- Droit de non-paternité
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Das droit de non-paternité (Französisch: Recht der Nicht-Vaterschaft) oder Nichturheberschaft ist ein Fachbegriff des Urheberrechts, für den es keine anerkannte deutsche Entsprechung gibt. Gemeint ist das Recht auf Anerkennung der Nichturheberschaft an einem Werk oder einer Leistung.
Grundlagen
Wird jemandem die Urheberschaft an einem fremden Werk zugeschrieben, so hat er das Recht, dieser falschen Zuordnung entgegenzutreten.
Das Recht ist nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt, sondern wird aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet.
Für das deutsche Recht gilt, dass es nicht mit dem Recht auf Anonymität gleichgesetzt werden darf. Aus § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft) ergibt sich, dass der Urheber sich frei entscheiden darf, ob er anonym bleiben möchte. Hier geht es aber gerade um den Nicht-Urheber.
§ 13 UrhG schützt den Urheber nicht vor der Zuordnung fremder Werke. Daher verneinte das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZUM-RD 1997, 483) einen Anspruch der Brecht-Erben auf die Angabe, ein bestimmter Texte stamme nicht von Brecht. Es gebe kein (urheberrechtliches) droit de non-paternité, bemerkt dazu der Urheberrechtskommentar von Dreier/Schulze (2004 § 13 Rdnr. 16). Allerdings könne der Urheber gegen die Zuschreibung fremder Werke nach Allgemeinem Persönlichkeitsrecht vorgehen.
Literatur
- Dietz in Schricker, Urheberrecht, ²1999, § 13 Rdnr. 11
- Sönke Gantz, Das droit de non-paternité, Göttingen 2011, V&R unipress, ISBN 978-3-89971-848-5
Weblinks
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