Dorfkammer

Dorfkammer

Dorfkammern waren im zaristischen Russland ein besonderes, für die Staatsbauern zuständiges Gericht, das nach der Verordnung von 1838 gegründet wurde. Der Vorstand des Gerichts war der Dorfälteste. Dorf- und Amtsbezirkskammern beschäftigten sich mit verschiedenen Zivilsachen. Sie konnten auf Geldstrafen, Zwangsarbeit und Prügelstrafen erkennen.[1]

Einzelnachweise

  1. V.I. Lenin, Werke, Bd.1, Anm. 6, S. 533

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