Enduring Freedom

Enduring Freedom

Die Operation Enduring Freedom (OEF, englisch für „Operation andauernde Freiheit“) ist die erste und bisher einzige militärische Großoperation im Rahmen des von den Vereinigten Staaten ausgerufenen Krieges gegen den Terrorismus. Sie sollte ursprünglich „Operation Infinite Justice“ (engl. Operation grenzenlose Gerechtigkeit) heißen, jedoch musste dieser Titel geändert werden, weil aus islamischer Sicht Gerechtigkeit allein bei Allah anzusiedeln sei. Die Operation wird in vier Regionen durchgeführt: in Afghanistan, am Horn von Afrika, auf den Philippinen und in Afrika innerhalb und südlich der Sahara. Deutschland beteiligt sich militärisch mit Einheiten der Marine an dem Einsatz im Indischen Ozean. Die Beteiligung an der Teiloperation in Afghanistan wurde beendet. Dort stationierte Einheiten der Bundeswehr sind nur noch Teil der separaten ISAF-Truppen. Militärischer Hauptakteur der Operation Enduring Freedom sind die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, jedoch nehmen viele Streitkräfte von Verbündeten der USA an ihr teil.

Inhaltsverzeichnis

Legitimation

Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September erklärten die USA den sogenannten Krieg gegen den internationalen Terrorismus. Eine der Maßnahmen im Rahmen dieses Krieges ist die Operation Enduring Freedom. Sie begann am 7. Oktober 2001 und hat das Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen. Außerdem sollen Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abgehalten werden.

An der Operation sind inzwischen etwa 70 Nationen beteiligt, darunter Deutschland. Sie wird vom amerikanischen Regionalkommando USCENTCOM mit Hauptquartier in Tampa/Florida geführt.

Als Rechtsgrundlage wird Resolution 1368 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. September 2001 in Anspruch genommen. Diese Resolution verurteilte die Ereignisse vom 11. September 2001 als grauenhafte Terroranschläge und als Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit. Die Resolution bekräftigt das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und bestätigt die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen zukünftige Bedrohungen zu unternehmen.

Der NATO-Rat beschloss daraufhin, die Anschläge vom 11. September 2001 als Angriff auf die Vereinigten Staaten unter Artikel 5 des Washingtoner Vertrags zu werten. Dort ist festgesetzt, dass "ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen (gemeint sind die Vertragsparteien) in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird."

Am 7. Oktober 2001 begannen amerikanische und britische Streitkräfte mit der Operation Enduring Freedom (OEF) in Afghanistan.

Deutscher Beitrag

Deutschland beteiligte sich von Anfang an an der Operation Enduring Freedom. Das erste OEF-Mandat des Bundestages vom 16. November 2001 sah fünf deutsche Einzelbeiträge mit bis zu 3900 Soldaten vor[1]:

  • ABC-Abwehrkräfte, ca. 800 Soldaten,
  • Sanitätskräfte, ca. 250 Soldaten,
  • Spezialkräfte, ca. 100 Soldaten,
  • Lufttransportkräfte, ca. 500 Soldaten,
  • Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräfte, ca. 1800 Soldaten,
  • erforderliche Unterstützungskräfte, ca. 450 Soldaten.

Als Einsatzgebiet war das Gebiet gemäß Art. 6 des Nordatlantikvertrags, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien, Nordostafrika und die angrenzenden Seegebiete angegeben.

Das Mandat der Bundeswehr für OEF wird jährlich durch den Bundestag überprüft. Dabei wurde das Kontingent nach und nach verkleinert, letztmals am 13. November 2008. Das Mandat wurde auf den Marineeinsatz am Horn von Afrika beschränkt, und die Zahl der einzusetzenden Soldaten auf maximal 800 reduziert. Mittel- und Zentralasien, die Arabische Halbinsel und Nordostafrika gehören nicht mehr zu den Einsatzgebieten. Auch der Einsatz von 100 Spezialkräften in Afghanistan wurde nicht mehr mandatiert. Der Verkleinerung des OEF-Einsatzes steht eine Mandatserhöhung bei den ISAF-Truppen in Afghanistan gegenüber, deren deutsches Kontingent vergrößert wurde. [2]

Marineeinsatz am Horn von Afrika

Operationsgebiet der Combined Task Force 150
US-Karte der Angriffe auf Schiffe im Golf von Aden von Mai bis September 2008

