- Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp
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Die Lex Krupp („Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“)[1] war ein von Adolf Hitler am 12. November 1943 erlassenes Reichsgesetz, das die Friedrich Krupp AG in eine Personengesellschaft mit besonders geregelter Nachfolge umwandelte.
Inhaltsverzeichnis
Das Gesetz
Dieses Gesetz ging auf das persönliche Betreiben der Krupps bei Hitler zurück, die in engem Kontakt zu diesem standen; so traf sich Gustav Krupp von Bohlen und Halbach allein in den Jahren 1934 bis 1940 zehnmal mit Hitler. Mit Wirkung vom 15. Dezember 1943 wurde die Friedrich Krupp AG in eine Personengesellschaft umgewandelt.
Sinn der Lex Krupp war, der Familie Krupp, bei einem Konzernvermögen von über einer Milliarde Reichsmark, etwa 400 Millionen Reichsmark Erbschaftsteuer zu sparen.
Seine volle Bedeutung erlangte die Lex Krupp nach dem Krieg, als Alfried Krupp von Bohlen und Halbach das gesamte Konzernvermögen von den Amerikanern übernehmen konnte.
Literatur
- Dietrich Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft, Berlin 1985, Band 2
Einzelnachweise
- ↑ „Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“, Reichsgesetzblatt 1943 I, 655f.
Weblinks
Siehe auch
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