- Lex Krupp
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Die Lex Krupp („Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“)[1] war ein von Adolf Hitler am 12. November 1943 erlassenes Reichsgesetz, das die Friedrich Krupp AG von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mit besonders geregelter Nachfolge umwandelte. Es ging auf das persönliche Betreiben der Krupps bei Hitler zurück, die in engem Kontakt zu diesem standen; so traf sich Gustav Krupp von Bohlen und Halbach allein in den Jahren 1934 bis 1940 zehnmal mit Hitler. Mit Wirkung vom 15. Dezember 1943 wurde die Friedrich Krupp AG in eine Personengesellschaft umgewandelt.
Sinn der Lex Krupp war es, der Familie Krupp, bei einem Konzernvermögen von über einer Milliarde Reichsmark, etwa 400 Millionen Reichsmark Erbschaftsteuer zu ersparen.
Ihre volle Bedeutung erlangte die Lex Krupp nach dem Zweiten Weltkrieg, als Alfried Krupp von Bohlen und Halbach das gesamte Konzernvermögen von den Amerikanern übernehmen konnte.
Literatur
- Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939 - 1945. Band 2: 1941 - 1943. Akademie-Verlag, Berlin 1985, (Forschungen zur Wirtschaftsgeschichte 1), (Zugleich: Berlin, Humboldt Univ., Habil.-Schr., 1968).
Einzelnachweise
- ↑ „Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“ (RGBl. 1943 I, S. 655 f.).
Siehe auch
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