Das Operationsgebiet

Als Horn von Afrika bezeichnet man die zu Somalia gehörende Ostspitze Afrikas, nicht zu verwechseln mit dem Kap Hoorn an der Südspitze Südamerikas. Das Operationsgebiet der OEF-Teiloperation Gebiet „Horn of Africa“ (HOA) erstreckt sich von der Südspitze der Halbinsel Sinai im Roten Meer entlang der afrikanischen Ostküste bis zur somalisch-kenianischen Grenze und im Osten entlang der arabischen Halbinsel bis zur Straße von Hormus im Golf von Oman und weiter nach Osten entlang der pakistanischen Küste bis etwa Karatschi. Von den Küsten aus erstreckt sich das Operationsgebiet mehrere hundert Meilen in die offene See und ist mit der reinen Wasserfläche etwa drei mal so groß wie das Mittelmeer bzw. acht mal so groß wie die Bundesrepublik Deutschland.

Durch das Operationsgebiet zum Sueskanal verlaufen einige der wichtigsten Seehandelsrouten der Welt. Dazu gehören die Ölroute vom Persischen Golf Richtung Mittelmeer und Europa und der Schifffahrtsweg aus dem asiatisch-pazifischen Raum nach Europa, an dessen östlichem Ende so wichtige Handelspartner Europas wie Indien, die Volksrepublik China, Japan und Australien liegen.

Risiken und Bedrohungen

An das Operationsgebiet grenzt eine Anzahl von Ländern an, die nicht stabil sind und von denen unterschiedliche Gefahren ausgehen.

Im Süden des Gebiets liegt der zerfallene Staat Somalia, dessen Staatsgewalt zusammengebrochen ist. Teilgebiete haben sich unter den Namen Somaliland und Puntland für unabhängig erklärt. Im Hauptteil Somalias schien sich eine islamistische Bewegung mit dem Namen Union islamischer Gerichte durchzusetzen, bis sie Anfang 2007 mit äthiopischer Hilfe aus den wichtigsten Städten vertrieben wurde. Es wird angenommen, dass islamistische Terrorgruppen Teile Somalias weiterhin als Rückzugsgebiet nutzen und dort Basen aufgebaut haben. Einige Häfen an der somalischen Küste werden von Piraten vor der Küste Somalias als Basis genutzt, die angrenzenden Seegebiete werden als pirateriegefährdet betrachtet.

Auf der Nordseite des Golfs von Aden liegt der Jemen. Insbesondere die östlichen Teile des Landes sind nicht unter fester Regierungskontrolle und gelten als Rückzugsgebiete für Terroristen und Kämpfer staatsunabhängiger Gruppen. Vor der östlichen Küste Jemens wurde am 6. Oktober 2002 der französische Tanker Limbourg von Terroristen angegriffen und schwer beschädigt. Ein weiterer bekannter Terroranschlag im Jemen war der Angriff auf den US-Zerstörer Cole am 12. Oktober 2000.

Im Roten Meer müssen die Staaten Eritrea und Sudan als instabil gelten. Im Frühsommer 2005 beschwerte sich der Sudan bei den Vereinten Nationen über eritreische Unterstützung für Rebellen im Grenzgebiet.

Kräfte und Aufgaben

Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“, zeitweise Flaggschiff des CTF 150

Die Teiloperation am Horn von Afrika wird von internationalen Seestreitkräften, zumeist aus NATO-Staaten, durchgeführt, die in einem als Task Force 150 (TF 150) (dt. Einsatzverband 150) bezeichneten Verband zusammengefasst sind. Der Kommandeur des Verbandes, Commander Task Force 150 (CTF 150), wird abwechselnd von den teilnehmenden Nationen gestellt, darunter bereits mehrfach von der deutschen Marine. Er untersteht dem Hauptquartier der Seestreitkräfte des US Central Command (USNAVCENT) in Manama, Bahrain.

Zerstörer, Fregatten und Versorgungsschiffe bilden den Kern des Verbandes, dessen Zusammensetzung ständig wechselt. Aufklärungsflugzeuge und –schiffe können ebenso an der Operation teilnehmen wie Schnellboote oder U-Boote. Der Verband überwacht das große Seegebiet und klärt insbesondere die Tätigkeit irregulärer Kräfte in der Region auf. Schiffe, die als besonders gefährdet gelten, können von Kräften der TF 150 geschützt werden, zum Beispiel, wenn sie die Meerenge des Bab al-Mandab am Südeingang des Roten Meeres passieren. Ein Nebeneffekt der Präsenz dieser Kräfte in der Region ist der Rückgang der Piraterie und damit eine Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage in dem ansonsten unsicheren Seegebiet.

