- Hilfszug (Eisenbahn)
-
Als Hilfszug bezeichnet man alle selbstfahrenden oder mit Lokomotiven bespannten Eisenbahnfahrzeuge (Gerätewagen, Oberleitungsgerätewagen, Kranwagen oder andere Sonderfahrzeuge) die bei Eisenbahnbetriebsunfällen oder anderen Betriebsstörungen zur technischen Hilfeleistung, zur Räumung oder zur Beseitigung der Unfallfolgen an der Einsatzstelle benötigt werden. Betrieblich wird zwischen dringlichen und nichtdringlichen Hilfszügen unterschieden.[1][2]
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Die DB Netz AG unterhält als größte Betreiberin des bundeseigenen Schienennetzes in ihrem Notfallmanagement Einheits-Gerätewagen (EHG) und Einheits-Hilfszüge (EHZ). In größeren Rangierbahnhöfen existieren teilweise Zweiwege-Kraftfahrzeuge zum Aufgleisen von Güterwagen. Des Weiteren werden an mehreren zentralen Standorten (Leipzig, Fulda und Wanne Eickel) Kranwagen vorgehalten, die eine Tragkraft von 75 bzw. 160 t haben.
Für Rettungs- und Bergungsarbeiten in Tunneln der Schnellfahrstrecken Hannover–Würzburg und Mannheim–Stuttgart werden Tunnelrettungszüge in Hildesheim, Kassel, Fulda, Würzburg, Mannheim und Kornwestheim vorgehalten. Dieses Hilfskonzept wurde bei späteren Neubaustrecken (z. B. Köln–Rhein/Main) nicht mehr angewandt.
Bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen und bei Schmalspurbahnen kommen derzeit meist Zweiwegefahrzeuge zum Einsatz. Eine Ausnahme bilden die Harzer Schmalspurbahnen, die bereits zu DDR-Zeiten einen eigenen schmalspurigen Hilfszug besaßen.
Schweiz
Die SBB besitzt nur Hilfswagen und keine Hilfszüge. Auch in den Fahrdienstvorschriften wird ein Zug im Einsatz mit Hilfswagen nicht als Hilfszug bezeichnet, sondern fällt unter die Kategorie der Dienstextrazüge. Die vierachsigen Wagen sind mit hydraulischen Hebewerkzeugen ausgerüstet und haben alle sonstigen Materialien an Bord, um auch Lokomotiven wieder aufgleisen zu können. Daneben führen diese Fahrzeuge auch mehrere Dipploris (zweiachsiger Raduntersatz, der in seiner Funktion mit einem Rollbock vergleichbar ist) mit, mit denen ein defekter Wagen oder eine defekte Lokomotive in eine Werkstatt überführt werden kann, selbst wenn die Achsen am Fahrzeug beschädigt sind. Die derzeitigen zehn Hilfswagen wurden bereits um 1960 beschafft. Geplant ist, die alten Fahrzeuge durch neue zu ersetzen.
Vor 2006 waren die Hilfswagen den Depotinspektionen unterstellt. Mit der Einführung der vollamtlichen Betriebswehren im Jahr 2006 wurden sie diesen zugeordnet. Allerdings ist nicht jeder Betriebswehrstandort mit einem Hilfswagen ausgerüstet. Lediglich neun der fünfzehn Standorte verfügen über einen Hilfswagen. Diese neun Standorte besitzen daneben auch noch ein Strassenfahrzeug mit leichtem Hilfsmaterial, mit dem zum Beispiel ein Güterwagen aufgegleist werden kann. Des Weiteren besitzen die beiden Miliz-Betriebsfeuerwehr-Standorte Chiasso und RB Limmattal ein Strassenfahrzeug, das mit leichtem Hilfsmaterial ausgerüstet ist.
Alle Schweizer Bahnen mit größerem Netz (BLS, SOB, RhB) besitzen eigene schienengebundene Hilfswagen während kleinere Bahnen nur mit einem entsprechenden Strassenfahrzeug ausgerüstet sind. Sowohl die SBB wie auch die BLS verfügen überdies über eigene Lösch- und Rettungszüge: LRZ SBB bzw. LRZ BLS. Weitere 8 Rettungszüge werden von den Firmen Windhoff, Joseph Meyer und Vogt für die SBB gebaut. Die Zentralbahn besitzt einen Hilfswagen der von der SBB Brünig übernommen wurde. Es handelt sich dabei um einen – an die Bedürfnisse der schmalspurigen Zahnradbahn angepassten – Hilfswagen der SBB.
In der Schweiz werden keine speziellen Schienenkräne ausschließlich für den Rettungsdienst bereitgehalten, sondern bei Bedarf von Baustellen abgezogen.
Einzelnachweise
- ↑ Hilfszug bei Zeno.org. Artikel aus: Viktor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 2. Aufl. 1912–1923, Bd. 6, S. 194-197
- ↑ Hilfszug bei Zeno.org Artikel aus Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907, S. 61
Quellen
Wikimedia Foundation.