- Entmilitarisierung
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Unter Demilitarisierung oder Entmilitarisierung versteht man im übergreifenden Zusammenhang den Abbau der Armee und die Beseitigung des Waffenlagers in einem Gebiet mit dem Ziel, dass von dort keine Gefahr eines militärischen Angriffs mehr ausgehen kann.
Demilitarisierung von Gebieten
Der Versailler Vertrag bestimmte zum Beispiel 1919 eine Demilitarisierung des Rheinlands. Diese wurde aber 1936 von Adolf Hitler durch den Einmarsch deutscher Truppen aufgehoben.
Ebenso war im Morgenthauplan und im Potsdamer Abkommen eine Demilitarisierung Deutschlands vorgesehen. Wegen des Kalten Krieges kam es aber zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Demilitarisierung von Ausrüstungen
Demilitarisierung bedeutet hier, dass militärische Geräte (Panzer, Kampfflugzeuge, Waffen etc.) so verändert (bzw. teilzerstört) werden, dass eine Wiederherstellung der militärischen Eigenschaften nur unter sehr hohem Aufwand (wenn überhaupt) möglich ist. Beispiele solcher Veränderungen sind die Heraustrennung der Panzerung an vorgeschriebenen Stellen eines Panzerfahrzeuges (es können normale Stahlplatten an deren Stelle eingesetzt werden) und die Zerstörung von Verschlüssen von Kanonen, kombiniert mit genau festgelegten Einschnitten am Lauf.
Weitere Beispiele sind die Entfernung der Bewaffnung und deren Leitsystemen aus Flugzeugen oder Schiffen.
Siehe auch
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