- Entnahmeplan
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Bei einem Auszahlungsplan (oder Entnahmeplan) kann sich der Anleger aus seinem Investmentvermögen, das in der Regel eine bestimmte Höhe haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt; eine ewige Rente).
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Bei der Entnahme bleiben etwaige steuerliche Auswirkungen unberücksichtigt. Je nach Einkommenssituation und Freibeträgen muss die monatliche bzw. jährliche Entnahme versteuert werden.
Mit Kapitalverzehr
Die Entnahme findet jeweils vorschüssig (zum 1. des Monats) statt.
- Kapital = 50.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, monatliche Entnahme = 500 €. Das Kapital ist nach 10 Jahren 7 Monaten aufgebraucht, es besteht ein Restguthaben von 331,19 €.
- Kapital = 80.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, monatliche Entnahme = 500 €. Das Kapital ist nach 21 Jahren 6 Monaten aufgebraucht, es besteht ein Restguthaben von 212,82 €.
Ohne Kapitalverzehr
Die Entnahme findet jeweils vorschüssig (zum 1.1. eines jeden Jahres) statt. Das Kapital verzehrt sich nicht, sondern bleibt in voller Höhe bestehen.
- Kapital = 50.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, jährliche Entnahme = 2.380,95 €
- Kapital = 80.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, jährliche Entnahme = 3.809,52 €
Siehe auch
Weblinks
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