- Ernst (Lippe-Biesterfeld)
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Ernst Kasimir Friedrich Karl Eberhard, Graf zur Lippe-Biesterfeld (* 9. Juni 1842 in Oberkassel; † 26. September 1904 in Schloss Lopshorn) war Regent von Lippe von 1897 bis 1904. Er erlangte Bekanntheit vor allem durch den sog. Lippischen Erbfolgestreit.
Inhaltsverzeichnis
Lippischer Erbfolgestreit
Als im Jahr 1895 Fürst Woldemar kinderlos verstarb, war das alte lippische Fürstenhaus fast ausgestorben. Es lebte zwar noch ein Sohn Fürst Leopolds II., Alexander, der aber war seit 1871 entmündigt und regierungsunfähig.
Um die Nachfolge stritten sich drei verwandte Familien: die fürstliche Linie Schaumburg-Lippe und die beiden gräflichen Linien Lippe-Biesterfeld sowie Lippe-Weißenfeld. Nach dem Hausgesetz galt Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld als Erbe. Auf Grund persönlicher Abneigung und beseelt von dem Wunsch, sein Land einem Mitglied eines regierenden Fürstenhauses zu vererben, schloss Fürst Woldemar mit der Nebenlinie von Schaumburg-Lippe 1890 einen Geheimvertrag, wonach Adolf zu Schaumburg-Lippe, der Schwager Kaiser Wilhelms II., sein Nachfolger werden sollte. Fürst Woldemar kam bei seinem Vorhaben eine Bestimmung des Hausgesetzes zu Hilfe, nämlich die Ebenbürtigkeitsklausel, wonach Mitglieder aus nicht ebenbürtigen Ehen von der Nachfolge ausgeschlossen waren.
Nun hatte der Großvater des Grafregenten, Wilhelm Ernst (1777–1840), eine einfache Adlige, Modeste von Unruh (1781–1854), der Fürst Woldemar die Ebenbürtigkeit absprach, geheiratet. Da Woldemar ein entsprechendes Regentschaftsgesetz beim lippischen Landtag nicht durchsetzen konnte, auch keine Vollmacht zur alleinigen Regelung der Regentschaft und Nachfolge besaß, versuchte er durch eine Testamentsverfügung Fürst Adolf von Schaumburg-Lippe die Nachfolge zu verschaffen. Durch das Eingreifen des deutschen Kaisers erregte der dadurch entstandene Lippische Erbfolgestreit das Weltinteresse.
Es kam dann 1895 zu einer Einigung zwischen Landtag und dem Regenten Adolf von Schaumburg-Lippe, wonach sie sich einer schiedsrichterlichen Entscheidung unterwerfen wollten, bis zu welcher Adolf die Regentschaft führen sollte. Unter dem Vorsitz von König Albert von Sachsen traf ein Schiedsgericht am 22. Juni 1897 diese Entscheidung; dadurch wurde das Erbfolgerecht des Grafen Ernst zur Lippe-Biesterfeld anerkannt.
Nachkommen
Ernst zur Lippe-Biesterfeld war verheiratet mit Caroline Gräfin von Wartensleben (1844–1905). Sie hatten sechs Kinder:
- Adelheid Karoline Mathilde Emilie Agnes Ida Sophie (* 22. Juni 1870 in Oberkassel; † 3. September 1948 in Detmold)
- Leopold IV. Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Gustav (* 30. Mai 1871 in Oberkassel; † 30. Dezember 1949 in Detmold)
- Bernhard Kasimir Friedrich Gustav Heinrich Wilhelm Eduard (* 26. August 1872 in Oberkassel; † 19. Juni 1934 in München)
- Julius Ernst Rudolf Friedrich Franz Victor (* 2. September 1873 in Oberkassel; † 15. September 1952 ebenda)
- Karola Elisabeth Alwine Auguste Kyda Leonore Anna (* 2. September 1873 in Oberkassel; † 23. April 1958 in Lemgo)
- Mathilde Emma Hermine Anna Minna Johanna (* 27. März 1875 in Oberkassel; † 12. Februar 1907 in Halberstadt)
Literatur
- Helmut Reichold, Bismarcks Zaunkönige. Duodez im 20. Jahrhundert, Paderborn 1977.
Weblinks
Vorgänger
Regent von Lippe
1897–1904Nachfolger
Personendaten NAME Ernst Graf zur Lippe-Biesterfeld KURZBESCHREIBUNG Regent von Lippe (1897-1904) GEBURTSDATUM 9. Juni 1842 GEBURTSORT Oberkassel STERBEDATUM 26. September 1904 STERBEORT Schloss Lopshorn
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