- Einheits-Gerätewagen
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Als Hilfszug bezeichnet man alle selbstfahrenden oder lokbespannten Eisenbahnfahrzeuge (Gerätewagen, Oberleitungsgerätewagen, Kranwagen oder andere Sonderfahrzeuge) die bei Eisenbahnbetriebsunfällen oder anderen Betriebsstörungen zur technischen Hilfeleistung, zur Räumung oder zur Beseitigung der Unfallfolgen an der Einsatzstelle benötigt werden. Betrieblich wird zwischen dringlichen und nichtdringlichen Hilfszügen unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Es finden sich folgende Definitionen in alten Werken:
- In der Enzyklopädie des Eisenbahnwesens von Roell 1912: Hilfszug (relief train; train de secours; treno di soccorso) Sonderzug der bei Unfällen zur Hilfeleistung an die Unfallstelle entsendet wird. ... [1].
- Im Lexikon der gesamten Technik von Otto Lueger 1904: Hilfzug. Bei Unfällen auf der Eisenbahn, bei welchen ein Zertrümmern von Eisenbahnfuhrwerken bezw. von Teilen derselben oder ein Entgleisen stattgefunden hat, so dass ein Weiterbewegen des Zuges oder eines Teiles desselben und auch ein Wiederherstellen der schadhaften Teile u.s.w durch die im Zuge vorhanden Werkzeuge nicht möglich ist, sowie bei Unfällen, welche schwere Verletzungen von Reisenden oder Bahnbediensteten zur Folge hatten, muss das nötige Hilfpersonal mit den erforderlichen Werkzeugen und allen ärtztlichen Behelfen durch einen Sonderzug (Hilfszug) herbeigeholt werden. ... [2]
Deutschland
Die Deutsche Bahn AG unterhält in ihrem Notfallmanagement bundesweit Einheits-Gerätewagen (EHG) und Einheits-Hilfszüge (EHZ). In größeren Rangierbahnhöfen existieren außerdem teilweise Zweiwege-Kraftfahrzeuge zum Aufgleisen von Güterwagen.
Des Weiteren werden an mehreren zentralen Standorten (Leipzig, Fulda und Wanne Eickel) Kranwagen vorgehalten, die eine Tragkraft von 75 bzw. 160t haben.
Für Rettungs- und Bergungsarbeiten in Tunneln der Schnellfahrstrecken Hannover-Würzburg und Mannheim-Stuttgart werden Tunnelrettungszüge in Hildesheim, Kassel, Fulda, Würzburg, Mannheim und Kornwestheim vorgehalten. Dieses Hilfskonzept wurde bei späteren Neubaustrecken (z.B. Köln–Rhein/Main) nicht mehr angewandt.
Bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen und bei Schmalspurbahnen kommen derzeit meist Zweiwegefahrzeuge zum Einsatz. Eine Ausnahme bilden Harzer Schmalspurbahnen, die bereits zu DR-Zeiten einen eigenen schmalspurigen Hilfszug besaßen.
Schweiz
Die SBB besitzt nur Hilfswagen und keine Hilfszüge. Auch in den Fahrdienstvorschriften wird ein Zug im Einsatz mit Hilfswagen nicht als Hilfszug bezeichnet, sondern fällt unter die Kategorie der Dienstextrazüge. Die vierachsigen Wagen sind mit hydraulischen Hebewerkzeugen ausgerüstet und haben alle sonstigen Materialien an Bord, um auch Lokomotiven wieder aufgleisen zu können. Daneben führen die Wagen auch mehrere Dipploris (zweiachsiger Raduntersatz, der in seiner Funktion mit einem Rollbock vergleichbar ist) mit, mit denen ein defekter Wagen oder eine defekte Lokomotive in eine Werkstatt überführt werden kann, selbst wenn die Achsen am Fahrzeug beschädigt sind. Die derzeitigen zehn Hilfswagen wurden bereits um 1960 beschafft. Geplant ist, die alten Fahrzeuge durch neue zu ersetzen.
Vor 2006 waren die Hilfswagen den Depotinspektionen unterstellt. Mit der Einführung der vollamtlich Betriebswehren im Jahr 2006 wurden sie diesen zugeordnet. Allerdings ist nicht jeder Betriebswehrstandort mit einem Hilfswagen ausgerüstet. Lediglich neun der fünfzehn Standorte verfügen über einen Hilfswagen. Diese neun Standorte besitzen daneben auch noch ein Strassenfahrzeug mit leichtem Hilfsmaterial, mit dem zum Beispiel ein Güterwagen aufgegleist werden kann. Des Weiteren besitzen die beiden Miliz-Betriebsfeuerwehr-Standorte Chiasso und RB Limmattal ein Strassenfahrzeug, das mit leichtem Hilfsmaterial ausgerüstet ist.
Die Zentralbahn besitzt einen Hilfswagen der von der SBB Brünig übernommen wurde. Es handelt sich dabei um einen – an die Bedürfnisse der schmalspurigen Zahnradbahn angepassten – Hilfswagen der SBB.
Alle Schweizer Bahnen mit größerem Netz (BLS, SOB, RhB) besitzen eigene schienengebundene Hilfswagen. Kleinere Bahnen dagegen nur mit einem entsprechenden Strassenfahrzeug ausgerüstet. Sowohl die SBB wie auch die BLS verfügen über je einen eigenen Lösch- und Rettungszug (SBB). Weitere 8 Rettungszüge werden von den Firmen Windhoff, Joseph Meyedr und Vogt für die SBB gebaut.
In der Schweiz werden keine speziellen Schienenkräne ausschließlich für den Rettungsdienst bereit gehalten, sondern sie werden bei Bedarf von Baustellen abgezogen.
Einzelnachweise
- ↑ Röll, Freiherr von – Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1912, S. 194-197
- ↑ Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907, S. 61
Quellen
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