- E-Bike
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Das E-Bike oder eBike ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Fahrrad mit eingebautem Elektromotor. Im deutschen Sprachraum werden verschieden Ausdrücke verwendet, um Elektrobetriebene Zweiräder zu benennen. Dieser Artikel soll die Begriffe ordnen, und auf die jeweiligen Artikel verweisen.
Inhaltsverzeichnis
Fahrzeugkategorien
Die Art der Motorunterstützung hat u.a. in Ländern der EU führerscheinrechtliche Folgen, deswegen wird unterschieden zwischen folgenden Kategorien:
- Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung, Pedelec oder E-Bike genannt.
- Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung, Pedelec oder E-Bike genannt.
- Fahrrad mit tretunabhängigem Zusatzantrieb, E-Bike oder E-Roller genannt.
- Zweirad mit unabhängigem Zusatzantrieb, E-Scooter genannt.
Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung
Ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung wird in Deutschland Pedelec genannt, es werden jedoch auch die Ausdrücke E-Bike, Elektrorad oder Elektrovelo verwendet. Die Bezeichnung begrenzte Tretunterstützung bedeutet, dass der Elektromotor nur anspringt, wenn in die Pedalen getreten wird. Der Motor unterstützt also lediglich, und dies nur solange, als das Fahrzeug eine gewisse Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten hat. Die EU-Richtlinien limitieren die mittlere Leistung des Motors auf 250 W. E-Bikes mit Geschwindigkeitsbegrenzung erlauben ein Vorwärtskommen ohne große Anstrengung. Das hier genannte Verkehrsmittel gilt offiziell als Fahrrad. In der Schweiz muss es als Fahrrad versichert werden, das Helmtragen wird empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.
Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung
Im schweizerischen Sprachgebrauch wird nicht unterschieden zwischen der oben genannten limitierten Tretunterstützung und einer unlimitierten Tretunterstützung. Beide Fahrzeugkategorien werden als E-Bikes oder Elektrovelos bezeichnet. Ein Fahrrad mit unbeschränkter Tretunterstützung funktioniert wie das oben genannte, die Tretunterstützung erlischt jedoch nicht beim Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit, bis 45 km/h werden so erreicht. E-Bikes ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erlauben ein Mitfahren im Stadtverkehr ohne Probleme. Das hier genannte Verkehrsmittel muss in der Schweiz die Mofakennzeichnung tragen und auch als solches versichert werden. Das Helmtragen wird empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Abgesehen von der höheren Geschwindigkeit unterscheiden sich die Fahrräder mit beschränkter und unbeschränkter Tretunterstützung in der Handhabung und im Fahrverhalten nur wenig, der Unterschied besteht in der gesetzlichen Handhabung.
Zweirad mit Elektroantrieb
Ein Zweirad mit Elektroantrieb wird in Deutschland Elektrorad oder E-Bike genannt. In der Schweiz wird dasselbe Fahrzeug als E-Scooter oder Elektroroller bezeichnet. Der E-Scooter ist wie ein Mofa per Handgriff zu beschleunigen. Pedalen sind nicht vorhanden, oder müssen nicht bedient werden um vorwärtszukommen. Für diese Fahrzeuge gelten die allgemeingültigen Regeln der Mofas, das heisst Helmtragepflicht, und Versicherung.
Kraftansatz des Elektroantriebs
Als Kraftansatzpunkte für die Einspeisung der Motorkraft werden drei unterschiedliche Bauweisen verwendet:
- Nabenmotor Vorderrad
- Kurbelwellenmotor (nur als Zusatzkraft auf die Tretkurbel)
- Nabenmotor Hinterrad
- Elektromotor an einem Anhänger, Schubanhänger
Vom Fahrgefühl im Vergleich zum Fahrradfahren her gelten die Kurbelwellenmotore als am wenigsten gewöhnungsbedürftig, d.h. hier entsteht eher das Gefühl der lediglich unterstützten natürlichen Kraft.
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