Europol

Europol
Europol
Logo von Europol
Rechtsform Agentur der Europäischen Union
Gründung 1. Juli 1999
Hauptsitz Den Haag
Behördenleitung Rob Wainwright
Haushaltsvolumen 80 Millionen Euro[1]
Website http://www.europol.europa.eu/
Der bisherige Hauptsitz in Den Haag
Der neue Hauptsitz, ebenfalls in Den Haag

Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (französisch Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), Schengener Abkommen und der EDU (European Drug Unit). Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Direktor von Europol ist seit Mai 2009 der Brite Rob Wainwright.

Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie OLAF, CEPOL und Eurojust. Die offiziellen Arbeitssprachen der Europol sind die Amtssprachen der Europäischen Union. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamten wird Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten ausgeübt.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Ziele

Die Ziele von Europol sind in Artikel 3 des Europol-Beschlusses festgelegt.[2] Sie bestehen im Wesentlichen darin, „die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität“.[3]

Die daraus resultierenden Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Artikeln 4 und 5 zusammengefasst:

  • Informationen und Erkenntnisse sammeln, speichern, verarbeiten, analysieren und austauschen
  • Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten
  • Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen
  • Erstellung von Analysen und Lageberichten
  • Unterhaltung der nötigen Informationsinfrastruktur
  • Fortbildung und Forschung in den Bereichen Prävention, kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden

und Analysen sowie Ermittlungsmethoden. Seit 2002 ist Europol befugt, sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten zu beteiligen, und kann einzelne Mitgliedstaaten auffordern, Ermittlungen aufzunehmen.[4]

Finanzierung

Europol wird durch die Mitgliedstaaten finanziert, der Beitrag wird anhand des Bruttosozialproduktes ermittelt..[5] 2001 betrug das Budget 35,4 Mio. Euro, im Jahr 2003 belief es sich auf 58,8 Millionen Euro, 2008 auf 66,61 Millionen Euro.[6] Für das Jahr 2010 werden vor allem aufgrund großer Ausgaben für die IT-Infrastruktur bereits 80 Millionen Euro veranschlagt[1]

Organe

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, die Vorsitzregelung orientiert sich an der Ratspräsidentschaft. Beschlüsse bedürfen in der Regel der Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Strategie von Europol sowie sein jährliches Arbeitsprogramm, überwacht die Amtsführung des Direktors und erlässt den Haushaltsplan.

Die Leitung des Polizeiamtes selbst obliegt dem Direktor, der gesetzlicher Vertreter von Europol ist. Er wird vom Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit aufgrund eines Dreiervorschlags des Verwaltungsrates ernannt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung der Europol übertragenen Aufgaben, die laufende Verwaltung, die Personalverwaltung und zugewiesene Aufgaben. Die Finanzgebarung wird vom Europäischen Rechnungshof geprüft.

Die einzelnen Mitgliedstaaten benennen nach Artikel 8 des Europol-Beschlusses jeweils eine nationale Stelle, über die der Kontakt zur Europol verläuft. Sie ist eine Einrichtung des jeweiligen Mitgliedstaates und kein Organ von Europol. Die nationalen Stellen entsenden jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die in Den Haag die Interessen des Mitgliedstaates vertreten. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte.[7] Die Verbindungsbeamten bestehen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und die internationale Polizeibehörde Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte[8]

Geschichte

Erste Impulse

Erste Impulse für die Schaffung eines europäischen Polizeiamtes gibt es in den 1970er Jahren, ausschlaggebend dafür waren die Kritikpunkte an der Interpol und die hauptsächliche Nutzung durch europäische Mitglieder, worauf es zur Gründung der TREVI-Gruppe durch die Innen-/Justizminister der EG-Staaten kam. Dies war der Beginn der „Zusammenarbeit im Rahmen der inneren Sicherheit und damit auch für die polizeiliche Kooperation“.[9] Die Zusammenarbeit erfolgte aber nicht innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, sondern nur zwischen den einzelnen Regierungen.

Neue Impulse

Die geplante Abschaffung der Binnengrenzkontrollen während der Erarbeitung des Schengener Abkommens gilt als entscheidender Impuls für die Wiederaufnahme der Bestrebungen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es sich hierbei nicht eher um ein politisches Argument, als um eine Tatsache handelt. Der Jurist Kühne führt an, dass es für Deutschland schon vor Schengen kaum wirksame Grenzkontrollen mehr gab.[10]

Deshalb ist es verwunderlich, dass gerade Deutschland 1991 im Europäischen Rat den Vorschlag einbrachte, eine Europäische Kriminalpolizeiliche Zentralstelle zu errichten. 1992 wurde im Vertrag von Maastricht die Schaffung eines europäischen Polizeiamts festgeschrieben, das aber erst 1999 voll arbeitsfähig war. Um den Zeitraum bis zur Erarbeitung und Ratifikation des Europol-Übereinkommens zu nutzen, wurde 1994 die European Drug Unit (EDU) eingerichtet. Diese sollte Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Geldwäsche bekämpfen, 1995 erfolgte die Ausdehnung der Kriminalitätsbereiche.

