- E 535
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Strukturformel Allgemeines Name Natriumhexacyanidoferrat(II) Andere Namen - Natriumferrocyanid
- Gelbnatron
- Natrium-hexakis-cyanoferrat
Summenformel C6FeN6Na4 CAS-Nummer 13601-19-9 Kurzbeschreibung hellgelbe Kristalle (Decahydrat) Eigenschaften Molare Masse 303,91 g·mol-1 Aggregatzustand fest
Dichte 1,458 g/cm3[1]
Löslichkeit gut in Wasser, nicht in Alkohol
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Gefahrensymbole R- und S-Sätze R: keine R-Sätze S: keine S-Sätze MAK 5 mg/m3 (Cyanid)[2]
WGK 2[1] Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Natriumhexacyanidoferrat(II), Natriumferrocyanid bzw. Gelbnatron, Natrium-hexakis-cyanoferrat ist eine Natriumverbindung des Ferrocyanids mit der Konstitutionsformel Na4[Fe(CN)6]. Man findet noch häufig die Bezeichnung Natriumhexacyanoferrat(II) nach älterer Nomenklatur der IUPAC. Es ist in Wasser und Aceton gut, in Ethanol und Ether nicht löslich. Durch die starke Bindung der Blausäure an das Eisen (Durchdringungskomplex) löst sich die Verbindung nur mit heißen Säuren, insbesondere Weinsäure, oder starken Säuren auf. In wässriger Lösung (besonders in sehr verdünnter) zersetzt es sich in geringem Maße im Licht.
Verwendung
In der Lebensmittelindustrie wird es als Trennmittel für pulverförmige Lebensmittel eingesetzt. In der EU ist es, wie auch Kaliumhexacyanidoferrat(II) (E 536) und Calciumhexacyanidoferrat (E 538) als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 535 für Kochsalz und Kochsalzersatz mit einer Höchstmengenbeschränkung von maximal 20 mg/kg zugelassen.[3] Außerdem werden sie zur Schönung von Wein verwendet, in der EU ist von den dreien hierfür allerdings nur das Kaliumhexacyanoferrat (E 536) zugelassen.
Giftigkeit
Zur Freisetzung der gebundenen Blausäure sind z.B. die Magensäure oder Essigsäure aus Lebensmitteln in der Regel nicht stark genug. Im Tierversuch und in höheren Konzentrationen beim Menschen zeigt es eine nephrotoxische (nierenschädigende) Wirkung.
Quellen
- ↑ a b c Eintrag zu Natriumhexacyanidoferrat(II) in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 2.9.2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Sicherheitsatenblatt (alfa-aesar)
- ↑ ZZulV: Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe
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