EU-Energie-Label

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EU-Energielabel

Energie-Label (Energieverbrauchsetikett) sind Schilder auf Elektrogroßgeräten, die zur Kaufentscheidungsunterstützung dienen. Sie geben Auskunft über die Energieeffizienzklasse des Geräts. Ein wichtiges Energielabel ist beispielsweise das EU-Energielabel. Die Hersteller von Elektrogroßgeräten sind verpflichtet, Energie-Labels auf den Geräten (zum Beispiel auf Elektrobacköfen) anzubringen, bei denen der Energieverbrauch eine Rolle beim Kauf spielen kann.

Neben Haushaltsgeräten werden auch Kraftfahrzeuge mit Energie-Labels ausgestattet.[1]

Inhaltsverzeichnis

Energieeffizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse ist eine Bewertungsskala für das europäische Energie-Label. Dieses soll den Absatz von besonders energiesparenden Elektrogeräten in der EU fördern.

Zur Zeit (Stand 2006) existiert für folgende Gerätetypen eine entsprechende Klasseneinteilung:

Das EU-Energie-Label muss deutlich sichtbar an der Vorder- oder Oberseite jedes Geräts im Verkaufs- oder Ausstellungsraum angebracht sein. Die Bewertungsskala gibt über den Energieverbrauch (Strom und andere Energieträger) und über zusätzliche Gebrauchseigenschaften des Gerätes Auskunft. Die Einteilung erfolgt in Klassen von A bis G, wobei A die beste Klasse (niedriger Verbrauch) darstellt und G die schlechteste (hoher Verbrauch). Zu beachten ist, dass zwar auch der Wasserverbrauch auf der Energieeffizienzetikette (wo sinnvoll) angegeben wird. Jedoch wirkt sich ein hoher Wasserverbrauch nicht auf die Energieeffizienzklasse aus! Dies ist vor allem bei der Anschaffung von Waschtrocknern zu beachten, die zumeist über eine Wasserkühlung verfügen und sehr große Mengen an Wasser verbrauchen.

Für viele Gerätetypen stammt diese Klasseneinteilung aus dem Jahre 1994 und spiegelt deshalb die damalige Marktsituation wider. Durch immer effizientere Geräte kann deshalb z. B. ein Gerät der Klasse B heutzutage schon das Schlusslicht unter allen lieferbaren Geräten sein.

Mit Ausnahme von einigen Glühlampen-Typen, die vom Funktionsprinzip her einen schlechten Wirkungsgrad besitzen, sind auf dem Markt so gut wie gar keine Geräte der Klassen E-G mehr zu finden.

Interimslösung A+ und A++

Im Jahr 2003 wurden für besonders stromsparende Kühl- und Gefriergeräte die Erweiterungen A+ und A++ eingeführt, die jeweils noch besser als die Energieeffizienzklasse A sind. Die Energieeffizienzklassen A+ und A++ stehen für einen sehr niedrigen Energieverbrauch. Als Richtwert gilt, dass die neue Energieeffizienzklasse A+ nur ca. drei Viertel der Energie eines vergleichbaren A-Geräts (gleiche Funktion, Volumen, usw.) verbraucht, ein Gerät mit A++ sogar nur die Hälfte.

Bis eine umfassende Überarbeitung der Energieetikettierungsklassen erfolgt, bleiben die Klassen A+ und A++ bestehen.

