- EU-Beitrittskriterien
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Die Kopenhagener Kriterien sind Kriterien, die potenzielle Beitrittsländer zur Europäischen Union erfüllen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Kopenhagener Kriterien wurden vom Europäischen Rat am 22. Juni 1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung beschlossen. Es handelt sich genauer um drei Gruppen von Kriterien, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen: politische, wirtschaftliche und Acquis-Kriterien. Die Kriterien müssen spätestens beim Abschluss der Verhandlungen, also vor dem tatsächlichen Beitritt erfüllt sein.
Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags im Mai 1999 haben die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien größtenteils als Verfassungsprinzip Eingang in den EU-Vertrag gefunden. Artikel 6, Absatz 1 EU-Vertrag (konsolidierte Fassung) besagt: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“. In Artikel 49 EU-Vertrag (konsolidierte Fassung) heißt es entsprechend: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden“. Diese Prinzipien wurden in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hervorgehoben, die beim Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 verkündet wurde.
Wortlaut
„...Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können....“
Politische Kriterien
- Demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- Wahrung der Menschenrechte und Bürgerrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
- Zulassung politischer Parteien
- Struktur in der Judikative
- Korruptionsbekämpfung
Wirtschaftliche Kriterien
- Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
- Die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
- Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland
Acquis-Kriterium
- Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen zu machen. Dies bedeutet praktisch die Übernahme des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ (Acquis communautaire).
Aufnahmefähigkeit
- Außerdem muss die EU aufnahmefähig sein. Dies wird gerade hinsichtlich eines möglichen Beitritts der Türkei diskutiert. Letztendlich ist dies aber keine Bedingung, die der Drittstaat erfüllen muss, sondern eine innenpolitische Angelegenheit der EU.
EU-Gemeinschaftliche Kriterien
- Anerkennung des Binnenmarktes muss gewährleistet sein
- Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion
Siehe auch
EU-Erweiterung, Privilegierte Partnerschaft
Weblinks
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