Ehrenkreuz für Hinterbliebene

Ehrenkreuz für Hinterbliebene
Ehrenkreuz für Frontkämpfer
Ehrenkreuz für Frontkämpfer
Stifter: Reichspräsident von Hindenburg
Stiftungsjahr: 1934
Trageweise:  ?
Verleihungsurkunde Ehrenkreuz für Frontkämpfer 1914/1918
Ehrenkreuz für Hinterbliebene

Das Ehrenkreuz des Weltkrieges (oft auch nach seiner häufigsten Verleihungsstufe Ehrenkreuz für Frontkämpfer oder Frontkämpferehrenkreuz benannt) ist eine militärische Auszeichnung aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Teilnehmer und die Hinterbliebenen von Teilnehmern des Ersten Weltkrieges.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im Juli 1934 stiftete die deutsche Reichsregierung auf Anregung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg das Ehrenkreuz als Zeichen der Erinnerung für die ehemaligen Frontkämpfer, Kriegsteilnehmer und Hinterbliebenen des Weltkrieges. Die Stiftungsurkunde wurde am 13. Juli 1934 vom Reichspräsidenten unterzeichnet, die Bekanntgabe erfolgte zwei Tage später im Reichsgesetzblatt (RGBl.I S. 619). Das Ehrenkreuz wurde in drei Ausführungen vergeben:

  • Ehrenkreuz für Frontkämpfer (mit Schwertern)
  • Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer (ohne Schwerter)
  • Ehrenkreuz für Hinterbliebene (ohne Schwerter, schwarz lackiert).

Als Frontkämpfer galt jeder reichsdeutsche Kriegsteilnehmer, der bei der kämpfenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen hatte.

Als Kriegsteilnehmer galt jeder Reichsdeutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten (Deutschlands) Kriegsdienste geleistet hatte.

Als Hinterbliebene galten die Witwen und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundungen oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer.

Die Verleihung des Ordens musste beantragt werden und erfolgte persönlich oder postum durch die Stadtverwaltungen, Polizeidirektionen oder andere höhere Stellen des Reiches im Namen des Stifters, des am 2. August 1934 verstorbenen Reichspräsidenten Hindenburg. Mit der Durchführung der Stiftungsverordnung wurde der Reichsminister des Inneren, Wilhelm Frick beauftragt. Dem Beliehenen wurde ein Besitzzeugnis ausgestellt.

Das Ehrenkreuz für Frontkämpfer wurde nachweislich an 6.202.883 Personen (Stand 1936) verliehen, die Schätzungen für die Gesamtzahl gehen bis zu 10.000.000 Auszeichnungen bis 1945. Etwa 1.000.000 Exemplare wurden an Kriegsteilnehmer und ca. 700.000 Stück an Hinterbliebene ausgegeben.

Verleihungspraxis

Es wurde nur eines der Kreuze verliehen, auch wenn Anspruch auf zwei verschiedene Versionen geltend gemacht werden konnte. Die Durchführungsverordnung zum Stiftungserlass besagte, dass ein Vater, der Frontkämpfer gewesen war und zwei Söhne im Weltkrieg verloren hatte, nach seiner freien Wahl entweder das Frontkämpferkreuz oder das Elternkreuz, aber nur eines von beiden beantragen konnte. Fiel die Entscheidung zu Gunsten des Frontkämpferkreuzes, so hatte das die Folge, dass dieses nach dem Tode seinen Angehörigen, als Erinnerungsstück, verblieb, von ihnen aber nicht getragen werden durfte. Wollte ein Frontkämpfer nach seinem Tod seiner Frau die Möglichkeit zum Tragen des Ehrenkreuzes, dann für Hinterbliebene, verschaffen, so musste das Hinterbliebenenkreuz beantragt werden.

Am 15. Mai 1934 trug der Reichsminister des Innern den Entwurf einer Verordnung vor, dieses Kreuz nicht an Juden zu verleihen, da Hitler aus rassistischen Gründen dagegen war. Hindenburg blieb aber unnachgiebig und duldete keine Ausnahmen.

Form und Herstellung

Allen drei Klassen ist Form und Größe gemeinsam: Die Form des Kreuzes ist ein 3,7 x 3,7 cm großes Tatzenkreuz, das der Kreuzform des Eisernen Kreuzes mit seinen geschweiften Armen nachempfunden ist. Es ist mit einer 2,8 mm breiten Bordierung der Kreuzarme und einer quer stehenden Standardöse am oberen Arm versehen, in welche der Tragering für das Ordensband eingezogen wird. Stiftungsgemäß bestanden die Ehrenkreuze aus Eisen. Die Kreuze für Frontkämpfer und Kriegsteilnehmer wurden bronziert, das Kreuz für Hinterbliebene erhielt eine schwarze Lackeinfärbung.

Das Kreuz für Frontkämpfer trägt auf der Vorderseite aufgelegt einen oben geöffneten Lorbeerkranz mit einer Schleife, die in den unteren Kreuzarm reicht. In dem Kranz stehen untereinander die Jahreszahlen „1914“ und „1918“, und das Kreuz ist mit zwei diagonal gekreuzten Schwertern unterlegt. Die Ausführung für Kriegsteilnehmer ist mit einem Eichen- statt mit einem Lorbeerkranz versehen, außerdem fehlen die Schwerter als Zeichen des Fronteinsatzes. Die gleiche Form (mit Eichenlaub, ohne Schwerter), aber schwarz lackiert und mit anderem Band, erhielten die Hinterbliebenen. Wegen der hohen Stückzahl stellten verschiedene Firmen die Auszeichnung her. Die Rückseite des Ehrenkreuzes war glatt, jedoch wurden von den vielen, zur Herstellung zugelassenen Unternehmen die glatten Rückseiten dazu benutzt, um durch Firmenzeichen, Chiffren oder Buchstaben ihre Produkte zu kennzeichnen.

Trageweise

Das Ehrenkreuz wurde an einem schwarz-weiß-roten Band getragen. Das Band für Frontkämpfer und Kriegsteilnehmer war gleich, beim Kreuz für Hinterbliebene wurde ähnlich wie beim Eisernen Kreuz eine „weiße“ Variante geschaffen, also ein Austausch der Reihenfolge der Streifen auf dem Bande vorgenommen. Das Ehrenzeichen wurde auf der linken Brust getragen, an Ordensschnallen unmittelbar nach dem Eisernen Kreuz (soweit der Träger dieses verliehen bekommen hatte), aber vor allen Auszeichnungen der deutschen Länder.

Literatur

Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 4: Württemberg II / Deutsches Reich. Zentralstelle für Wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001. ISBN 3-0000-1396-2


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