Elektroschrottverordnung

Elektroschrottverordnung
Beispiel für Elektronikschrott

Unter Elektronikschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden.

Inhaltsverzeichnis

Gefahr und Chance

Einerseits besteht Elektronikschrott aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Andererseits enthält er eine Vielzahl Schwermetalle wie Blei, Arsen, Kadmium und Quecksilber, Halogenverbindungen wie polybromierte Biphenyle, PVC und weitere umweltgefährdende Stoffe. Der Einsatz und das Inverkehrbringen von PCB-haltigen Komponenten ist in der EU aufgrund der PCB-Verbotsverordnung schon seit den Achtzigerjahren verboten, d. h. PCB ist im heutigen Elektronikschrott nicht mehr nennenswert vorhanden

Hinzu kommt, dass Elektronik-Geräte einen immer kürzeren Lebenszyklus haben und in immer größerer Zahl eingesetzt werden: Deutschlands 38 Millionen Haushalte produzieren in jedem Jahr 1,1 Millionen Tonnen Elektronikschrott (geschätzt für 2005, Quelle ZVEI). Die Schweiz ist das erste Land weltweit, welches ein Elektronikschrott-Recycling-System eingeführt und seit 1991 in Betrieb hat. Daher sind einzig aus der Schweiz über einen längeren Zeitraum verlässliche Daten über den Anfall von Elektronikschrott verfügbar; Angaben aus anderen Ländern sind geschätzt oder beinhalten nur Daten seit 2003.

Elektronikschrott-Recycling per Hand in Indien

Einige industrialisierte Länder, darunter die USA und Australien, exportieren ihren Elektronikschrott bevorzugt in Schwellen- und Entwicklungsländer. Dort wird der Elektronikschrott mit einfachsten Mitteln (Feuer, Hammer und Zange, Säurebad etc.) und großer Belastung von Mensch und Umwelt wiederverwertet.[1] Gleichzeitig ist in diesen Ländern das Recycling von Elektronikschrott wirtschaftlich interessant. Zur Unterbindung des grenzüberschreitenden Verkehrs von gefährlichem Abfall unterzeichneten viele Länder das Abkommen der Basler Konvention. Die Unterzeichnerländer verpflichten sich darin unter anderem, auch Elektronikschrott im Entstehungsland zu recyceln.

Ursachen für die Verschrottung

Früher war die Hauptursache für Verschrottung ein technischer, aufwendiger Defekt des Gerätes. In der heutigen Zeit sind weitere Ursachen für Verschrottungen immer mehr in den Vordergrund getreten, teilweise ungewollt, aber auch teilweise gewollt:

  • technischer Defekt
  • fehlende oder überteuerte Verschleiß- bzw. Ersatzteile:
    • Verschleißteile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen (z.B. Akkus, Tinte, Toner) sind nicht mehr verfügbar. Ein an sich sonst noch funktionstüchtiges Gerät muß dann verschrottet werden.
    • Die Preise für Ersatzteile stehen häufig nicht mehr in gesunden Verhältnis zu ihren primären Produktionskosten. Teils ist dies beabsichtigt (Neukauf kurbelt Markt an), teils ist dies aber auch durch die hohe Diversivität von Ersatzteilen und deren Aufwand der Lagerhaltung verursacht.
    • Reparaturkosten sind im Verhältnis zu Produktionskosten durch ihre kaum mögliche Automatisierung deutlich gestiegen. An sich kleine Defekte lohnen sich dadurch häufig nicht mehr, repariert zu werden.
  • moralischer Verschleiß:
    • Neuere Geräte haben ein besseres Verhältnis zwischen Nutzen und Verkaufspreis. Ältere Geräte verlieren allein dadurch an Wert.
  • verschlechternde Interoperatiblität mit sich weiter entwickelnden Umfeld:
    • Computer
    • Analoges Fernsehen
  • überholtes Design:
    • Das Design von Geräten wird dauernd leicht modifiziert. Ältere Geräte sind dadurch allein schon durch die Optik ausmachbar.

Gesetzliche Regelungen in der EU

In der EU wird der Umgang mit Elektronikschrott durch die WEEE-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt worden ist.

Die EU-Mitgliedsländer mussten bis 13. August 2005 ein funktionierendes E-Schrott Recycling-System in Betrieb genommen haben und ab Dezember 2006 mindestens 4 kg pro Person und Jahr recyclen. Die neuen EU-Mitgliedsländer erhalten einen Aufschub von 2 Jahren, Slowenien 1 Jahr. Ein Elektronikschrott-Recycling-System beinhaltet die Pflicht der Hersteller, ihren Elektronikschrott wieder zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Je nach Land sind verschiedene Modelle vorgesehen oder bereits implementiert. Grundsätzlich geht es um die Sammlung, Wiederverwendung und Wiederverwertung der Geräte, wobei die Hersteller – und damit letztlich der Endverbraucher – das System finanzieren müssen.