Entstehung des Europol-Übereinkommens und die ersten Jahre

Unter den Mitgliedstaaten bestand Einigkeit darüber, dass als rechtliche Grundlage für Europol nur ein völkerrechtlich bindender Vertrag (Konvention) in Frage kommen könne. Im Juli 1994 wurde von Deutschland ein Übereinkommensentwurf vorgelegt, der als Basis für Verhandlungen diente. Etwa ein Jahr darauf wurde das Übereinkommen von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Bestehen aller Mitgliedstaaten auf der Anerkennung des Europäischen Gerichtshofs als letzte Instanz für die Auslegung des Europol-Übereinkommens, und die Weigerung Großbritannien, dies zu akzeptieren, führten zu einer beinahe einjährigen Verspätung im Erarbeitungsprozess. Denn „[e]ine Lösung dieses Problems war [...] für die meisten Mitgliedstaaten wie auch für das Europäische Parlament unabdingbare Voraussetzung, um die Konvention ratifizieren zu können“ (Oberleitner: S. 106-107). Großbritannien wurde 1996 eine Ausstiegsklausel (Opting Out) gewährt. Dadurch konnte die Ratifikation des Übereinkommens durchgeführt werden, die 1998 abgeschlossen wurde.[11] Am 1. Juli 1999 konnte Europol die Aktivitäten in vollem Umfang aufnehmen.[12] Erster amtierender Direktor von Europol war der deutsche Jurist Jürgen Storbeck. 2001 kam es zur Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags und einer gemeinsamen Initiative gegen Falschgeld mit Interpol.[13] Mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurde 2001 ein Kooperationsabkommen abgeschlossen, welches eine strategische und technische Kooperation vorsieht.[14] 2002 folgt ein Abkommen auf operativer Ebene, das den Austausch personenbezogener Daten erlaubt.[15] 2005 wurde der ehemalige BKA-Abteilungspräsident Max-Peter Ratzel neuer Direktor von Europol, der im April 2009 von Rob Wainwright abgelöst wurde.

Europol-Beschluss

Nachdem Änderungen am Europol-Übereinkommen nur durch Zusatzprotokolle möglich waren, die jeweils von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden mussten, hat der Rat der Europäischen Union am 6. April 2009 mit einem Beschluss eine neue Rechtsgrundlage für Europol[16] geschaffen, die mit 1. Januar 2010 das Europol-Übereinkommen abgelöst hat.[17] Der Beschluss wurde noch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (sogenannte dritte Säule) gefasst. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Säulenstruktur aufgelöst, es gibt aber Übergangsbestimmungen, die erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon außer Kraft treten.[18] Im Rahmen des Vertrags von Lissabon wurden die Aufgaben von Europol auch im Primärrecht, und zwar in Art. 88 AEU-Vertrag, festgeschrieben.

Unter anderem wurde Europol durch den Beschluss zu einer Agentur der Europäischen Union, die aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union finanziert wird und besser in die Strukturen der Union eingebunden ist.

Europol im Verhältnis zu Interpol

Die Gemeinsamkeiten von Interpol und Europol sind in der Organisation und in den Statuten erkennbar. Insbesondere die Organe weisen starke Ähnlichkeiten auf, ebenso ist der Datenschutz durch zwei Stellen geregelt, die von den Organisationen unabhängig sind. Im Unterschied zu den Interpol-Statuten, die frei von Datenschutzbestimmungen sind, enthalten die für Europol maßgeblichen Vorschriften Datenschutzbestimmungen.

Auch wenn keine Konkurrenz zwischen Interpol und Europol besteht, stellt doch Europol eine gesteigerte und effizientere, wenn auch regional begrenztere Form von Interpol dar und ist somit auch der Versuch, auf die Mängel Interpols zu reagieren. Europol und seine Vorläufer entstanden nicht nur aus der Kritik an Interpol, sondern auch als Folge der europäischen Integration. Mit der zunehmenden europäischen Integration kann man annehmen, dass die einzelnen nationalen Zentralbüros durch Europol ersetzt werden.

Um die Vernetzung zwischen Europol und Interpol und OLAf (European Anti-Fraud Office) zu stärken, existieren Austauschprogramme für Beschäftigte zwischen den Behörden, denn “Productive cooperation of this nature requires familiarity and trust.” (deutsch: „produktive Zusammenarbeit dieser Art setzt Vertrautheit und Vertrauen voraus“), wie es in einem Europol-Bericht heißt.[19]

Europol als „europäisches FBI“?

