Ehesachen

Ehesachen

Ehesachen sind im deutschen Familienrecht Verfahren auf

  • Scheidung einer Ehe
  • Aufhebung einer Ehe
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  • Herstellung des ehelichen Lebens

(§ 606 ZPO).

Ehesachen sind Familiensachen, für die das Amtsgericht als Familiengericht zuständig ist.

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