Gegenwart

Die Wertung A++ aus dem Jahr 2003 ist für eine aktuelle Filterung der besten Geräte durchaus noch ausreichend. So listete z. B. der Onlinepreisvergleicher Idealo.de im September 2008 unter allen Kühl-Gefrierkombinationen:

  • A++ (24 Geräte)
  • A+ (324 Geräte)
  • A (774 Geräte)
  • B (24 Geräte)

unter den Waschmaschinen waren es:

  • A++ (4 Geräte)
  • A+ (166 Geräte)
  • A (766 Geräte)
  • B (7 Geräte)
  • C (2 Geräte)

Bei Waschmaschinen gibt es keine offiziellen Energieeffizienzklassen A+ und A++. Diese gelten nur für Kühl- und Gefriergeräte. Bei Waschmaschinen ist die Energieeffizenzklasse A die höchst mögliche offizielle Einstufung.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace schlägt darüber hinaus dennoch ein anderes Energieeffizienzgesetz nach dem Top-Runner-Modell vor, dabei werden jährlich unter allen Geräten die besten 25 Prozent als „guter Standard“ definiert. Dies soll den Wettbewerb mehr anregen und auch auf Maschinen mit Motor (wie Rasenmäher) sowie für Warmwasserheizkessel oder Heizungspumpen angewendet werden können.[3]

Energieeffizienzklasse für die Beleuchtung

Ähnlich der zuvor beschriebenen Einstufung der Elektrogeräte ist auch die Beleuchtung von Entladungslampen, also Lampensystemen wo neben dem Leuchtmittel ein Vorschaltgerät zum Betrieb notwendig sind, in Energieeffizenzklassen eingeteilt.

Die sieben EEI-Klassen (Energie-Effizienz-Index) am Beispiel bei Benutzung einer Leuchtstofflampe/Neonlampe in 36W und 58 W:

EEI-Klasse der Vorschalttechnik 36W bzw. 58W mit Angabe der Leistung in Watt (inkl. Vorschaltgerät)

EEI Beschreibung 36 W 58 W
D Magnetische Vorschaltgeräte mit sehr hohen Verlusten > 45 W > 70 W
C Magnetische Vorschaltgeräte mit moderaten Verlusten > 45 W > 70 W
B2 Magnetische Vorschaltgeräte mit geringen Verlusten > 43 W > 67 W
B1 Magnetische Vorschaltgeräte mit sehr geringen Verlusten > 41 W > 64 W
A3 Elektronische Vorschaltgeräte > 38 W > 59 W
A2 Elektronische Vorschaltgeräte mit reduzierten Verlusten > 36 W > 55 W
A1 Dimmbare elektronische Vorschaltgeräte (bei 100 % bis 25 %) >38/19 W >59/29,5 W

Vorschaltgeräte der ersten Verbotsstufe (EEI=D) dürfen seit dem 21. Mai 2002 keine CE-Kennzeichnung mehr tragen. Dies gilt seit dem 21. November 2005 auch für Vorschaltgeräte mit der EEI Klassifizierung C. ([1])[4]

Kritik

Obwohl seit 1998 Haushaltsgroßgeräte mit dem Energieverbrauchsetikett ausgezeichnet werden müssen, ist das Etikett selbst veraltet. Bei Geräten, die die Energieeffizienzklasse A erreicht haben, wird eine effiziente und kaum verbesserbare Nutzung der eingesetzten Energie suggeriert, da die Skala in beiden Richtungen geschlossen (A-G) ist, was für Hersteller bei Erreichen der Klasse A keinen Anlass zu Verbesserungen darstellt. Die mögliche Erweiterung und die Energieeinsparung mittels der Stufen A+ und A++ bei manchen Geräteklassen ist dem Verbraucher aber nicht sofort ersichtlich.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Reichweite: Nur ein geringer Bruchteil aller im Handel befindlichen Elektrogeräte trägt überhaupt ein Energie-Label.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Österreichische Energieagentur (Hrsg.): Car Labelling Saves Energy (CLASE). Energieausweis fürs Auto - Unterstützung der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbraucherinformation beim Neuwagenkauf. 2005
  2. EU-Richtlinie 2000/55/EG
  3. Greenpeace e. V. (Hrsg.): Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz beim Einsatz energiebetriebener Geräte und Maschinen (Energieeffizienzgesetz, „Top Runner“). Greenpeace-Entwurf vom 30.5.2005
  4. CELMA (Empfehlung zu Anforderungen der EU-Richtlinie 2000/55/EG)

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