zur Begutachtung der wissenschaftlichen Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit. Hierbei bezieht sich „doppelt verdeckt“ darauf, dass sowohl für den Einreichenden unbekannt bleibt, wer seinen Beitrag begutachtet, als auch umgekehrt darauf, dass für den Gutachter unbekannt bleibt, wessen Beitrag begutachtet wird.

Durch das Verfahren soll verhindert werden, dass die Bekanntheit des Einreichenden oder eine etwaige Beziehung zwischen Gutachter und Einreichendem Einfluss auf die Bewertung seines Beitrags hat oder der Einreichende den Gutachter beeinflusst, etwa, indem er ihn kontaktiert. Gerade Jungwissenschaftler können durch dieses Verfahren profitieren, da einzig die Qualität ihres Beitrags und nicht ihr fehlendes Renommee über Annahme bzw. Ablehnung ihres Beitrags für eine Konferenz oder Fachzeitschrift entscheiden. Üblicherweise wird das doppelt verdeckte Gutachten in Folge eines Beitragsersuchs oder bei Einreichung eines Beitrags zu einer Fachzeitschrift angewendet. Gerade hochklassige Fachzeitschriften (A-Zeitschriften) wenden das Verfahren an.


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