Einschicht

Einschicht
Gehöft im Weiler St. Nikolai, Ortsteil der Gemeinde Keutschach im österreichischen Kärnten

Ein Gehöft ist ein bebautes Grundstück ländlichen Typs, das sowohl als Wohn- wie als Arbeitsstätte angelegt ist für Personen, die eng miteinander verwandt sind oder zusammen wirtschaften. Die meisten Gehöfte sind Bauernhöfe.

Inhaltsverzeichnis

Siedlungstypus

Das Gehöft ist kleiner als ein Weiler und besteht aus einem oder selten mehreren Haupthäusern und weiteren funktionalen Gebäuden. Manchmal findet sich in reicheren Gehöften eine eigene Kapelle.

Gehöfte sind entweder typische Siedlungsformen (Haufenhof), Gehöfte aus mehreren Wohnsitzen auf beengten Siedlungsraum bei ausreichendem Wirtschaftsraum entstanden (etwa Talschultern der Alpen, Trockeninseln in Feuchtgebieten bei Moorbesiedelung) oder durch Erbteilung eines ursprünglichen Einzelhofes.

Unterschiedliche Formen sind dabei der Bauernhof und der Herrenhof (Gutshof oder Fronhof).

Lokale Varianten

Nahe beieinander liegende Gehöfte werden als Einschicht (in älteren Namen auch Ödt oder Edt) bezeichnet, bei Siedlungscharakter als Weiler/Rotte.

In Sachsen werden Gehöft, Hof, Bauerngut und Gut weitgehend synonym als Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Betriebes innerhalb der Ortslage verwendet. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Familienbetrieb. Ein außerhalb der Ortslage befindliches Gehöft heißt hier dann Vorwerk, wenn es Teil einer übergeordneten Wirtschaftseinheit wie eines Rittergutes, eines Klosters oder eines Erbgerichtes war.

Für den bayerisch-tirolisch-salzburgischen Raum typisch sind die Doppelgehöfte, die sich dann auch in ihrem gemeinsamen Hofnamen mit den häufigen Zusätzen Ober-/Unter-, Vorder-/Hinter- oder Inner-/Außer- (Südtirol) zeigen. Drillingsgehöfte sind seltener, dann tritt eine Mitter-hof hinzu.

Das Wort Hofschaft, das eine Ansammlung mehrerer Häuser oder Höfe bezeichnet, ist nur im Bergischen Land üblich.

Namenskunde und Wortherkunft

Gehöft erscheint zuerst am Niederrhein im 14. Jahrhundert als gehufte mit der Bedeutung „Wohnstatt“ und steht in Verwandtschaft zur Hube/Hufe als Größenangabe eines Landgutes. Bald jedoch gewinnt es die Nähe zu Hof mit seinem komplizierten Bedeutungswandel.[1]

Quellen

  1. Eintrag GEHÖFTE, n. coll. zu hof, hofstätte u. ähnl. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854-1960 (germazope.uni-trier.de)

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