- Elterngeneration
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Als Parentalgeneration ("Elterngeneration") wird sowohl in der Verhaltensforschung als auch in der Tierzüchtungsbiologie und in der Pflanzenzucht die Ausgangsgruppe einer Abstammungslinie bezeichnet.
Die Parentalgeneration kann aus nur zwei Individuen bestehen (männlich und weiblich), aber auch aus einer größeren Gruppe von Individuen unterschiedlichen Geschlechts, die gemeinsam gehalten werden und sich nach Belieben verpaaren können.
Die nächstfolgende Generation (also die unmittelbaren Nachkommen der Parentalgeneration) wird als Filialgeneration bezeichnet. Besonders dann, wenn auch die Nachkommen der Nachkommen eindeutig benannt werden müssen, wird eine Indexzahl als Kennung für den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf die Parentalgeneration genutzt: die 1. Filialgeneration wird dann als F1-Generation bezeichnet, die 2. Filialgeneration entsprechend als F2-Generation usw.
Relevant sind diese genauen Bezeichnungen der Verwandtschaftsverhältnisse beispielsweise, wenn (aufbauend auf einer Parentalgeneration von zum Beispiel 15 männlichen und 15 weiblichen Hausmäusen) eine bestimmte Verhaltensweise oder eine physiologische Eigenschaft durch planmäßige Zuchtwahl optimiert werden soll und man exakt benennen möchte, nach wie vielen Generationen das angestrebte Ergebnis der Zucht erreicht wurde.
In ähnlicher Weise werden auch die Ausgangsindividuen von Kreuzungen als Parentalgeneration bezeichnet. Deren Nachkommen (also die Mischlinge 1. Grades) heißen F1-Hybride, die Mischlinge 2. Grades (also die Nachkommen aus der Verpaarung von F1-Hybriden mit F1-Hybriden) heißen F2-Hybride.
In wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird die Parentalgeneration häufig mit "P" abgekürzt und die Folgegeneration ohne weitere Präzisierung mit "F1".
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