EU-Beamtengericht

EU-Beamtengericht

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden „EU-Beamtengericht“) ist die erste einer spezialisierten Gerichtlichen Kammer, die durch den Vertrag von Nizza eingeführt wurden. Es wurde aufgrund von Artikel 225a EGV durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 2. November 2004 errichtet.

Das Gericht hat am 12. Dezember 2005 seine Arbeit aufgenommen, in dem die damals 117 anhängigen Rechtssachen die den öffentlichen Dienst betrafen, übertragen wurden. Der Sitz des Gerichts ist Luxemburg.

Präsident ist Paul J. Mahoney, Kanzlerin Waltraud Hakenberg.

Zusammensetzung

Es besteht anders als die übrigen Gemeinschaftsgerichte nicht aus einem Richter pro Mitgliedstaat, sondern aus sieben Richtern mit einer Amtszeit von 6 Jahren. Bei deren Auswahl ist auf eine geographische Ausgewogenheit und eine Vertretung der unterschiedlichen Rechtssysteme zu achten. Erstmals wird bei der Auswahl der Richter ein siebenköpfiger Ausschuss aus früheren Richtern des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichts Erster Instanz sowie aus „Juristen mit anerkannter Befähigung“ angehört. Der abgelehnte Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte diese Innovation für die Auswahl der Richter auch des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gericht erster Instanz übernehmen.

Zuständigkeiten

Das EU-Beamtengericht hat vom Europäischen Gericht erster Instanz die Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten (dazu gehören auch Klagen von abgewiesen Bewerbern gegen Concours-Entscheidungen) übernommen.

Gegen die Urteile des EU-Beamtengerichts ist ein revisionsartig ausgestaltetes Rechtsmittel zum Europäischen Gericht erster Instanz (das somit entgegen seinem Namen in zweiter Instanz entscheidet) möglich. Gegen das Urteil in zweiter Instanz kann nur ausnahmsweise der Erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Antrag auf Überprüfung stellen.

Mit der Errichtung weiterer spezialisierter gerichtlicher Kammern ist in der Zukunft zu rechnen. Der abgelehnte Vertrag über eine Verfassung für Europa bezeichnete diese als „Fachgerichte“.

Bilanz 2007

Nachdem das erste Jahr der Tätigkeit des Gerichts für den öffentlichen Dienst in erheblichem Umfang der Festlegung seiner internen und externen Verfahren, insbesondere der Erarbeitung des Entwurfs seiner Verfahrensordnung,gewidmet war, lassen die Rechtsprechungsstatistiken des Jahres 2007 eine gleichmäßig verlaufende Rechtsprechungstätigkeit erkennen. Das Gericht hat im Jahr 2007 150 Rechtssachen erledigt, während 157 neue Klagen eingegangen sind. Die Zahl der neu eingegangenen und der erledigten Rechtssachen befindet sich damit beinahe im Gleichgewicht. Die Zahl der anhängigen Rechtssachen (235) ist u. a. deshalb nach wie vor relativ hoch, weil die Zahl der im ersten Tätigkeitsjahr des Gerichts für den öffentlichen Dienst erledigten Rechtssachen (50) nicht seiner Kapazität entspricht. Hinzu kommt, dass in zahlreichen anhängigen Rechtssachen das Verfahren bis zum Erlass eines Grundsatzurteils durch das Gericht erster Instanz oder einer Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren durch den Gerichtshof ausgesetzt worden ist. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Jahr 2007 16,9 Monate für durch Urteil und 10,3 Monate für durch Beschluss erledigte Rechtssachen.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Beamtengericht — Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden „EU Beamtengericht“) ist die erste einer spezialisierten Gerichtlichen Kammer, die durch den Vertrag von Nizza eingeführt wurden. Es wurde aufgrund von Artikel 225a EGV… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”