EUROPOL

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Mitgliedsländer sind blau hervorgehoben
Der Hauptsitz in Den Haag

Europol oder Europäisches Polizeiamt ist die europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (frz.: Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), Schengener Abkommen und der EDU (European Drug Unit). Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornographie und der Geldwäsche

Die Schaffung eines europäischen Polizeiamts wurde bereits 1992 im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Aber erst 1999 war Europol voll arbeitsfähig. Erster Direktor war der deutsche Jurist Jürgen Storbeck. Seit 16. April 2005 ist die Stelle von dem ehemaligen BKA-Abteilungspräsidenten Max-Peter Ratzel besetzt.

Europol ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union, die zum Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gehört. Die offiziellen Arbeitssprachen der Europol sind die Amtssprachen der EU.

Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamten wird Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten ausgeübt.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Ziele, Aufgaben und Finanzierung

Die Ziele von Europol sind im Europol-Übereinkommen in Artikel 2 formuliert.[1] Sie bestehen im Wesentlichen darin, "die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität".[2]

Die daraus resultierenden Aufgaben des Artikels 3 sind zusammengefasst[3]:

  • Erleichterung des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten
  • Verarbeitung und Analyse von Informationen
  • Unterrichtung der Mitgliedstaaten
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten
  • Unterhaltung der nötigen Informationsinfrastruktur

Seit 2002 ist Europol befugt, sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten zu beteiligen, und kann einzelne Mitgliedstaaten auffordern, Ermittlungen aufzunehmen[4]. Europol wird durch die Mitgliedstaaten finanziert, der Beitrag wird anhand des Bruttosozialproduktes ermittelt[5]. 2001 betrug das Budget 35,4 Mio. Euro, im Jahr 2003 belief es sich auf 58,8 Millionen Euro, 2008 auf 66,4 Millionen Euro.[6]

Organe

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat, der über eine Stimme verfügt. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, die Vorsitzregelung orientiert sich an der EU. Die Aufgaben umfassen alle Entscheidungen, die außerhalb des fachlichen Aufgabenbereiches des Polizeiamtes liegen. "Beschlüsse kommen in der Regel mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustande."(Maurer: S. 208; vgl Artikel 28: Punkt 1.7 & 1.21)

Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter von Europol. Er wird vom Rat der Europäischen Union ernannt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung der Europol übertragenen Aufgaben, die laufende Verwaltung, die Personalverwaltung und zugewiesene Aufgaben.

Der Finanzkontrolleur wird vom Verwaltungsrat bestimmt und führt die Kontrolle der Ausgaben und Einnahmen durch. Der Haushaltsausschuss hat rein beratende Funktion im Bereich des Haushalts. Die nationalen Stellen und Verbindungsbeamten sind keine Organe. Dies liegt an der Zuteilung der Kosten und an der Hervorhebung der staatlichen Souveränität.

Geschichte

Erste Impulse

Erste Impulse für die Schaffung eines europäischen Polizeiamtes gibt es in den 1970er Jahren, ausschlaggebend dafür waren die Kritikpunkte an der Interpol und die hauptsächliche Nutzung durch europäische Mitglieder, worauf es zur Gründung der TREVI-Gruppe durch die Innen-/Justizminister der EG-Staaten kam. Dies war der Beginn der "Zusammenarbeit im Rahmen der inneren Sicherheit und damit auch für die polizeiliche Kooperation" (Oberleitner: S. 99). Die Zusammenarbeit erfolgte aber nicht innerhalb der EG, sondern nur zwischen den einzelnen Regierungen.

Neue Impulse

Die geplante Abschaffung der Binnengrenzkontrollen während der Erarbeitung des Schengener Abkommens gilt als entscheidender Impuls für die Wiederaufnahme der Bestrebungen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es sich hierbei nicht eher um ein politisches Argument, als um eine Tatsache handelt. Der Jurist Kühne führt an, dass es für Deutschland schon vor Schengen kaum wirksame Grenzkontrollen mehr gab.[7]

Deshalb ist es verwunderlich, dass gerade Deutschland 1991 im Europäischen Rat den Vorschlag einbrachte, eine Europäische Kriminalpolizeiliche Zentralstelle zu errichten. Ende desselben Jahres wurde in Maastricht der Vorschlag angenommen. Um den Zeitraum bis zur Erarbeitung und Ratifikation des Europol-Übereinkommens zu nutzen, wurde 1994 die European Drug Unit (EDU) eingerichtet. Diese sollte Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Geldwäsche bekämpfen, 1995 erfolgte die Ausdehnung der Kriminalitätsbereiche.

