- E 635
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Strukturformel Allgemeines Name Dinatrium-5′-ribonucleotid Summenformel C10H11N4Na2O8P CAS-Nummer 80702-47-2 PubChem 20819 Eigenschaften Molare Masse 392,17 g·mol−1 Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung unbekannt R- und S-Sätze R: ? S: ? Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Dinatrium-5′-ribonucleotid (E 635) ist ein Geschmacksverstärker, der überwiegend in Würzmitteln verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorkommen
Dinatrium-5′-ribonucleotid ist in jeder lebenden Zelle vorhanden. Die Natriumverbindung ist entscheidend am Protein-Stoffwechsel beteiligt und daher besonders im Zellkern zu finden.
Die Verbindung wird aus natürlichem Zellmaterial gewonnen.
Zulassung
E 635 ist allgemein zugelassen, mit Ausnahmen bei bestimmten Lebensmittel wie z. B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren.[1] Die zulässige Höchstmenge beträgt 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure)[2]; Ausnahme: Würzmittel (quantum satis). Im Zuge der Harmonisierung in der Europäischen Union ist es auch in Deutschland zugelassen.
Sicherheitshinweise
Als körpereigene Substanz wird Dinatrium-5′-ribonucleotid generell für gesunde Menschen als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.
Wie alle purinreichen Verbindungen wird Dinatrium-5′-ribonucleotid im menschlichen Organismus zu Harnsäure abgebaut. Es kann daher zu einer Einlagerung von Harnsäure kommen. Infolgedessen ist bei einer bereits vorliegenden Harnsäureerkrankung (Gicht) mit weiteren gesundheitlichen Problemen zu rechnen. Gichtpatienten sollten generell purinreiche Lebensmittel meiden.[3]
Einzelnachweise
- ↑ ZZulV Anhang 4 Teil B und Anhang 4 Teil A
- ↑ Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
- ↑ Lehninger: Biochemie. 3. Auflage. Springer, 2001, ISBN 3-540-41813-X, S. 932–936.
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