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Martin Drath (* 12. November 1902 in Blumberg/Sachsen; † 14. April 1976 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesverfassungsgericht, dessen innovative Staats- und Rechtstheorie bis heute Wirkung in den staatswissenschaftlichen Disziplinen findet.
Draht wuchs in einem protestantischen Pfarrhaus auf und genoss eine humanistische Ausbildung. Das Studium der Rechtswissenschaften führte ihn nach Leipzig, Rostock, Göttingen und Kiel. In Kiel wurde Drath 1927 bei Walter Jellinek promoviert. Nach der Promotion arbeitete Drath bei dem der Sozialdemokratie nahestehenden Allgemeinen Deutschen Beamtenbund. Seit 1931 war Drath in Berlin nebenamtlicher Assistent bei den bedeutenden Staatsrechtslehrern Hermann Heller und Rudolf Smend. 1932 wurde er Dozent an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten verlor Martin Drath diese Anstellung und musste sich als Buchhalter und Wirtschaftsprüfer durchschlagen. Von 1939 bis 1945 diente er in der Wehrmacht in der Militärverwaltung.
1945 wurde Drath in Thüringen auf Vermittlung von Hermann Brill zuerst in der Thüringischen Verwaltungsgesellschaft und dann an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig. Nach der Habilitation wurde Drath 1946 Professor für öffentliches Recht in Jena. Die Jenaer Zeit ist geprägt von der Habilitationsschrift, die sich als eine der ersten Arbeiten nach dem Krieg mit der Staatslehre Carl Schmitts auseinandersetzte. Außerdem wirkte Drath an der thüringischen Verfassung und an der Gesetzgebung des Landes mit. 1948 musste Drath wegen drohender politischer Verfolgung die Ostzone verlassen.
Drath war seit 1926/27 Mitglied der SPD. In der SPD war er Mitglied der vorbereitenden Kommission für das Godesberger Programm von 1959.
Über eine kurze Zwischenstation in Hessen wurde Drath 1949 Professor an der neu gegründeten Freien Universität in Berlin. Dort verfasste er seine rechtstheoretischen Arbeiten und die wichtigen Aufsätze zum rechtlichen Status Berlins. 1951 wurde Drath mit der Gründung des Bundesverfassungsgerichtes für 12 Jahre Richter im ersten Senat. Er wirkte unter anderem an den Urteilen in Sachen „Lüth“, „Apotheken“, „Elfes“ und dem KPD-Verbot mit. 1963 wurde Drath nicht wieder zum Verfassungsrichter gewählt.
Er nahm dann einen Ruf auf eine Professur für öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtstheorie an der TU Darmstadt an. Dort widmete er sich vor allem der Arbeit an seiner Staatslehre, die ihren wesentlichen Niederschlag im Artikel „Staat“ im Evangelischen Staatslexikon fand. Mit seiner innovativen Staats- und Rechtstheorie findet Drath bis heute Wirkung in den staatswissenschaftlichen Disziplinen.
Werke
- Martin Drath, Rechts- und Staatslehre als Sozialwissenschaft, Berlin: Duncker und Humblot, 1977
- Martin Drath, Grund und Grenzen der Verbindlichkeit des Rechts, Tübingen: Mohr (Siebeck), 1963
- Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone, Bonn: Dt. Bundes-Verl. [in Komm.], 1956, 4. Aufl.
- Martin Drath, Forschungen und Berichte aus dem öffentlichen Recht, München: Isar Verlag, 1955
- Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone, Bonn: Dt. Bundes-Verl. [in Komm.], 1954, 2., überarb. u. erw. Aufl.
- Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone, Bonn: Dt. Bundes-Verl. [in Komm.], 1954
- Martin Drath, Das Wahlprüfungsrecht bei der Reichstagswahl, Berlin: G. Stilke, 1927
Literatur
- Michael Henkel, Oliver Lembcke: Der Staat als Lebensaufgabe: Martin Drath (1902–1976). In: Kritische Justiz. 36. Jg., 2003, S. 445–461.
Personendaten NAME Drath, Martin KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist, SPD-Politiker, Richter am Bundesverfassungsgericht GEBURTSDATUM 12. November 1902 GEBURTSORT Blumberg STERBEDATUM 14. April 1976 STERBEORT Karlsruhe
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