Entstehung des Europol-Übereinkommens und die ersten Jahre

Unter den Mitgliedstaaten bestand Einigkeit darüber, dass als rechtliche Grundlage für Europol nur ein völkerrechtlich bindender Vertrag (Konvention) in Frage kommen könne. Im Juli 1994 wurde von Deutschland ein Übereinkommensentwurf vorgelegt, der als Basis für Verhandlungen diente. Etwa ein Jahr darauf wurde das Übereinkommen von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Bestehen aller Mitgliedstaaten auf der Anerkennung des Europäischen Gerichtshofs als letzte Instanz für die Auslegung des Europol-Übereinkommens, und die Weigerung Großbritannien, dies zu akzeptieren, führten zu einer beinahe einjährigen Verspätung im Erarbeitungsprozess. Denn "[e]ine Lösung dieses Problems war [...] für die meisten Mitgliedstaaten wie auch für das Europäische Parlament unabdingbare Voraussetzung, um die Konvention ratifizieren zu können" (Oberleitner: S. 106-107). Großbritannien wurde 1996 eine Ausstiegsklausel (Opting Out) gewährt. Dadurch konnte die Ratifikation des Übereinkommens durchgeführt werden, die 1998 abgeschlossen wurde[8]. Am 1. Juli 1999 konnte Europol die Aktivitäten in vollem Umfang aufnehmen[9]. 2001 kam es zur Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags und einer gemeinsamen Initiative gegen Falschgeld mit Interpol[10]. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurde 2001 ein Kooperationsabkommen abgeschlossen, welches eine strategische und technische Kooperation vorsieht[11]. 2002 folgt ein Abkommen auf operativer Ebene, das den Austausch personenbezogener Daten erlaubt[12].

Europol im Verhältnis zu Interpol

Die Gemeinsamkeiten von Interpol und Europol sind in der Organisation und in den Statuten/im Übereinkommen erkennbar. Insbesondere die Organe weisen starke Ähnlichkeiten auf, ebenso ist der Datenschutz durch zwei Stellen geregelt, die von den Organisationen unabhängig sind. Im Unterschied zu den Interpol-Statuten, die frei von Datenschutzbestimmungen sind, enthält das Europol-Übereinkommen Datenschutzvorschriften.

Auch wenn keine Konkurrenz zwischen Interpol und Europol besteht, stellt doch Europol eine gesteigerte und effizientere, wenn auch regional begrenztere Form von Interpol dar und ist somit auch der Versuch, auf die Mängel Interpols zu reagieren. Europol und seine Vorläufer entstanden nicht nur aus der Kritik an Interpol, sondern auch als Folge der europäischen Integration. Mit der zunehmenden europäischen Integration kann man annehmen, dass die einzelnen nationalen Zentralbüros durch Europol ersetzt werden.

Europol als „europäisches FBI“?

Wenn es um die weitere Entwicklung des europäischen Polizeiamts geht, wird immer wieder der Ruf nach einem "europäischen FBI" laut. Der Terminus geht letztlich auf eine Idee von Altbundeskanzler Helmut Kohl zurück, der bereits 1991 sowohl das deutsche Bundeskriminalamt als auch das US-amerikanische Federal Bureau of Investigation als Vorbilder anführte.

Anders als das FBI hat Europol grundsätzlich keine eigenen Ermittlungs- oder Exekutivbefugnisse im Sinne einer Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Den Verfechtern der Vision von einem "europäischen FBI" geht es darum, das Europäische Polizeiamt über einzelstaatliche Grenzen hinweg handlungsfähiger zu machen. Das Hauptargument für die Notwendigkeit einer solchen Entwicklung wird darin gesehen, dass nach dem Wegfall der Binnengrenzen infolge der Schengener Übereinkommen Kriminelle in Europa weitgehend ungehindert agieren könnten, während die Strafverfolgungsbehörden weiterhin an den Grenzen halt machen müssten.

Bei genauerer Betrachtung erweist sich die Propagierung des FBI zum Vorbild für die weitere Entwicklung von Europol allerdings als nur beschränkt sinnvoll. Dagegen spricht nicht nur die sehr wechselhafte Geschichte der US-Bundesbehörde, sondern vor allem auch die divergierende staatsrechtliche Situation.

Vor diesem Hintergrund lassen sich die im Rahmen der europäischen Integration auftretenden Probleme nur in Ausnahmefällen unmittelbar durch einen Blick auf das amerikanische Rechtssystem angehen, da vielfach die Ausgangskonstellation schon im Grundsatz zu verschieden ist. Aus juristischer Sicht kann von der Verwendung des Terminus "europäisches FBI" letztlich nur abgeraten werden.

