- Ehesache
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Ehesachen sind im deutschen Familienrecht Verfahren auf
- Scheidung einer Ehe
- Aufhebung einer Ehe
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Herstellung des ehelichen Lebens
(§ 606 ZPO).
Ehesachen sind Familiensachen, für die das Amtsgericht als Familiengericht zuständig ist.
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