- Energielenkungsbeirat
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Der Energielenkungsbeirat ist ein Beratungsgremium des österreichischen Wirtschaftsministeriums. Es tritt zusammen, wenn besondere Ereignisse in der österreichischen Energieversorgung auftreten.
Geregelt ist der Energielenkungsbeirat im § 20 des Energielenkungsgesetzes 1982.
Als Vorsitzender des Beirates fungiert der Wirtschaftsminister. Weitere Mitglieder sind:
- je zwei Vertreter der wichtigsten Ministerien (??)
- je zwei Vertreter der Sozialpartner
- der Bundeslastverteiler
- je ein Vertreter der Bundesländer
- je ein Vertreter der Erdöl-, Erdgas- und Kohlewirtschaft
- ein Vertreter der Elektrizitätswerke
Der Beirat ist einzuberufen, wenn Änderungen an Verordnungen, die die Versorgung Österreichs betreffen, beschlossen werden sollen.
Solche Lenkungsmaßnahmen sind in §§ 1, 2 und 3 desselben Gesetzes geregelt. Sie können beispielsweise die Rationierung von Energielieferungen betreffen. In gravierenderen Fällen können Energieträger auch beschlagnahmt werden.
Die Verordnungen dürfen nur für eine Dauer von maximal sechs Monaten beschlossen und nur in Ausnahmefällen verlängert werden.
Zuletzt wurde der Energielenkungsbeirat aufgrund der Gaslieferengpässe im Zuge des russisch-ukrainischen Gasstreits zu Beginn des Jahres 2009 aktiv.
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