Eine Analyse der amerikanischen Bundesbehörde ist für Perspektiven der weiteren Entwicklung von Europol dennoch interessant. Speziell unter Direktor J. Edgar Hoover, der das FBI von 1924 bis zu seinem Tod 1972 leitete, kam es zu etlichen Verfehlungen, die zum Teil in eine exzessive Überwachung legitimer politischer Opposition ausarteten. An der amerikanischen Bundespolizei lassen sich insoweit die Gefahren einer über Jahrzehnte hinweg weitgehend unkontrolliert agierenden Behörde sehr anschaulich illustrieren.

Für die Situation in der Europäischen Union kann man daraus folgern, dass es auch den Befürwortern einer starken europäischen Polizeibehörde darum gehen muss, wirksame und transparente Kontrollmechanismen zu etablieren, um die Behörde nicht nur als Garant der Sicherheit, sondern auch als Bewahrer freiheitlicher Prinzipien glaubhaft präsentieren zu können (vgl. dazu im Detail Ellermann, Europol und FBI (Baden-Baden 2005)).

Ausblick

Im Bereich der Terrorismusbekämpfung wird Europol vermutlich eine wesentliche Bedeutung erlangen, zum einen wird dies als Ziel angeführt, zum anderen ist Europol zum Teil eine offizielle Fortführung der informellen TREVI-Gruppe.

Kritik

Kritisiert wurde Europol von Bürgerrechtlern und Datenschützern wegen Führung einer Verdächtigen-Datei und der Führung einer Arbeitsdatei zu Analysezwecken, denn diese kehren das Prinzip der Unschuldsvermutung um. Die Polizei arbeitet noch nicht genug zusammen, sodass Verbrechensaufklärung länger dauert als geplant.

Literatur

  • Aden, Hartmut: Polizeipolitik in Europa. Eine interdisziplinäre Studie über die Polizeiarbeit in Europa am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1998
  • Busch, Heiner: Grenzenlose Polizei? Neue Grenzen und polizeiliche Zusammenarbeit in Europa., Westfälisches Dampfboot Münster 1995
  • Bruggeman, Willy: Innere Sicherheit durch polizeiliche Zusammenarbeit in Europa in der Perspektive von Europol. In: Müller-Graff, Peter-Christian (Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der dritte Pfeiler der Europäischen Union., Nomos Verlag-Gesellschaft Baden-Baden 1996, S. 133-142
  • Kühne, Hans-Heiner: Die Bekämpfung von internationaler Kriminalität und von Drogenabhängigkeit als gemeinsames Interesse der Unionsstaaten. In: Müller-Graff, Peter-Christian (Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der dritte Pfeiler der Europäischen Union., Nomos Verlag-Gesellschaft Baden-Baden 1996, S. 85-99
  • Müller-Graff, Peter-Christian (Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der dritte Pfeiler der Europäischen Union., Nomos Verlag-Gesellschaft Baden-Baden 1996
  • Oberleitner, Rainer: Schengen und Europol. Kriminalitätsbekämpfung in einem Europa der inneren Sicherheit., Manz Wien 1998
  • Mayer, Stefanie: Datenschutz und Europol. Dissertation Universität Regensburg 2001
  • Maurer, Andreas: Europol. In: Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration., Europa Union Verlag Bonn 2002, S. 206-208
  • Ellermann, Jan Ulrich, Europol und FBI - Probleme und Perspektiven, Nomos Verlag-Gesellschaft Baden-Baden 2005
  • Engel, Martin: Befugnis, Kontrolle und Entwicklung von Europol, Studien zum Völker- und Europarecht Bd. 32 Hamburg 2006, ISBN 3-8300-2567-X
  • Frederik Sixtus: Europol und Interpeol: Vorboten einer Weltpolizei?; In: Jonas Grutzpalk u.a. (Hrsg.): Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei; Potsdam: Universitätsverlag 2009 [1]; S. 148-162.

Siehe auch

Fußnoten

  1. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=legalconv_de&language=de#ARTICLE%202
  2. Siehe: Andreas Maurer: Europol. In: Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z.: S. 207.
  3. Europol.
  4. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/org_kriminalitaet_html
  5. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=legalconv_de&language=de#ARTICLE%2035
  6. Europol.
  7. Kühne, Hans-Heiner: Die Bekämpfung von internationaler Kriminalität und von Drogenabhängigkeit als gemeinsames Interesse der Unionsstaaten. In: Müller-Graff, Peter-Christian(Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres: S. 90-91)
  8. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=news&news=pr991001.htm
  9. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=news&news=pr990701.htm
  10. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=news&news=pr011105.htm
  11. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=news&news=pr011211.htm
  12. http://www.europol.eu.int/index.asp?page=news&news=pr021220.htm

Weblinks

  • EUROPOL Offizielle Website (engl.)

Dokumente auf Deutsch:


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