- Entzündliche Stoffe
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Als entzündlich gelten nach EG-Richtlinie RL 67/548/EWG "flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem niedrigen Flammpunkt."
Die Gefahrstoffkennzeichnung erfolgt mit den R- und S-Sätzen „R10“ („Entzündlich“) und – bei Abgabe an Endverbraucher – „S2“ („Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“); bei Bedarf auch mit „S43“ („Zum Löschen … verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden“)). Dabei muss klar zum Ausdruck kommen, was zum Löschen verwendet werden soll (Wasser, Sand, Kohlendioxid) oder nicht verwendet werden darf: Bei vielen entzündlichen Stoffen erhöht beispielsweise ein Löschversuch mit Wasser die Gefahr, wenn der Stoff infolge geringer Dichte auf dem Löschwasser schwimmt, sich dort ausbreitet und großflächig weiterbrennt oder wenn der Stoff mit Wasser reagiert (beispielsweise Halogenalkane) und dabei Energie und/oder giftige Produkte freisetzt. Auch S33 („Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen“) kann erforderlich sein, um Zündfunken zu vermeiden.
Das Gefahrensymbol mit der schwarzen Flamme auf orangefarbenem Grund ist nicht für entzündliche Stoffe vorgesehen, sondern ist den mit R11 als leichtentzündlich (F) oder mit R12 als hochentzündlich (F+) eingestuften Stoffen vorbehalten. Diese sind in der Wikipedia auch als Kategorie erfasst (s. u.), während entzündliche Stoffe keine Kategorie bilden.
Betriebe, die mit entzündlichen Stoffen in größeren Mengen umgehen, müssen eine Betriebsanweisung für den Umgang mit diesen Stoffen öffentlich aushängen und die Mitarbeiter entsprechend schulen. Entzündliche Abfälle dürfen nur in dafür vorgesehenen Behältern sowie möglichst nur in kleineren Mengen gelagert werden. Offene Flammen in der Umgebung sind zu vermeiden. Dabei ist auch das Phänomen der kriechenden Dämpfe vieler Stoffe zu beachten.
Literatur
- Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 i. d. F. vom 29. April 2004 (ABl. EU Nr. L 152 S. 1, Nr. L 216 S. 3).
Siehe auch
- Kategorie:Feuergefährlicher Stoff (Liste der mit R11 und R12 eingestuften leichtentzündlichen und hochentzündlichen Stoffen)
- Gefahrgut
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
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