- Entzündlich
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Entzündliche Stoffe (engl. inflammable liquids) sind Gefahrstoffe, die einen Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C aufweisen. Diese werden nach EG-Richtlinie RL 67/548/EWG als entzündlich eingestuft. Als Gefahrgut nennt man sie entzündbare flüssige Stoffe und ordnet sie der ADR-Klasse 3 zu, wobei etwas abweichend gilt, dass sie bei 20 °C und Standarddampfdruck nicht vollständig gasförmig sind, bei 50 °C einen Dampfdruck von höchstens 300 kPa (3 bar) und einen Flammpunkt von höchstens 61 °C.
Ein Beispiel für einen solchen Stoff ist Terpentin. Viele der häufig verwendeten organischen Lösungsmittel sind entzündlich. Im Umgang mit entzündlichen Stoffen muss besondere Vorsicht angewandt werden.
Das Gefahrensymbol mit der schwarzen Flamme auf orangefarbenem Grund ist nicht für entzündliche Stoffe vorgesehen, sondern den als leichtentzündlich (F) und hochentzündlich (F+) eingestuften Stoffen vorbehalten.
Die Gefahrenkennzeichnung für entzündliche Stoffe erfolgt mit den R- und S-Sätzen „R10“ („Entzündlich“) und „S2“ (Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen) sowie „S43“ mit einer Angabe, was zum Löschen verwendet werden soll (Wasser, Sand, Kohlendioxid): Bei vielen entzündlichen Stoffen erhöht ein Löschversuch mit Wasser die Gefahr noch; dies ist besonders der Fall, wenn der Stoff eine geringere Dichte als Wasser hat und deshalb auf dem Löschwasser schwimmt, sich dort ausbreitet und großflächig weiterbrennt. Auch gibt es Stoffe (beispielsweise Halogenalkane), die sich bei Kontakt mit Wasser in einer chemischen Reaktion unwandeln und dabei Energie und/oder giftige Produkte freisetzen.
Betriebe, die mit entzündlichen Stoffen in größeren Mengen umgehen, müssen eine Betriebsanweisung für den Umgang mit diesen Stoffen öffentlich aushängen und die Mitarbeiter entsprechend schulen. Entzündliche Abfälle dürfen nur in dafür vorgesehenen Behältern sowie möglichst nur in kleineren Mengen gelagert werden. Elektrostatische Aufladung soll vermieden werden, damit ein Entladungsfunke nicht zu einem Brand führt. Offene Flammen in der Umgebung sind zu vermeiden. Dabei ist auch das Phänomen der kriechenden Dämpfe vieler Stoffe zu beachten. Das Entflammen kann schon durch Abkühlen des Stoffes auf unter 21 °C vermieden werden.
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