Wenn es um die weitere Entwicklung des europäischen Polizeiamts geht, wird immer wieder der Ruf nach einem „europäischen FBI“ laut. Der Terminus geht letztlich auf eine Idee von Altbundeskanzler Helmut Kohl zurück, der bereits 1991 sowohl das deutsche Bundeskriminalamt als auch das US-amerikanische Federal Bureau of Investigation als Vorbilder anführte.

Anders als das FBI hat Europol grundsätzlich keine eigenen Ermittlungs- oder Exekutivbefugnisse im Sinne einer Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Den Verfechtern der Vision von einem „europäischen FBI“ geht es darum, das Europäische Polizeiamt über einzelstaatliche Grenzen hinweg handlungsfähiger zu machen. Das Hauptargument für die Notwendigkeit einer solchen Entwicklung wird darin gesehen, dass nach dem Wegfall der Binnengrenzen infolge der Schengener Übereinkommen Kriminelle in Europa weitgehend ungehindert agieren könnten, während die Strafverfolgungsbehörden weiterhin an den Grenzen halt machen müssten.

Bei genauerer Betrachtung erweist sich die Propagierung des FBI zum Vorbild für die weitere Entwicklung von Europol allerdings als nur beschränkt sinnvoll. Dagegen spricht nicht nur die sehr wechselhafte Geschichte der US-Bundesbehörde, sondern vor allem auch die divergierende staatsrechtliche Situation.

Vor diesem Hintergrund lassen sich die im Rahmen der europäischen Integration auftretenden Probleme nur in Ausnahmefällen unmittelbar durch einen Blick auf das amerikanische Rechtssystem angehen, da vielfach die Ausgangskonstellation schon im Grundsatz zu verschieden ist. Aus juristischer Sicht kann von der Verwendung des Terminus „europäisches FBI“ letztlich nur abgeraten werden.

Eine Analyse der amerikanischen Bundesbehörde ist für Perspektiven der weiteren Entwicklung von Europol dennoch interessant. Speziell unter Direktor J. Edgar Hoover, der das FBI von 1924 bis zu seinem Tod 1972 leitete, kam es zu etlichen Verfehlungen, die zum Teil in eine exzessive Überwachung legitimer politischer Opposition ausarteten. An der amerikanischen Bundespolizei lassen sich insoweit die Gefahren einer über Jahrzehnte hinweg weitgehend unkontrolliert agierenden Behörde sehr anschaulich illustrieren.

Für die Situation in der Europäischen Union kann man daraus folgern, dass es auch den Befürwortern einer starken europäischen Polizeibehörde darum gehen muss, wirksame und transparente Kontrollmechanismen zu etablieren, um die Behörde nicht nur als Garant der Sicherheit, sondern auch als Bewahrer freiheitlicher Prinzipien glaubhaft präsentieren zu können.[20]

Neue Schwerpunkte

Im Bereich der Terrorismusbekämpfung wird Europol vermutlich eine wesentliche Bedeutung erlangen, zum einen wird dies als Ziel angeführt, zum anderen ist Europol zum Teil eine offizielle Fortführung der informellen TREVI-Gruppe.

Organisierte Kriminalität

Europol veröffentlicht im Rahmen von OCTA (Organised Crime Threat Assessment) einen jährlichen Bericht über die Aktivitäten organisierter Kriminalität innerhalb der EU.[21] Für die Bedrohungen aus dem Raum Russland existiert analog dazu ROCTA.[21]

Terrorismus

Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Reaktionen der europäischen Polizeibehörden auf die wahrgenommene Bedrohung durch Terrorismus, verfasste Europol 2008 den Te-Sat Report über die „Terrorist Situation“ in Europa. Dieser wurde sowohl in den europäischen Strafverfolgungsbehörden als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten „wohlwollend“ aufgenommen. Seit 2007 existiert das First Response Network (FRN), ein maßgeblich durch Europol erstelltes Programm der EU zur Reaktion auf mögliche Terrorangriffe. Die Umsetzung der entworfenen Szenarien kann von einem betroffenen Staat eingefordert werden. Bisher blieb es inaktiv und dient daher als Trainingsprogramm..[22]


Im 2011 von Europol veröffentlichten Terrorismusbericht für 2010 werden von 249 in Europa stattgefundenen Anschlägen lediglich 3 als islamistisch motiviert klassifiziert.[23]

Eingriffe in die Internetstruktur

Im Rahmen der COSPOLs Internet Related Child Abuse Material Projekt (CIRCAMP) Initiative wirkt EUROPOL bei der Implementation von Filterinfrastrukturen für das Internet im europäischen Raum mit und stellt den Mitgliedstaaten hierfür Technologien für das Blockieren von Internetinhalten durch die Internet-Service-Provider zur Verfügung.[24] Ein von Europol entwickelter Filter ist der „The Child Sexual Abuse Anti-Distribution Filter (CSAADF)“[25]

Kritik

Kritisiert wurde Europol von Bürgerrechtlern und Datenschützern wegen Führung einer Verdächtigen-Datei und der Führung einer Arbeitsdatei zu Analysezwecken, denn diese kehren das Prinzip der Unschuldsvermutung um.

