- Ehrengast
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Das Wort Gast bezeichnet heute einen zum Bleiben eingeladenen Besucher. Ebenso wie die mit ihm etymologisch verwandten Begriffe in anderen germanischen (ahd./ mhd./ as. gast, got. gasts, anord. gestr, ae. giest und afr. jest), slawischen (aksl. gostĭ) und romanischen Sprachen (lat. hostis, hospes) bedeutete es ursprünglich Fremdling. Einerseits hatte man dem Fremden Gastrecht zu gewähren, andererseits konnte er in feindlicher Absicht nahen.
Ein Gast (Plural: Gäste) ist heute eine Person, die unentgeltlich oder gegen Entgelt beherbergt, bewirtet oder befördert wird. Typische Beherbergungsunternehmen sind Hotels, Pensionen, Gästehäuser und Herbergen. Auch Besucher von anderen Dienstleistungsbetrieben der Gastronomie werden Gäste genannt. Allgemein hält sich ein Gast immer nur für begrenzte Zeit beim Gastgeber auf.
Der Ausdruck bezeichnet sowohl männliche als auch weibliche Gäste. Das Wort ist eines der wenigen deutschen männlichen Substantive, die eine Person bezeichnen, für die sich aber noch keine weibliche Form eingebürgert hat.
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