Ahmad al-Baschir

Ahmad al-Baschir
al-Baschir auf der 12. Konferenz der Afrikanischen Union im Februar 2009

Generalleutnant Umar Hasan Ahmad al-Baschir (arabischعمر حسن أحمد البشير‎, DMG ʿUmar Ḥasan Aḥmad al-Bašīr; * 1. Januar 1944 in Hosh Bannaga bei Schandi) ist der Staatschef Sudans, der 1989 nach einem unblutigen Militärputsch an die Macht kam und das Land nach einer islamisch-fundamentalistischen Haltung regiert. Seit dem Friedensabkommen mit dem Süden 2005 tritt er allerdings gemäßigter auf.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Al-Baschir stammt von einer alten, sehr einflussreichen Familie im islamisch dominierten Norden ab. 1960 trat er in die Armee ein und absolvierte Militärakademien in Ägypten, Malaysia, Pakistan und 1988 auch in den USA. Der überzeugte arabische Nationalist machte schnell Karriere in der Armee und verfügt zudem über militärische Erfahrungen aus seiner Teilnahme am Jom-Kippur-Krieg 1973 gegen Israel auf ägyptischer Seite. Nach seiner Rückkehr aus Ägypten war er im Kampf der Regierungstruppen gegen die Sudan People’s Liberation Army (SPLA) im Süden des Landes eingesetzt.

In Sudan war er seit den 1980ern Verfechter einer islamisch-fundamentalistischen Haltung und stärkte damit den Norden gegen die christlich geprägten südlichen Landesteile. Al-Baschir förderte in seinem Herrschaftsbereich die Anwendung der Scharia tatkräftig. Wenn er den Eindruck hatte, dass einzelne Islamisten im eigenen Lager seine Macht gefährdeten, ging er auch gegen diese Glaubensfreunde vor.

Putsch

Am 30. Juni 1989 übernahm al-Baschir mit einer Gruppe Offiziere die Macht in Sudan nach einem unblutigen Militärputsch. Er gründete den Revolutionären Kommandorat zur Errettung der Nation (RCC), ernannte sich zum Oberkommandierenden der Streitkräfte und zum Staatsoberhaupt. Mit seinem Revolutionären Kommandorat errichtete er ein eisernes islamisches Regime und führte gegen den Süden des Landes einen erbitterten Feldzug. Der christlich und animistisch geprägte Süden bestehend aus drei Südprovinzen fühlte sich seit der Unabhängigkeit des Landes (1. Januar 1956) vom Norden unterdrückt, so dass er weitreichende Autonomie verlangte, die ihm al-Baschir vorerst nicht zusicherte, so dass der Einflussbereich der Zentralregierung bürgerkriegsbedingt hier wenig zählte.

Präsidentschaft

Ab 1993 wurde al-Baschir auch formell Staatspräsident und in dieser Funktion bei Wahlen 1996 und 2000 im Amt bestätigt. 1999 unterband al-Baschir eine Verfassungsänderung, welche seine Macht beschnitten hätte, durch Auflösung des Parlaments. Die USA setzten Sudan in den 1990er Jahren auf die Liste der Schurkenstaaten. Osama bin Laden konnte sich unter al-Baschir problemlos bis 1996 im Lande aufhalten. Nach den Attentaten am 7. August 1998 auf die US-Botschaften in Nairobi/Kenia und Daressalam/Tansania führten die Vereinigten Staaten Militäraktionen auch gegen Khartum durch, weil in Sudan Unterstützer der Terroristen vermutet wurden. Der Raketenangriff zerstörte die Asch-Schifa-Arzneimittelfabrik in al-Chartum Bahri. Dies führte zum Bruch al-Baschirs mit der westlichen Weltmacht. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 beteiligte sich jedoch al-Bashir an den von den USA initiierten Anti-Terror-Maßnahmen.

2004 beendete al-Baschirs Regime den Krieg gegen die Südprovinzen des Landes um die reichen Ölvorkommen sowie um den Machteinfluss durch einen Vertrag im Januar 2005. Seitdem zeigen sich auch gemäßigte Züge seiner Regierung.

Seit 2003 ging er aber mit unverminderter Härte auch gegen die sudanesische Provinz Darfur vor, wo sich neue Rebellengruppen gegen das autoritäre Regime in Khartum auflehnten. Dieser von den Vereinigten Staaten als Völkermord bezeichnete kriegerische Konflikt in Darfur wird aber offiziell als innere Angelegenheit angesehen, was eine Einmischung der UN erschwert.

Haftbefehl

Am 14. Juli 2008 hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, Luis Moreno-Ocampo, gegen al-Baschir Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beantragt. Dies war der erste Fall, bei dem gegen einen amtierenden Staatschef beim Internationalen Strafgerichtshof ein Haftbefehl beantragt wurde. Der IStGH erließ am 4. März 2009 den beantragten Haftbefehl, jedoch wurde dabei der Vorwurf des Völkermordes durch Mehrheitsentscheid (bei einem Sondervotum der lettischen Richterin Anita Ušacka) nicht eingeschlossen, da für diesen keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden sind; ein spätere Erweiterung des Haftbefehls um diesen Vorwurf behielt sich das Gericht jedoch ausdrücklich vor.[1][2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Meldung bei spiegel.de
  2. http://www.icc-cpi.int/iccdocs/doc/doc639078.pdf (PDF)

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