- Eigensicher
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Die Eigensicherheit ist eine technische Eigenschaft eines Gerätes oder Systems, die aufgrund spezieller Konstruktionsprizipien sicherstellt, dass selbst im Fehlerfall kein unsicherer Zustand auftritt. Dies kann durch Sollbruchstellen, besondere Stromquellen oder andere Maßnahmen erreicht werden, sodass eine gefährliche Situation nicht entstehen kann. Der Fehlerfall beschreibt Situationen, für die ein Risiko besteht. Beispielsweise ist die Möglichkeit der Funkenbildung beim Schließen eines elektrischen Stromkreises nur innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche risikobehaftet.
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Zündschutzart Eigensicherheit
In explosionsgefährdeten Bereichen werden für Aufgaben der Mess- und Regeltechnik elektrische bzw. elektronische Geräte in der Zündschutzart Eigensicherheit (englisch: intrinsic safety) eingesetzt. In diesen Geräten kann durch eine Begrenzung von Strom und Spannung keine zündfähige Energie auftreten. Das bedeutet, dass eine mögliche Funkenbildung keine Explosion von explosionsfähigen Brennstoff-Luftgemischen auslösen kann.
Die Eigensicherheit wird dadurch erreicht, dass mögliche Funken beim Schalten oder bei einem Kurzschluss so wenig Energie freigeben, dass keine Zündung erfolgen kann. Der Innenwiderstand der speisenden Stromquellen ist besonders hoch. In solchen Stromkreisen sind Energiespeicher wie z. B. Kondensatoren nicht zulässig. Das gilt auch für parasitäre Kapazitäten, wie sie durch lange Leitungslängen entstehen können. Das zu beachtende zugehörige Gerätedatenblatt (Ex-Bescheinigung) macht daher auch Aussagen über die maximal zulässige Leitungslänge. Die verwendeten Kabel müssen einen blauen Mantel als Kennzeichen haben.
Die Eigensicherheit ist eine von mehreren möglichen Zündschutzarten, die gemäß EN 60079-11 nachzuweisen ist. Bedeutung hat die Eigensicherheit überall dort, wo zündfähige Stoffgemische auftreten können, zum Beispiel in der chemischen und petrochemischen Industrie oder in der Motorenmesstechnik.
Die Vorteile der eigensicheren Geräte liegt darin, dass aufwendige Gehäusekonstruktionen entfallen, Wartungsarbeitungen auch bei laufendem Betrieb getätigt werden können und wegen der kleinen Spannungen und Ströme gefahrloses Arbeiten, z. B. bei der Fehlersuche, möglich ist. Allerdings ist bei diesen Arbeiten sehr darauf zu achten, dass die Benutzung der Werkzeuge und/oder der Messgeräte keinen unabsichtlichen Funken erzeugen kann. In der Regel wird jede Person, die den exgefährdeten Bereich betreten will untersucht (elektronische Armbanduhr, Taschenrechner usw.).
Die Eigensicherheit ist ein sekundärer Explosionsschutz.
Die Methode der elektrisch eigensicheren Geräte kam nach dem 2. Weltkrieg aus den USA nach Deutschland. Ähnliche Techniken waren als Schlagwetterschutz im Kohlebergbau vorhanden. Eigensichere Geräte haben im Anlagenbau die bis dahin üblichen pneumatischen Signale weitgehend ersetzt.
Eigensicherheit von Kollektoranlagen
Bei Kollektoranlagen bedeutet Eigensicherheit, dass unter normalen Betriebsbedingungen keine Störungen auftreten dürfen. Gemäß DIN 4757 zählt die Überhitzung der Anlage und Pumpenstillstand zu einer üblichen Betriebsweise, bei welcher das Sicherheitsventil nicht ansprechen darf.
Eigensicherheit und Bildverarbeitung
Bildverarbeitungsprogramme werden eigensicher gestaltet, indem bei ausgefallenen Systemfunktionen alle durchgelaufenen Teile der Klasse Schlechtteile zugeordnet werden.
Siehe auch
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