- E 131
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Strukturformel Allgemeines Name Patentblau V Andere Namen - 4-[4,4′,-Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]- 6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure
- 2,4-Disulfon-5-hydroxy-4′,4′′-bis- (diethylamino)-triphenylcarbinol
Summenformel C27H31N2NaO7S2 (Na-Salz)
C54H62CaN4O14S4 (Ca-Salz)
CAS-Nummer 20262-76-4 (Na-Salz)
3536-49-0 (Ca-Salz)Kurzbeschreibung violettes Pulver Eigenschaften Molare Masse 582,66 g·mol−1 (Na-Salz)
1159,42 g·mol−1 (Ca-Salz)Aggregatzustand fest
Löslichkeit gut löslich in Wasser und Ethanol
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Gefahrensymbole R- und S-Sätze R: keine R-Sätze S: 22-24/25 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Patentblau V (engl. patent blue oder acid blue, (C.I. 42051)) ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der vorwiegend als Lebensmittelfarbstoff (E 131) verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Eigenschaften
Der systematische Name lautet 2,4-Disulfon-5-hydroxy- 4′,4′′-bis-(diethylamino)-triphenylcarbinol bzw. 4-[4,4′,-Bis-diethylamino- α-hydroxy-benzhydryl]-6-hydroxy-benzol- 1,3-disulfonsäure. Die Nennung von zwei systematischen Namen ist dadurch bedingt, dass Triphenylmethanfarbstoffe als Carbeniumionen oder in chinoider Form darstellbar sind.
Das dunkelblaue Pulver ist in Wasser und Ethanol leicht löslich. In saurer Lösung ist Patentblau V grüngelb, in basischer blau.
Verwendung
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund seiner kräftigen blauen Farbe und hoher Brillanz vor allem als Farbstoff für Zuckerwaren (z.B. Smarties und Fruchtgummi), Glasuren, Getränken (z. B. Blue Curacao Likör oder zusammen mit Chinolingelb in „Waldmeister“-Getränken), Arzneimitteln und Ostereiern Verwendung. Ein Nachteil des Patentblau V ist dessen geringe Lichtechtheit. Patentblau V ist toxikologisch unbedenklich, da in Metabolismusuntersuchungen festgestellt wurde, dass es nach oraler Aufnahme kaum resorbiert wird. Auch für Gummibären wird dieser Stoff benutzt.
Patentblau V ist in Australien, den Vereinigten Staaten und Norwegen nicht zugelassen, da man in Patentblau V einen Auslöser für Allergien vermutet.
In der Medizin wird Patentblau V zur Markierung von Gewebe, beispielsweise eines Wächterlymphknotens verwendet.
Ähnliche Farbstoffe
Neben dem Patentblau V existieren weitere Farbstoffe ähnlicher Struktur. Zu diesen gehören u. a.:
- Patentblau VF (acid blue 1 oder Disulfinblau VN 150)
- Patentblau AF (acid blue 7)
- Patentblau A (acid blue 7)
Einzeilnachweise
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