- Eisenbahnunterbau
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Der Bahnkörper bildet den Fahrweg für Straßenbahnen und besteht aus dem Oberbau und den ihn tragenden Unterbau. Zu den Bestandteilen des Oberbaus gehören die Gleise, die Schwellen und der Schotter. Die Standsicherheit des Oberbaus wird durch den Unterbau, bestehend aus Erd-, Stütz- und Ingenieurbauwerken, gewährleistet.
Unterscheidung
Es gibt drei verschiedene Bauarten von Bahnkörpern:
- Straßenbündige Bahnkörper nutzen den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer (Straße, Fußgängerzone).
- Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch durch bauliche Maßnahmen (z. B. Bordsteine, Hecken oder Baumreihen) vom übrigen Verkehr getrennt. Bahnübergänge und Kreuzungen sind möglich.
- Unabhängige Bahnkörper sind solche Strecken, die aufgrund ihrer Lage und Bauart völlig getrennt vom übrigen Verkehr sind. Bahnübergänge sind möglich.
Straßenbündige Bahnkörper sind typisches Merkmal von Straßenbahnen. Für die Bahnen gilt hier die Höchstgeschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge dürfen eine Länge von 75 m nicht überschreiten. Stadtbahnen fahren in der Regel auf besonderen Bahnkörpern, während U-Bahnen unabhängige Bahnkörper nutzen. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können Neubaustrecken nur dann gefördert werden, wenn sie mindestens besondere Bahnkörper erhalten.
Normen und Standards
- Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab)
- Merkblatt über Gleisanlagen in öffentlichen Verkehrsflächen, die von Kraftfahrzeugen befahren werden
Weblinks
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