- EU-Beamter
-
EU-Beamte sind überstaatliche Beamte der Europäischen Union, die unterschiedliche Aufgaben lösen. Sie prüfen beispielsweise EU-Beitrittskandidaten und erstatten Bericht. Die Beamten arbeiten etwa für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder den Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie genießen Immunität in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. EU-Beamte sind je nach ihrer Behörde mit der Ausführung und Kontrolle von europäischem Recht betraut und arbeiten dabei oft mit den Mitgliedstaaten zusammen. So überwacht die Kommission die Einhaltung der EU-Verträge und kann dabei gegen Unternehmen ebenso rechtlich vorgehen wie gegen einzelne Regierungen.
Weblinks
- Gehälter von EU-Beamten
- Kritik an der Macht hoher EU-Beamter
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (PDF-Datei; 8 kB)
- Zusammenfassung des Gesetzes
- Stellungnahme der Kommission zum Thema: In Brüssel arbeitet ein aufgeblähter, hochbezahlter Beamtenapparat
- Laufbahnen in EU-Institutionen (PDF-Datei)
- Liste mit wichtigen deutschen Akteuren in EU-Institutionen zusammengestellt vom Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland
Kategorie:- Beamter (Europäische Union)
Wikimedia Foundation.