Direktoren

Rob Wainwright

Siehe auch

Literatur

  • Hartmut Aden: Polizeipolitik in Europa. Eine interdisziplinäre Studie über die Polizeiarbeit in Europa am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1998.
  • Heiner Busch: Grenzenlose Polizei? Neue Grenzen und polizeiliche Zusammenarbeit in Europa. Westfälisches Dampfboot, Münster 1995.
  • Willy Bruggeman: Innere Sicherheit durch polizeiliche Zusammenarbeit in Europa in der Perspektive von Europol. In: Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der dritte Pfeiler der Europäischen Union. Nomos Verlag-Gesellschaft, Baden-Baden 1996, S. 133-142.
  • Hans-Heiner Kühne: Die Bekämpfung von internationaler Kriminalität und von Drogenabhängigkeit als gemeinsames Interesse der Unionsstaaten. In: Müller-Graff, Peter-Christian (Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der dritte Pfeiler der Europäischen Union. Nomos Verlag-Gesellschaft, Baden-Baden 1996, S. 85-99.
  • Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der dritte Pfeiler der Europäischen Union. Nomos Verlag-Gesellschaft, Baden-Baden 1996.
  • Rainer Oberleitner: Schengen und Europol. Kriminalitätsbekämpfung in einem Europa der inneren Sicherheit. Manz, Wien 1998
  • Stefanie Mayer: Datenschutz und Europol. Dissertation Universität, Regensburg 2001.
  • Andreas Maurer: Europol. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration. Europa Union, Bonn 2002, S. 206-208.
  • Jan Ulrich Ellermann: Europol und FBI – Probleme und Perspektiven. Nomos Verlag-Gesellschaft, Baden-Baden 2005.
  • Martin Engel: Befugnis, Kontrolle und Entwicklung von Europol. Studien zum Völker- und Europarecht Bd. 32, Hamburg 2006, ISBN 3-8300-2567-X.
  • Christian Wandl: Europol. ProLibris, 2008, ISBN 978-3-902460-70-7.
  • Frederik Sixtus: Europol und Interpol: Vorboten einer Weltpolizei?. In: Jonas Grutzpalk u.a. (Hrsg.): Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei. Universitätsverlag, Potsdam 2009, Online-Fassung, S. 148-162.

Weblinks

Dokumente auf Deutsch:

Einzelnachweise

  1. a b Budgetplan 2010
  2. Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol). In: Amtsblatt der Europäischen Union. Abgerufen am 7. Juli 2010 (PDF).
  3. Maurer, Andreas: Europol. In: Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z: Taschenbuch der europäischen Integration. 12 Auflage. Nomos, November 2010, ISBN 3832956409, S. 207.
  4. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/org_kriminalitaet_html
  5. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=legalconv_de&language=de#ARTICLE%2035
  6. Jahresbericht 2008 S.42.
  7. Jahresbericht 2008 S.42
  8. Jahresbericht 2008 S.45
  9. Oberleitner: S. 99
  10. Kühne, Hans-Heiner: Die Bekämpfung von internationaler Kriminalität und von Drogenabhängigkeit als gemeinsames Interesse der Unionsstaaten. In: Müller-Graff, Peter-Christian(Hrsg.): Europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres: S. 90-91)
  11. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=news&news=pr991001.htm
  12. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=news&news=pr990701.htm
  13. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=news&news=pr011105.htm
  14. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=news&news=pr011211.htm
  15. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=news&news=pr021220.htm
  16. Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts im Amtsblatt
  17. Vgl. Art. 63 und 64 des Europol-Beschlusses des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts.
  18. Vgl. Art. 9 und 10 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen Konsolidierte Fassung der Verträge
  19. Jahresbericht 2008 S.28
  20. vgl. dazu im Detail Ellermann, Europol und FBI (Baden-Baden 2005)
  21. a b Jahresbericht 2008 S.27
  22. Jahresbericht 2008 S.23
  23. europol.europa.eu
  24. Jahresbericht 2008 S.20
  25. http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=InternetRelatedChildAbusiveMaterialProject

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