Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit

Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie
Titel: Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG
Kurztitel:
(nicht amtlich)
EMV-Richtlinie
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie:
Veröffentlichung: ABl. EG Nr. L 390/24, 31.12.2004
Inkrafttreten: 20.1.2005
In nationales Recht
umzusetzen bis:
20.1.2007
Umgesetzt durch: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Deutschland) vom 26. Februar 2008
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die EMV-Richtlinie bzw. Richtlinie 2004/108/EG ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft mit dem Titel Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten). Sie löst die "alte" Richtlinie 89/336/EWG ab. Ziel der EMV-Richtlinie ist ganz allgemein eine Vermeidung einer elektromagnetischen Störung anderer Betriebsmittel durch ein Betriebsmittel.

Inhalt

Die EMV-Richtlinie gibt vor, in welcher Weise die Elektromagnetische Verträglichkeit von elektrisch betriebenen Geräten in den Mitgliedsländern der EU beschaffen sein soll. Gemäß Artikel 1 dieser Richtlinie erstreckt sich die Geltung auf alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die gemäß Artikel 2 elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.

Unter der Elektromagnetischen Verträglichkeit ist hierbei nach Artikel 2 die Fähigkeit eines Betriebsmittel zu verstehen, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in der Umgebung unannehmbar wären.

Unter einer Elektromagnetischen Störung ist nach Artikel 2 jede elektromagnetische Erscheinung zu verstehen, die die Funktion eines Betriebsmittels beeinträchtigen könnte. Dabei kann es sich um ein elektromagnetisches Rauschen, ein unerwünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums selbst handeln.

Bei der Vermeidung einer elektromagnetischen Störung anderer Betriebsmittel durch ein Betriebsmittel ist ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit für das Betriebsmittel festzulegen. Die Richtlinie nennt hierzu jedoch keine einzuhaltenden Grenzwerte. Vielmehr ist gemäß Anhang I lediglich festgelegt, dass die von einem Betriebsmittel erreichten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen dürfen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder von anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist.

Gemäß Anhang II ist eine Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit eines Betriebsmittels durch den Hersteller vorzunehmen. Setzt der Hersteller harmonisierte Normen ein, ist dies der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit gleichwertig.

Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne der Vollzugsordnung für den Funkdienst verwendet werden, sind vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen, es sei denn, diese Geräte sind im Handel erhältlich. Auch luftfahrttechnische Erzeugnisse sind von der Richtlinie ausgeschlossen. Betriebsmittel, die einen bestimmungsgemäßen Betrieb von Funk- und Telekommunikationsmitteln oder von anderen Betriebsmitteln zulassen, sind ebenfalls von der Richtlinie ausgenommen.

neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Dezember 2004 wurde die "neue" EMV-Richtlinie veröffentlicht. Damit würden Verwaltungsverfahren einfacher und elektrische und elektronische Geräte billiger, so die EU-Kommission. Gleichzeitig führe die Richtlinie zu einer Verbesserung der Information und Dokumentation bei den Aufsichtsbehörden.

Die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG wird entsprechend durch die Neufassung 2004/108/EG ersetzt. Ab dem 20. Juli 2007 kann die neue EMV-Richtlinie durch die Hersteller angewendet werden. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 89/336/EWG entsprechen, dürfen noch bis einschließlich 19. Juli 2009 in Verkehr gebracht werden.

Die Umsetzung dieser neuen Richtlinie in ein nationales Gesetz ist in Deutschland mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 erfolgt, das mit seiner Verkündung in Kraft getreten ist.

Weblinks

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