Für Geräte, die vor dem 13. August 2005 hergestellt wurden, gelten je nach Land entweder die bisherigen Abfallregelungen (Deutschland: Private entsorgen über die Gebietskörperschaften, Gewerbliche haben selbst zu entsorgen). Andere Konzepte und Länder verfahren kulanter mit dem historischen Elektronikschrott und nehmen diesen wie in der Schweiz im Sinne des Umweltschutzes ebenfalls kostenfrei zurück.

Eine weitere EU-Richtlinie, RoHS (Restriction of Hazardous Substances), verlangt zudem, dass bestimmte gefährliche Stoffe in der Produktion nicht mehr eingesetzt, andere wie Quecksilber, Cadmium, Chrom und Blei vermieden werden.[2]

Recycling-Möglichkeiten

Verarbeitung von Elektronikschrott in einem Recyclingbetrieb
Elektronikschrott-Container

Die umweltverträglichste Form des Recyclings von Elektronikschrott ist die Wiederverwendung der Geräte oder einzelner Komponenten unter Umständen nach einer Reparatur (z. B. Second-Hand-Geräte oder als Spende z. B. linux4afrika). Wenn das nicht sinnvoll oder möglich ist, bietet sich die stoffliche Verwertung der enthaltenen Metalle oder Kunststoffe an. Dabei muss – je nach Komplexität und Schadstoffgehalt (elektronische Bauteile) – das Gerät oder die Baugruppe manuell demontiert werden, bevor eine maschinelle Verarbeitung (z. B. Schredder) vorgenommen werden kann. Auch wirtschaftliche Aspekte sind neben den Umweltgesichtspunkten von Bedeutung: Steigende Preise an der Metallbörse machen das Recycling von Elektroschrott kommerziell attraktiv. Neben sekundären Rohstoffen wie Metallen aller Art fallen vor allem Kunststoffe an, die heute meist in Ergänzung zu den sonst benötigten Brennstoffen in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Die drittgrößte Fraktion ist das bleihaltige Glas aus Bildröhren, welches wieder zu Bildröhrenglas verarbeitet wird. Allerdings wird die Bildröhre in vielen Märkten durch Flachbildschirme verdrängt, weshalb das Recycling von Bildröhrenglas neue Wege beschreiten wird. Die gefährlichen Stoffe machen, einen technisch optimalen Recyclingprozess vorausgesetzt, weniger als 1 % des Gesamtgewichtes aus. Je nach Schadstoff bleibt die Sondermüllverbrennung oder die Einlagerung in sicheren Deponien.

Entsorgung von EDV-Anlagen

Neben der Neubeschaffung und Verwaltung der EDV-Anlage stellt die Entsorgung zunehmend ein Problemfeld dar. Es kommen unterschiedliche Konzepte zum Einsatz:

  • Traditionell: Die Computer werden so lange genutzt wie möglich und dann verschrottet bzw. einem Recycling-Betrieb übergeben, der die Geräte entsorgt. Je nach Land ist dies kostenpflichtig oder kostenlos, bzw. wird über eine Entsorgungsgebühr, erhoben auf Neugeräte, abgegolten.
  • Leasing: Neugeräte werden geleast (gehören also nicht dem Unternehmen oder Benutzer, sondern einem Leasinggeber) und nach Ablauf einer bestimmten Frist ausgetauscht oder zurückgegeben. Dies hat den Vorteil, dass keine hohen Summen bei der Anschaffung investiert werden müssen – das ist je nach Land auch ein steuerlicher Vorteil. Die Altrechner werden häufig über ein wachsendes Vertriebsnetz für Gebrauchtcomputer weiter verkauft. Dennoch ist der Verbleib vieler Computer aus Leasing und ähnlichen Verträgen heute nicht zweifelsfrei geklärt. Oft werden diese Geräte firmenintern in Filialen anderer Länder verschoben, wo sich ihre Spur verliert.
  • Neue Ansätze einer nachhaltigen Nutzung von Computerhardware suchen nach Möglichkeiten, den Lebenszyklus eines PCs zu erhöhen, um Kosten und Müllaufkommen zu reduzieren.

Das enorme jährliche Aufkommen von gewerblichen Gebraucht-EDV-Geräten hat europaweit zum Entstehen von weitverzweigten und arbeitsteiligen Unternehmen geführt, welche die anfallenden Geräte, zum Teil nach einer Aufbereitung, entweder im Ursprungsland oder anderen europäischen Ländern wiedervermarktet. Gewisse Mengen werden von Deutschland aus nach Osteuropa und nach Afrika exportiert, um dort weiterverwendet zu werden.

Die Initiative Solving the E-waste Problem, eine Aktivität der United Nations University, hat zum Ziel, mit einer einigermaßen neutralen Interessengruppe das Thema Elektronikschrott anzugehen und durch unterschiedlichen Maßnahmen global anzugehen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Greenpeace deckt illegalen Export von Elektroschrott auf, abgerufen am 18. Februar 2009
  2. Official Journal of the European Union: Commission Decision of 18 August 2005 amending Directive 2002/95/EC of the European Parliament and of the Council for the purpose of establishing the maximum concentration values for certain hazardous substances in electrical and electronic equipment

Verweise

Weblinks


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