- Einfädelungsstreifen
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Als Beschleunigungsstreifen oder Einfädelungsstreifen (fachsprachlich veraltet auch Beschleunigungsspur) wird die Auffahrt auf eine Schnellstraße (z. B. Autobahn) bezeichnet. Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, den neu auf die Schnellstraße auffahrenden Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, noch vor dem endgültigen Auffahren auf die Hauptfahrbahn ungefähr dieselbe Geschwindigkeit wie der fließende Verkehr zu erzielen, so dass sie sich möglichst gefahrlos in den Fahrzeugstrom einfädeln können. Auf Beschleunigungsstreifen gilt die Besonderheit, dass hier ausnahmsweise auch das Rechtsüberholen der links fahrenden Fahrzeuge erlaubt ist.
Das Ende des Beschleunigungsstreifens ist in Deutschland mit einer diagonal von der rechten Fahrbahnbegrenzung nach links zum rechten Rand der am weitesten rechts liegenden Fahrstreifen führenden durchgezogenen weißen Linie markiert. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung § 2.1 ist der nachfolgende Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn, somit gilt: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muss er von Rechts wegen anhalten (um nicht den Seitenstreifen als Fahrbahn zu benutzen) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können. Diese gesetzliche Regelung birgt jedoch eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen, da sich die Fahrer nachfolgender Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen zumeist auf den rückwärtigen Verkehr konzentrieren und ein Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges oft zu spät bemerken.
Ferner wird durch diese Regelung eine Verkehrsbehinderung in Kauf genommen, da eine große Lücke abgewartet werden muss, um auf dem verbleibenden Teil des Beschleunigungsstreifens und der dann freien Fahrbahn die nötige Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zu erreichen. Auch birgt der größere Geschwindigkeitsunterschied eines aus dem Stand beschleunigten Fahrzeuges mit dem des fließenden Verkehrs eine größere Gefahr schwerer Unfälle. In der Regel nutzen daher die meisten Fahrer gesetzeswidrig einen Teil des Seitenstreifens zur Beschleunigung, falls die Länge des Beschleunigungsstreifens nicht ausreicht.
Generell darf auf Autobahnen die Fahrbahnbegrenzung zum Seitenstreifen bei einer Fahrzeugpanne oder in einer Notsituation auch im Bereich des Beschleunigungsstreifens überfahren werden.
Wenn auf der Straße ein Pannenstreifen existiert, so wird der Beschleunigungsstreifen nur durch die Straßenmarkierung gekennzeichnet. Baulich ist sonst meist kein Unterschied zu erkennen.
Siehe auch
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