EMV-Richtlinie

EMV-Richtlinie

Die EMV-Richtlinie oder Richtlinie 89/336/EWG bzw. Richtlinie 2004/108/EG ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft mit dem Titel Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten). Sie gibt vor, in welcher Weise die Elektromagnetische Verträglichkeit von elektrisch betriebenen Geräten in den Mitgliedsländern der EU beschaffen sein soll.

Inhalt

Gemäß Artikel 1 dieser Richtlinie erstreckt sich die Geltung auf alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die gemäß Artikel 2

elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.

Als Elektromagnetische Verträglichkeit wird in Artikel 4 definiert:

die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.

Die Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne der Vollzugsordnung für den Funkdienst verwendet werden, sind vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen, es sei denn, diese Geräte sind im Handel erhältlich.

Die Umsetzung der Richtlinie 89/336/EWG erfolgt in Deutschland mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).

Neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG (1. März 2005)

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Dezember 2004 wurde die neue EMV-Richtlinie veröffentlicht. Damit würden Verwaltungsverfahren einfacher und elektrische und elektronische Geräte billiger, so die EU-Kommission. Gleichzeitig führe die Richtlinie zu einer Verbesserung der Information und Dokumentation bei den Aufsichtsbehörden.

Die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG wird durch die Neufassung 2004/108/EG ersetzt. Ab dem 20. Juli 2007 kann die neue EMV-Richtlinie durch die Hersteller angewendet werden. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 89/336/EWG entsprechen, dürfen noch bis einschließlich 19. Juli 2009 in Verkehr gebracht werden.

Die Umsetzung dieser neuen Richtlinie ist in Deutschland mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 erfolgt, das mit seiner Verkündung in Kraft getreten ist.

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