- Erfüllbarkeitsäquivalenz
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Erfüllbarkeitsäquivalenz ist eine Eigenschaft, die zwischen zwei prädikatenlogischen Formeln gelten kann.
Zwei Formeln F und G sind genau dann erfüllbarkeitsäquivalent, wenn gilt:
- F ist erfüllbar G ist erfüllbar
Oder umgekehrt:
- F ist unerfüllbar G ist unerfüllbar
Die beiden Formeln brauchen nicht äquivalent zu sein und brauchen auch nicht durch dieselben Interpretationen erfüllt zu werden. Erfüllbarkeitsäquivalenz ist somit eine recht schwache Eigenschaft.
Relevant ist die Erfüllbarkeitsäquivalenz bei Nachweis der Unerfüllbarkeit einer prädikatenlogischen Formel mittels der Herbrand-Theorie. Dazu muss die Formel erst in die Skolemform umgeformt werden, die zur Ausgangsformel lediglich erfüllbarkeitsäquivalent ist.
Beispiel
Es sei eine Formel X (mit der Bedingung dass sie keine Tautologie oder unerfüllbar ist):
Dann sind die Formeln X und X erfüllbarkeitsäquivalent, aber nicht äquivalent.Erläuterung: Für die Erfüllbarkeit der Formel X muss X wahr (1) sein. Für die Erfüllbarkeit der Formel X muss X falsch (0) sein.
Es gibt also jeweils eine erfüllende (aber nicht zwangsweise gleiche) Belegung für beide Formeln.Umformung in erfüllbarkeitsäquivalente 3-KNF Formel
Zu jeder Formel in m-KNF, d.h. der Form mit also höchstens m Literalen pro Disjunktion, kann in Polynomialzeit eine erfüllbarkeitsäquivalente Formel in 3-KNF konstruiert werden.
Sei dazu mit . Solange Ψ noch eine Klausel besitzt, ersetze dieses Ci durch mit
X ist dabei eine neue Variable. Jede Interpretation, die C'i und C''i erfüllt, erfüllt auch Ci. Jede Interpretation, die Ci erfüllt, kann zu einer Interpretation, welche C'i und C''i erfüllt umgeformt werden.
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