- Entgleisevorrichtung
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Eine Gleissperre ist eine mechanische Schutzvorrichtung in Eisenbahngleisen. Sie verhindert das Befahren des Gleises mit Schienenfahrzeugen über die mit der Gleissperre gesicherte Stelle hinaus. Mit Gleissperren sichert man in Deutschland Nebengleise eines Bahnhofs, die in Hauptgleise münden und unter bestimmten Voraussetzungen auch die von der freien Strecke abzweigenden Gleise von Anschlussstellen. Gleissperren sollen insbesondere Unfälle durch Flankenfahrten verhindern, die durch das Abrollen abgestellter, versehentlich nicht gesicherter Schienenfahrzeuge oder durch eine Rangierfahrt verursacht sein können. Sie zählen im Gegensatz zu Signalen, die nur wirken, wenn sie beachtet werden, zum „unmittelbaren” oder „zwingenden” Flankenschutz. Das Überfahren einer nicht abgelegten Gleissperre führt stets zum Entgleisen des Schienenfahrzeuges in die dem zu schützenden Gleis entgegengesetzte Richtung. Der metallene Sperrklotz der Gleissperre hebt dabei ein Rad des Schienenfahrzeuges an, leitet es in der „Auswurfrichtung” seitlich von der Schiene weg und bringt so das Fahrzeug zum Entgleisen.
Eine Gleissperre besteht aus einem auf eine Schiene klappbaren Sperrklotz, gekuppelt mit einem Gleissperrsignal. Sie kann ortsgestellt eingerichtet sein und wird dann wie eine ortsgestellte Weiche mit einer in der Regel mit einem Hebelgewicht versehenen Stellvorrichtung gestellt oder als fernbediente Gleissperre vom Stellwerk aus geöffnet oder geschlossen. Die Gleissperre in geöffnetem Zustand ist jedoch nicht gleichzeitig eine Zustimmung zur Rangierfahrt, innerhalb von Rangierbahnhöfen ist deshalb stets noch ein Lichtsperrsignal angebracht, das dann durch den Signalbegriff Sh1 die Zustimmung zur Fahrt gibt.
In der Sprache der Eisenbahner wird eine Gleissperre auch "Hund" genannt.
Siehe auch: Prellbock
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