Fregatte „Karlsruhe“ rettet Schiffbrüchige vor der Küste Somalias während eines Einsatzes in der Operation Enduring Freedom, April 2005

Der deutsche Beitrag zur OEF-Teiloperation am Horn von Afrika besteht im Wesentlichen aus einem Marinekontingent, das von Dschibuti aus operiert. Ursprünglich waren dort Schnellboote, Fregatten, Seeaufklärer und Hilfsschiffe eingesetzt. Inzwischen ist das Kontingent auf eine permanent teilnehmende Fregatte und zeitweise eingesetzte weitere Kräfte wie z.B. Seefernaufklärer reduziert worden. In Dschibuti gibt es außerdem eine kleine logistische Unterstützungseinheit. Teilnehmenden Soldaten wird die Einsatzmedaille der Bundeswehr für die Teilnahme an der Operation Enduring Freedom verliehen.

ABC-Abwehrkräfte in Kuwait

Von 2001 bis 2003 waren zeitweise bis zu 259 Soldaten, überwiegend aus der ABC-Abwehrtruppe aus Bruchsal und Höxter, im amerikanischen Camp-Doha in Kuwait stationiert. Auftrag der Soldaten war der Schutz von amerikanischen und kuwaitischen Einrichtungen gegen irakische Angriffe mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen. Überwiegend wurden die deutschen Soldaten zur Aufklärung (Spüren) nach Raketenangriffen der Iraker eingesetzt.

Die ABC-Abwehrsoldaten gelten international wegen ihrer Ausbildung und ihrer technischen Ausstattung als Experten. Sie waren mit Spürpanzern vom Typ Fuchs ausgestattet, rollenden Labors, die unter anderem Radioaktivität in der Luft, am Boden und im Wasser erkennen können. Sie waren zuvor auf dem Seeweg nach Kuwait gebracht worden.

Während des Irakkrieges 2003 beschoss der Irak schon kurz nach Kriegsausbruch Ziele in Kuwait mit Raketen, darunter auch das Camp Doha, das damals das Hauptquartier der US Streitkräfte in Kuwait war. Die deutschen Soldaten blieben alle unverletzt.

Am 6. Mai 2003, nach dem Ende der Hauptkampfhandlungen, wurden das letzte von drei Kontingenten nach Deutschland zurück verlegt. Die letzten 59 Mann kehrten im Juni 2003 zurück und beendeten den Kuwait-Einsatz der deutschen ABC-Abwehrkräfte nach anderthalb Jahren.

Kritik am Einsatz

Anlässlich der Mandatsverlängerung 2006 wurde Kritik am Einsatz laut. So wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass deutsche Kriegsschiffe im Rahmen des Mandats mehrere Male US-amerikanischen und britischen Kriegs- und Hilfsschiffen Geleitschutz durch die Meerenge zwischen dem Roten Meer und dem Golf von Aden (Bab el Mandeb) gegeben haben. Darunter waren auch Schiffe, die sich auf dem Weg zur Operation Iraqi Freedom befanden – dem Irakkrieg. Darin wird eine Beteiligung der damaligen Regierung Schröder am Irakkrieg gesehen, der vom Bundesverwaltungsgericht als völkerrechtlich bedenklich angesehen wird.[3] Allerdings muss hinzugefügt werden, dass jedes Schiff, das Geleitschutz anfordert, eskortiert wird, unabhängig von Nationalität und Ziel.

Verweise

Interne Links

Weblinks

Literatur

  • Wegweiser zur Geschichte: Horn von Afrika. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hrsg. von Dieter H. Kollmer und Andreas Mückusch. Paderborn, München, Wien, Zürich, Ferdinand Schöningh 2007, 288 S., ISBN 978-3-506-76397-6

Einzelnachweise

  1. Antrag der Bundesregierung vom 16. November 2001 zur Operation Enduring Freedom, BT-Drucks. 14/7296 vom 7. Nov. 2001
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 14. November 2008, S.4
  3. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, 21. Juni 2005. Aktenzeichen 2 WD 12.04

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