EheVO-II

EheVO-II
Basisdaten
Titel: Zivilprozessordnung
Abkürzung: ZPO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht
FNA: 310-4
Ursprüngliche Fassung vom: 30. Januar 1877
(RGBl. S. 83)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 1879
Neubekanntmachung vom: 5. Dezember 2005
(BGBl. I S. 3202,
ber. 2006 I S. 431,
2007 I S. 1781)
Letzte Änderung durch: Art. 29 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2700 ff.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen und trat als Gesetz am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft. Sie umfasst grundsätzlich alle für die Fragen des Zivilprozesses relevanten Vorschriften. Nur wenige sind in anderen Gesetzen geregelt. Daneben sind für die Zuständigkeit und den inneren Aufbau der Gerichte das Gerichtsverfassungsgesetz und für die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen das Zwangsversteigerungsgesetz zu nennen. Für die freiwillige Gerichtsbarkeit gelten die Vorschriften der ZPO nur, wenn die Vorschriften des FGG dies vorschreiben oder nichts weiter vorsehen. Die ZPO kommt daher vor allem bei den bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten zum Zuge. Als „Mutter aller Prozessordnungen“ wird jedoch in Vorschriften zu den Verfahren in anderen Zweigen der Gerichtsbarkeit häufig auf Teile der ZPO verwiesen, so beispielsweise im Arbeitsgerichtsgesetz, im Sozialgerichtsgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung.

Über die wesentlichen Prozessmaximen erscheint in der ZPO nur wenig. Wichtigste Verfahrensarten sind das Erkenntnisverfahren, das Mahnverfahren und das schiedsrichterliche Verfahren. Das Zivilprozessrecht sieht in der ZPO die Leistungsklage, die Feststellungsklage, die Zwischenfeststellungsklage und die Gestaltungsklage vor.

Das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) enthält neben einigen Randvorschriften vor allem Übergangsvorschriften, die insbesondere durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 und die Euro-Umstellung bedingt waren.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung

Aus der Inhaltsübersicht der ZPO ergibt sich folgende Aufstellung:
Buch 1 – Allgemeine Vorschriften

  1. Gerichte
  2. Parteien
  3. Verfahren

Buch 2 – Verfahren im ersten Rechtszug

  1. Verfahren vor den Landgerichten
  2. Verfahren vor den Amtsgerichten

Buch 3 – Rechtsmittel

  1. Berufung
  2. Revision
  3. Beschwerde

Buch 4 – Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 – Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 – Verfahren in Familiensachen

  1. Allgemeine Vorschriften für Verfahren in Ehesachen
  2. Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
  3. Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
  4. Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  5. Verfahren in Kindschaftssachen
  6. Verfahren über den Unterhalt
  7. Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen

Buch 7 – Mahnverfahren
Buch 8 – Zwangsvollstreckung

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
  3. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
  4. Eidesstattliche Versicherung und Haft
  5. Arrest und einstweilige Verfügung

Buch 9 – Aufgebotsverfahren
Buch 10 – Schiedsrichterliches Verfahren

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Schiedsvereinbarung
  3. Bildung des Schiedsgerichts
  4. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
  5. Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
  6. Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
  7. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
  8. Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
  9. Gerichtliches Verfahren
  10. Außervertragliche Schiedsgerichte

Buch 11 – Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union

  1. Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
  2. Beweisaufnahme nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
  3. Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
  4. Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
  5. Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Europa

Das Zivilprozessrecht ist traditionell autonomes (nationales) Recht.

Jedoch spielt das wegen der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung aufgrund der Rechtsgrundlage der Art. 61 lit. c) iVm Art. 65 EGV ergangene europäische Sekundärrecht der EG (vgl. Europäisches Recht) im Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen eine immer erheblichere Rolle.[1] So sind u. a. folgende Verordnungen im Bereich des Zivilprozessrechts ergangen:

  • Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (auch EuGVO, EuGVVO und Brüssel-I-Verordnung genannt)[2]
  • Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (auch EheVO-II und Brüssel-IIa-Verordnung genannt, ersetzt die EG-Verordnung Nr. 1347/2000)[3]
  • Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten (auch EuZVO genannt)[4]
  • Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen
  • Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
  • Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Siehe auch

Literatur

  • Adolf Baumbach, Wolfgang Lauterbach et al.: Zivilprozessordnung. 66. Auflage. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-55277-9. 
  • Jan Kropholler: Europäisches Zivilprozessrecht - Kommentar zu EuGVO, Lugano-Übereinkommen und Europäischem Vollstreckungstitel. 8. Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-1423-0. 
  • Hans-Joachim Musielak: Zivilprozessordnung. 5. Auflage. Vahlen, München 2007, ISBN 3-8006-3334-5. 
  • Thomas Rauscher: Europäisches Zivilprozeßrecht. Sellier European Law Publisher, 2004, ISBN 3-935808-08-9. 
  • Ingo Saenger (Hrsg.): Zivilprozessordnung Handkommentar. 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-832-92597-0. 
  • Heinz Thomas, Hans Putzo: Zivilprozessordnung. 29. Auflage. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-55723-1. 
  • Richard Zöller (Begründer): Zivilprozessordnung. 27. Auflage. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2009, ISBN 978-3-504-47015-9. 

Quellen

  1. Humboldt Forum Recht (HFR), 22–2007: Dr. Peter-Andreas Brand – Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug – Zuständigkeit, Zustellung und Vollstreckung
  2. Weblink zu dieser Verordnung
  3. Weblink zu dieser Verordnung (PDF)
  4. Weblink zu dieser Verordnung (PDF)

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ehescheidung — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschieden — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheidungsurkunde — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Zerrüttungsprinzip — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehescheidung (Deutschland) — Scheidung oder Ehescheidung ist im Recht Deutschlands die formelle juristische Auflösung einer Ehe. Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Zuständigkeit 2 Kollisionsrecht 3 Materielles Recht 3.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Brüssel-IIa-Verordnung — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Zivilprozessordnung — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragene Lebenspartnerschaft — Dieser Artikel erläutert den Status des deutschen familienrechtlichen Instituts der Lebenspartnerschaft. Zum Überblick über gleichgeschlechtliche Partnerschaften in anderen Ländern bzw. im Allgemeinen, siehe: Eingetragene Partnerschaft Basisdaten …   Deutsch Wikipedia

  • EuGVVO II — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht …   Deutsch Wikipedia

  • EuZVO — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”